und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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ter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung<br />
(angrenzendes Hochhaus Stoltenrieden<br />
Nr. 14-16). Sofern die alten Häuser<br />
abgerissen <strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude<br />
an derselben Stelle mit denselben Abmessungen<br />
errichtet werden würde, bestünden<br />
unsererseits keine Einwendungen, da sich<br />
keine Veränderungen in negativerweise ergeben<br />
würden.<br />
Den ausliegenden Planungsunterlagen ist<br />
allerdings zu entnehmen, dass das geplante<br />
Haus nicht wie bisher an der Giebelseite des<br />
Hauses 18 enden würde sondern im negativsten<br />
Fall etwa im Bereich des Hauses<br />
18a.<br />
Das würde für uns als Eigentümer <strong>und</strong> auch<br />
für unsere Mieter bedeuten, dass man aus<br />
unserer Wohnung nicht mehr ausschließlich<br />
auf das Naturschutzgebiet sondern auch auf<br />
eine Hauswand schauen würde.<br />
Damit verb<strong>und</strong>en wäre auch eine erhebliche<br />
Einschränkung der Lichtverhältnisse durch<br />
die Gebäudeverschattung. Wirtschaftlich<br />
ergäbe sich für uns eine erhebliche Wertminderung<br />
der Wohnung.<br />
Entsprechende Folgen wären eventuell reduzierte<br />
Mieteinnahmen, auf jeden Fall eine<br />
erhebliche Reduzierung des Verkaufserlöses<br />
bei Veräußerung der Wohnung.<br />
Wir empfehlen daher eine Bebauung nur in<br />
cke durch eine angemessene<br />
zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />
gegenüber dem Ziel des<br />
Nachbarn, einen „freien Blick“<br />
auf die Grünanlagen bzw. die<br />
Niederung des Glindhorstgrabens<br />
behalten zu wollen. Die<br />
geplanten Baugrenzen halten<br />
einen Abstand zur nördlichen<br />
Nachbarbebauung, die in etwa<br />
dem Abstand zwischen den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
<strong>und</strong> 20 entspricht. Dieser Abstand<br />
erscheint zumutbar, da er<br />
auch in der Nachbarschaft bei<br />
einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin Blicke<br />
in Richtung Osten <strong>und</strong> Südosten<br />
in die Niederungen des Glindhorstgrabens<br />
möglich sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine<br />
Verbesserung des Lichteinfalls<br />
eintreten. Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung<br />
wird zu einer Verschattung des<br />
nördlich angrenzenden Bereiches<br />
führen, die aber lediglich in<br />
den Wintermonaten bei sehr flachem<br />
Sonnenstand ggf. zu einer<br />
Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren<br />
Planverfahren wird in der<br />
Begründung dargestellt, inwieweit<br />
eine Verschattung der nach<br />
Süden ausgerichteten Wohnungen<br />
mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />
erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
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