04.05.2014 Aufrufe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sofern jetzt dieses alte Gebäude abgerissen<br />

<strong>und</strong> gegen ein neues Gebäude an derselben<br />

Stelle mit denselben Abmessungen errichtet<br />

werden würde, bestünden überhaupt keine<br />

Einwendungen, da sich keine Veränderungen<br />

negativer Art ergeben würden.<br />

Den Planungsunterlagen ist aber bedauerlicher<br />

Weise zu entnehmen, dass das geplante<br />

Haus zwar weniger Geschosse erhalten<br />

soll, dafür aber von den Abmessungen im<br />

negativsten Fall nicht an der Giebelwand<br />

des Hauses 18 sondern etwa im Bereich des<br />

Hauses 18 a enden würde.<br />

Dieses würde für die Bewohner (Eigentümer<br />

<strong>und</strong> Mieter) bedeuten, dass sie nicht mehr in<br />

die Natur sondern auf eine Hauswand<br />

schauen würden. Darüber hinaus stellt sich<br />

auch die Frage der Beschattung dieser<br />

Wohnungen.<br />

Dadurch würde der Wert dieser Wohnungen<br />

erheblich gemindert werden.<br />

Wir empfehlen daher, eine Bebauung nur in<br />

der bestehenden Form zu beschließen, <strong>und</strong><br />

werden ggf. allen Bewohnern der Hauszeile<br />

18 - 18 b des Weiteren empfehlen - sofern<br />

eine der geplanten Varianten beschlossen<br />

werden sollte - rechtliche Schritte zu prüfen.<br />

Baugrenzen halten einen Abstand<br />

zur nördlichen Nachbarbebauung,<br />

die in etwa dem Abstand zwischen<br />

den Hausnummern Stoltenrieden<br />

18 <strong>und</strong> 20 entspricht.<br />

Dieser Abstand erscheint zumutbar,<br />

da er auch in der Nachbarschaft<br />

bei einer ähnlichen Zeilenbebauung<br />

auftritt <strong>und</strong> auch weiterhin<br />

Blicke in Richtung Osten<br />

<strong>und</strong> Südosten in die Niederungen<br />

des Glindhorstgrabens möglich<br />

sind.<br />

Weiterhin ist zu beachten, dass<br />

für die Neubebauung eine niedrigere<br />

Bebauung vorgesehen ist.<br />

Die heute 8-geschossige Bebauung<br />

wird auf 5 Geschosse + Staffelgeschoss<br />

bzw. 3 Geschosse +<br />

Staffelgeschoss reduziert.<br />

Die Anregung wird teilweise<br />

berücksichtigt.<br />

Die geplante Baugrenze auf dem<br />

Flurstück 44/19 für die 5-<br />

geschossige Bebauung endet<br />

nahezu an der Südfassade des<br />

jetzigen Hochhauses, somit wird<br />

in diesem Bereich durch die verringerte<br />

Geschossigkeit eine Verbesserung<br />

des Lichteinfalls eintreten.<br />

Die anschließend geplante<br />

3-geschossige Bebauung wird zu<br />

einer Verschattung des nördlich<br />

angrenzenden Bereiches führen,<br />

die aber lediglich in den Wintermonaten<br />

bei sehr flachem Sonnenstand<br />

ggf. zu einer Verschattung<br />

der Erdgeschosswohnung<br />

führen könnte. Im weiteren Planverfahren<br />

wird in der Begründung<br />

dargestellt, inwieweit eine Verschattung<br />

der nach Süden ausgerichteten<br />

Wohnungen mit den<br />

Hausnummern Stoltenrieden 18<br />

bis 18b eintritt. Ggf. erfolgt eine<br />

Korrektur der Baugrenzen.<br />

Die Anregung wird nicht berücksichtigt.<br />

Eine Wertminderung der nördlich<br />

an das Plangebiet angrenzenden<br />

Bebauung wird bezweifelt, da die<br />

Neubebauung auf dem Flurstück<br />

44/19 die heutige Situation deutlich<br />

aufwertet. Außerdem muss<br />

ein Gr<strong>und</strong>stückseigentümer damit<br />

rechnen, dass eine Kommune im<br />

Rahmen ihrer Planungshoheit<br />

<strong>und</strong> unter Wahrung auch der<br />

Nachbarinteressen zusätzliche<br />

Seite 41 von 43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!