und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Werkstatt genutzt wurde. Ab 1978 war auch<br />
eine Kfz-Lackieranlage in Betrieb. Die ehemaligen<br />
Gebäude wurden abgerissen. Der<br />
heutzutage vorhandene Gebäudebestand<br />
(Einzelhandel) wurde 1997 errichtet. Bei der<br />
UBB liegen keine Hinweise zu Bodenuntersuchungen<br />
bzw. Gefährdungsabschätzung<br />
in Verbindung mit der damaligen Neubebauung<br />
vor.<br />
Mit dem derzeitigen Entwurf des B-Planes<br />
soll dieser gewerblich genutzte Bereich, der<br />
z. Z. als Mischgebiet ausgewiesen wird,<br />
ausschließlich als ein Gewerbegebiet ausgewiesen<br />
werden. Auch wenn diese Planung<br />
nur noch eine unsensiblere Nutzung<br />
zulässt, besteht nach dem heutigen Bewertungsverfahren<br />
weiterhin der Altlastenverdacht<br />
für die Adresse Industriestraße 1.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Altlastenerlasses<br />
vom 06.12.2010 (hier sollte insbesondere<br />
Pkt.2.1.2 des Erlasses berücksichtigt werden)<br />
ist im Rahmen der Planung eine Erk<strong>und</strong>ung<br />
hinsichtlich altlastenrelevanter Anhaltspunkte<br />
nachzugehen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
heutigen Nutzung (die Altlastenverdachtsfläche<br />
ist durch Gebäude <strong>und</strong> Betonpflaster<br />
weitestgehend versiegelt) besteht dennoch<br />
für den Wirkungspfad Boden-Gr<strong>und</strong>wasser<br />
ein Untersuchungsbedarf. Es sind östlich der<br />
Fläche in rd. 120 m Entfernung oberflächennahe<br />
Gr<strong>und</strong>wassermessstellen vorhanden.<br />
Diese Messstellen belegen einen sehr hohen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserstand, der zwischen l bis 3<br />
m unter Gelände ansteht. Aufgr<strong>und</strong> dieser<br />
Situation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />
auszuschließen, dass durch schadstoffhaltigem<br />
Boden eine Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />
besteht. In diesem Zusammenhang ist Punkt<br />
2.1.3.3 des o .g. Altlastenerlasses zu beachten.<br />
Im Rahmen der Planung empfiehlt die<br />
UBB eine „Historische Erk<strong>und</strong>ung" <strong>und</strong> „Orientierende<br />
Untersuchung" durch einen<br />
Sachverständigen gemäß § 18 BBodSchG<br />
durchführen zulassen.<br />
4.2 Bombentrichter<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass in Bezug<br />
auf den nachsorgenden Bodenschutz im<br />
Planungsgebiet weitere Kontaminationsverdachtsflächen<br />
vorhanden sind. In diesem<br />
Zusammenhang weist die UBB auf die hohe<br />
Anzahl der Bombentrichter im Planungsgebiet<br />
hin.<br />
Es hat sich mehrfach im Stadtgebiet <strong>Bad</strong><br />
<strong>Oldesloe</strong> gezeigt, dass schadstoffhaltige<br />
Abfälle in Bombentrichtern abgelagert wor-<br />
zu minimieren, werden im weiteren<br />
Verfahren eine historische<br />
Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> eine orientierende<br />
Untersuchung von einem<br />
Gutachterbüro erarbeitet. Die<br />
Ergebnisse fließen in die Planung<br />
ein.<br />
Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />
Die Flächen in den sich Bombentrichter<br />
befinden können<br />
werden als Altlastverdachtsflächen<br />
im Bebauungsplan kenntlich<br />
gemacht mit der Erläuterung,<br />
dass jegliche Bodenbewegung<br />
nur durch gutachterliche<br />
Einbindung eines Sachverständigen<br />
nach § 18<br />
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