und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />
<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />
Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />
werden würde, bestünden überhaupt keine<br />
Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />
negativer Art ergeben würden.<br />
Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicher<br />
Weise zu entnehmen, dass das geplante<br />
Haus zwar weniger Geschosse erhalten<br />
soll, dafür aber von den Abmessungen im<br />
negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />
des Hauses 18 sondern etwa im Bereich des<br />
Hauses 18 a enden würde.<br />
Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />
<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie nicht mehr in<br />
die Natur sondern auf eine Hauswand<br />
schauen würden. Darüber hinaus stellt sich<br />
auch die Frage der Beschattung dieser<br />
Wohnungen.<br />
Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />
erheblich gemindert werden.<br />
Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />
der bestehenden Form zu beschließen, <strong>und</strong><br />
werden ggf. allen Bewohnern der Hauszeile<br />
18 - 18 b des Weiteren empfehlen - sofern<br />
eine der geplanten Varianten beschlossen<br />
werden sollte - rechtliche Schritte zu prüfen.<br />
Baugrenzen halten einen Abstand<br />
zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />
die in etwa dem Abstand zwischen<br />
den Hausnummern Stoltenrieden<br />
18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />
Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />
da er auch in der Nachbarschaft<br />
bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />
auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />
Blicke in Richtung Osten<br />
<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />
des Glindhorstgrabens möglich<br />
sind.<br />
Weiterhin ist zu beachten, dass<br />
für die Neubebauung eine niedrigere<br />
Bebauung vorgesehen ist.<br />
Die heute 8-geschossige Bebauung<br />
wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />
bzw. 3 Geschosse +<br />
Staffelgeschoss reduziert.<br />
Die Anregung wird teilweise<br />
berücksichtigt.<br />
Die geplante Baugrenze auf dem<br />
Flurstück 44/19 für die 5-<br />
geschossige Bebauung endet<br />
nahezu an der Südfassade des<br />
jetzigen Hochhauses, somit wird<br />
in diesem Bereich durch die verringerte<br />
Geschossigkeit eine Verbesserung<br />
des Lichteinfalls eintreten.<br />
Die anschließend geplante<br />
3-geschossige Bebauung wird zu<br />
einer Verschattung des nördlich<br />
angrenzenden Bereiches führen,<br />
die aber lediglich in den Wintermonaten<br />
bei sehr flachem Sonnenstand<br />
ggf. zu einer Verschattung<br />
der Erdgeschosswohnung<br />
führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />
wird in der Begründung<br />
dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />
der nach Süden ausgerichteten<br />
Wohnungen mit den<br />
Hausnummern Stoltenrieden 18<br />
bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />
Korrektur der Baugrenzen.<br />
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />
Eine Wertminderung der nördlich<br />
an das Plangebiet angrenzenden<br />
Bebauung wird bezweifelt, da die<br />
Neubebauung auf dem Flurstück<br />
44/19 die heutige Situation deutlich<br />
aufwertet. Außerdem muss<br />
ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />
rechnen, dass eine Kommune im<br />
Rahmen ihrer Planungshoheit<br />
<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />
Nachbarinteressen zusätzliche<br />
Seite 41 von 43