und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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serentsorgung keine Bedenken gegen die<br />
Aufstellung des B 110.<br />
7. VSG vom 30.10.2012<br />
die Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH hat<br />
keine Einwände gegen den oben genannten<br />
B-Plan. Hinweis:<br />
Wir beabsichtigen in Kürze eine Fernwärmeverbindung<br />
vom Stoltenrieden zur Claudiusstraße<br />
zu bauen.<br />
8. GUV Trave vom 06.11.2012<br />
In Kenntnis der vorgelegten Unterlagen teile<br />
ich für den GUV Trave mit, dass zum genannten<br />
Bauleitverfahren der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> keine Anregungen <strong>und</strong> Bedenken<br />
vorgebracht werden.<br />
9. GPV Norderbeste vom 30.10.2012<br />
der B-Plan Nr. 110 liegt im Verbandsgebiet<br />
des GPV Norderbeste. Das Verbandsgewässer<br />
BA 10 grenzt im Süd-Osten an das<br />
B-Plangebiet Nr. 110 (Industriestraße).<br />
Eine Betroffenheit ist im Rahmen des vorliegenden<br />
Konzeptes nicht zu erkennen. Sollte<br />
sich dieses im Rahmen des weiteren Verfahrens<br />
verändern, z. B. durch Einleitungen in<br />
das Gewässer, ist der GPV Norderbeste<br />
erneut zu beteiligen.<br />
10. Telekom vom 15.11.2012<br />
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend<br />
Telekom genannt) - als Netzeigentümerin<br />
<strong>und</strong> Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68<br />
Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom<br />
Technik GmbH beauftragt <strong>und</strong> bevollmächtigt,<br />
alle Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Wegesicherung<br />
wahrzunehmen sowie alle Planverfahren<br />
Dritter entgegenzunehmen <strong>und</strong> dementsprechend<br />
die erforderlichen Stellungnahmen<br />
abzugeben. Zu der o. g. Planung<br />
nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien<br />
der Telekom, die aus beigefügtem<br />
Plan ersichtlich sind.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes<br />
sowie die Koordinierung<br />
mit dem Straßenbau <strong>und</strong> den Baumaßnahmen<br />
der anderen Leitungsträger ist es<br />
notwendig, dass Beginn <strong>und</strong> Ablauf der Erschließungsmaßnahmen<br />
im Bebauungsplangebiet<br />
der Deutschen Telekom Technik<br />
GmbH unter der im Briefkopf genannten Adresse<br />
so früh wie möglich, mindestens 4<br />
Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt<br />
werden.<br />
11. Polizei/Verkehrsaufsicht vom 06.11.2012<br />
Zum Bebauungsplan ergeben sich sowohl<br />
seitens der Polizei als auch der Verkehrs-<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Sollte sich im weiteren Verfahren<br />
eine Betroffenheit des Verbandsgewässers<br />
ergeben, so<br />
wird der GPV Norderbeste Nord<br />
erneut beteiligt.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Die Angaben zur rechtzeitigen<br />
Information der Telekom vor Beginn<br />
von Erschließungsmaßnahmen<br />
werden in die Begründung<br />
übernommen.<br />
Der Hinweis wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
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