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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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ter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung<br />

(angrenzendes Hochhaus Stoltenrieden<br />

Nr. 14-16). Sofern die alten Häuser<br />

abgerissen <strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude<br />

an derselben Stelle mit denselben Abmessungen<br />

errichtet werden würde, bestünden<br />

unsererseits keine Einwendungen, da sich<br />

keine Veränderungen in negativerweise ergeben<br />

würden.<br />

Den ausliegenden Planungsunterlagen ist<br />

allerdings zu entnehmen, dass das geplante<br />

Haus nicht wie bisher an der Giebelseite des<br />

Hauses 18 enden würde sondern im negativsten<br />

Fall etwa im Bereich des Hauses<br />

18a.<br />

Das würde für uns als Eigentümer <strong>und</strong> auch<br />

für unsere Mieter bedeuten, dass man aus<br />

unserer Wohnung nicht mehr ausschließlich<br />

auf das Naturschutzgebiet sondern auch auf<br />

eine Hauswand schauen würde.<br />

Damit verb<strong>und</strong>en wäre auch eine erhebliche<br />

Einschränkung der Lichtverhältnisse durch<br />

die Gebäudeverschattung. Wirtschaftlich<br />

ergäbe sich für uns eine erhebliche Wertminderung<br />

der Wohnung.<br />

Entsprechende Folgen wären eventuell reduzierte<br />

Mieteinnahmen, auf jeden Fall eine<br />

erhebliche Reduzierung des Verkaufserlöses<br />

bei Veräußerung der Wohnung.<br />

Wir empfehlen daher eine Bebauung nur in<br />

cke durch eine angemessene<br />

zusätzliche Bebauung zu verdichten,<br />

gegenüber dem Ziel des<br />

Nachbarn, einen „freien Blick“<br />

auf die Grünanlagen bzw. die<br />

Niederung des Glindhorstgrabens<br />

behalten zu wollen. Die<br />

geplanten Baugrenzen halten<br />

einen Abstand zur nördlichen<br />

Nachbarbebauung, die in etwa<br />

dem Abstand zwischen den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

<strong>und</strong> 20 entspricht. Dieser Abstand<br />

erscheint zumutbar, da er<br />

auch in der Nachbarschaft bei<br />

einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin Blicke<br />

in Richtung Osten <strong>und</strong> Südosten<br />

in die Niederungen des Glindhorstgrabens<br />

möglich sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine<br />

Verbesserung des Lichteinfalls<br />

eintreten. Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung<br />

wird zu einer Verschattung des<br />

nördlich angrenzenden Bereiches<br />

führen, die aber lediglich in<br />

den Wintermonaten bei sehr flachem<br />

Sonnenstand ggf. zu einer<br />

Verschattung der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren<br />

Planverfahren wird in der<br />

Begründung dargestellt, inwieweit<br />

eine Verschattung der nach<br />

Süden ausgerichteten Wohnungen<br />

mit den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 bis 18b eintritt. Ggf.<br />

erfolgt eine Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

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