und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Seite 24<br />
Proj.Nr.: 13079<br />
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 110 der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong><br />
im gesamten allgemeinen Wohngebiet frei angeordnet werden. In den Obergeschossen<br />
wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) innerhalb<br />
möglicher Außenwohnbereiche ausschließlich im Süden <strong>und</strong> Südosten des allgemeinen<br />
Wohngebietes mehr als 3 dB(A) überschritten.<br />
Außenwohnbereiche sind in den Bereichen, in denen der geltende Orientierungswert<br />
mehr als 3 dB(A) überschritten wird, auszuschließen. Die Ausführung von nicht beheizten<br />
Wintergärten innerhalb dieser Abstände ist generell zulässig.<br />
6.2. Festsetzungen<br />
a) Schutz vor Gewerbelärm<br />
Zum Schutz der Wohn- <strong>und</strong> Büronutzungen vor Gewerbelärm sind innerhalb der in den<br />
Planzeichnungen dargestellten Bereiche Außenbauteile von Gebäuden vor Aufenthaltsräumen<br />
(schutzbedürftige Räume gemäß DIN 4109) geschlossen auszuführen.<br />
Die Festsetzung gilt für die den gewerblich genutzten Flächen zugewandten Außenbauteile.<br />
Fenster als Bestandteil des Außenbauteils vor schutzbedürftigen Räumen, die nur zum<br />
Reinigen zu öffnen sind, sind dann zulässig, wenn die natürliche Lüftung der schutzbedürftigen<br />
Räume über eine lärmabgewandte Front des Gebäudes erfolgen kann.<br />
Von den vorgenannten Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines<br />
Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung an den Gebäudefassaden<br />
geringere Beurteilungspegel resultieren.<br />
13079_bericht.docx 28. Mai 2013 LAIRM CONSULT GmbH<br />
gedruckt: 28. Mai 2013