und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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2. Der Neubau führt zu einer Verschattung<br />
meiner Wohnung.<br />
3. Der Wertverlust der Wohnung ist sehr<br />
groß <strong>und</strong> ein Verkauf führt zu enormen Verlusten.<br />
4. Des Weiteren wird eine Vermietung der<br />
Wohnung sehr schwer, wenn nicht unmöglich.<br />
Die Wohnung wurde damals It. Bebauungsplan<br />
mit der Zusage eines unverbaubaren<br />
Ausblicks gekauft.<br />
25. Private vom 31.10.2012<br />
wir haben uns kürzlich die ausgelegten Planungsunterlagen<br />
angesehen <strong>und</strong> äußern<br />
uns hierzu wie folgt:<br />
Im Jahre 1994 wurde die Hauszeile Stoltenrieden<br />
18,18a <strong>und</strong> 18 b an die Eigentümer<br />
übergeben.<br />
Das angrenzende Hochhaus Stoltenrieden<br />
14-16, um dessen Abriss es jetzt geht, endete<br />
mit seiner Giebelwand in Höhe der Giebelwand<br />
des Hauses Stoltenrieden 18.<br />
felgeschoss bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnungen<br />
mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune<br />
im Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch<br />
der Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Baugebiete ausweist bzw.<br />
Gebäude zulässt. Zumutbare<br />
Einschränkungen, wie hier der<br />
teilweise Verlust von Aussichten<br />
ins Grün, sind hinzunehmen.<br />
Die Anregungen werden teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Es überwiegt das im Baugesetzbuch<br />
formulierte öffentliche Interesse,<br />
schon bebaute Gr<strong>und</strong>stücke<br />
durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“ auf<br />
die Grünanlagen bzw. die Niederung<br />
des Glindhorstgrabens behalten<br />
zu wollen. Die geplanten<br />
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