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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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2. Der Neubau führt zu einer Verschattung<br />

meiner Wohnung.<br />

3. Der Wertverlust der Wohnung ist sehr<br />

groß <strong>und</strong> ein Verkauf führt zu enormen Verlusten.<br />

4. Des Weiteren wird eine Vermietung der<br />

Wohnung sehr schwer, wenn nicht unmöglich.<br />

Die Wohnung wurde damals It. Bebauungsplan<br />

mit der Zusage eines unverbaubaren<br />

Ausblicks gekauft.<br />

25. Private vom 31.10.2012<br />

wir haben uns kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />

angesehen <strong>und</strong> äußern<br />

uns hierzu wie folgt:<br />

Im Jahre 1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />

18,18a <strong>und</strong> 18 b an die Eigentümer<br />

übergeben.<br />

Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />

14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endete<br />

mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />

des Hauses Stoltenrieden 18.<br />

felgeschoss bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnungen<br />

mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune<br />

im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />

der Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Baugebiete ausweist bzw.<br />

Gebäude zulässt. Zumutbare<br />

Einschränkungen, wie hier der<br />

teilweise Verlust von Aussichten<br />

ins Grün, sind hinzunehmen.<br />

Die Anregungen werden teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />

formulierte öffentliche Interesse,<br />

schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />

durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />

die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />

des Glindhorstgrabens behalten<br />

zu wollen. Die geplanten<br />

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