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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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serentsorgung keine Bedenken gegen die<br />

Aufstellung des B 110.<br />

7. VSG vom 30.10.2012<br />

die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH hat<br />

keine Einwände gegen den oben genannten<br />

B-Plan. Hinweis:<br />

Wir beabsichtigen in Kürze eine Fernwärmeverbindung<br />

vom Stoltenrieden zur Claudiusstraße<br />

zu bauen.<br />

8. GUV Trave vom 06.11.2012<br />

In Kenntnis der vorgelegten Unterlagen teile<br />

ich für den GUV Trave mit, dass zum genannten<br />

Bauleitverfahren der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> keine Anregungen <strong>und</strong> Bedenken<br />

vorgebracht werden.<br />

9. GPV Norderbeste vom 30.10.2012<br />

der B-Plan Nr. 110 liegt im Verbandsgebiet<br />

des GPV Norderbeste. Das Verbandsgewässer<br />

BA 10 grenzt im Süd-Osten an das<br />

B-Plangebiet Nr. 110 (Industriestraße).<br />

Eine Betroffenheit ist im Rahmen des vorliegenden<br />

Konzeptes nicht zu erkennen. Sollte<br />

sich dieses im Rahmen des weiteren Verfahrens<br />

verändern, z. B. durch Einleitungen in<br />

das Gewässer, ist der GPV Norderbeste<br />

erneut zu beteiligen.<br />

10. Telekom vom 15.11.2012<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend<br />

Telekom genannt) - als Netzeigentümerin<br />

<strong>und</strong> Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68<br />

Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom<br />

Technik GmbH beauftragt <strong>und</strong> bevollmächtigt,<br />

alle Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Wegesicherung<br />

wahrzunehmen sowie alle Planverfahren<br />

Dritter entgegenzunehmen <strong>und</strong> dementsprechend<br />

die erforderlichen Stellungnahmen<br />

abzugeben. Zu der o. g. Planung<br />

nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien<br />

der Telekom, die aus beigefügtem<br />

Plan ersichtlich sind.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes<br />

sowie die Koordinierung<br />

mit dem Straßenbau <strong>und</strong> den Baumaßnahmen<br />

der anderen Leitungsträger ist es<br />

notwendig, dass Beginn <strong>und</strong> Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />

im Bebauungsplangebiet<br />

der Deutschen Telekom Technik<br />

GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse<br />

so früh wie möglich, mindestens 4<br />

Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt<br />

werden.<br />

11. Polizei/Verkehrsaufsicht vom 06.11.2012<br />

Zum Bebauungsplan ergeben sich sowohl<br />

seitens der Polizei als auch der Verkehrs-<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Sollte sich im weiteren Verfahren<br />

eine Betroffenheit des Verbandsgewässers<br />

ergeben, so<br />

wird der GPV Norderbeste Nord<br />

erneut beteiligt.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Die Angaben zur rechtzeitigen<br />

Information der Telekom vor Beginn<br />

von Erschließungsmaßnahmen<br />

werden in die Begründung<br />

übernommen.<br />

Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

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