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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Werkstatt genutzt wurde. Ab 1978 war auch<br />

eine Kfz-Lackieranlage in Betrieb. Die ehemaligen<br />

Gebäude wurden abgerissen. Der<br />

heutzutage vorhandene Gebäudebestand<br />

(Einzelhandel) wurde 1997 errichtet. Bei der<br />

UBB liegen keine Hinweise zu Bodenuntersuchungen<br />

bzw. Gefährdungsabschätzung<br />

in Verbindung mit der damaligen Neubebauung<br />

vor.<br />

Mit dem derzeitigen Entwurf des B-Planes<br />

soll dieser gewerblich genutzte Bereich, der<br />

z. Z. als Mischgebiet ausgewiesen wird,<br />

ausschließlich als ein Gewerbegebiet ausgewiesen<br />

werden. Auch wenn diese Planung<br />

nur noch eine unsensiblere Nutzung<br />

zulässt, besteht nach dem heutigen Bewertungsverfahren<br />

weiterhin der Altlastenverdacht<br />

für die Adresse Industriestraße 1.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Altlastenerlasses<br />

vom 06.12.2010 (hier sollte insbesondere<br />

Pkt.2.1.2 des Erlasses berücksichtigt werden)<br />

ist im Rahmen der Planung eine Erk<strong>und</strong>ung<br />

hinsichtlich altlastenrelevanter Anhaltspunkte<br />

nachzugehen. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

heutigen Nutzung (die Altlastenverdachtsfläche<br />

ist durch Gebäude <strong>und</strong> Betonpflaster<br />

weitestgehend versiegelt) besteht dennoch<br />

für den Wirkungspfad Boden-Gr<strong>und</strong>wasser<br />

ein Untersuchungsbedarf. Es sind östlich der<br />

Fläche in rd. 120 m Entfernung oberflächennahe<br />

Gr<strong>und</strong>wassermessstellen vorhanden.<br />

Diese Messstellen belegen einen sehr hohen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserstand, der zwischen l bis 3<br />

m unter Gelände ansteht. Aufgr<strong>und</strong> dieser<br />

Situation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />

auszuschließen, dass durch schadstoffhaltigem<br />

Boden eine Gr<strong>und</strong>wassergefährdung<br />

besteht. In diesem Zusammenhang ist Punkt<br />

2.1.3.3 des o .g. Altlastenerlasses zu beachten.<br />

Im Rahmen der Planung empfiehlt die<br />

UBB eine „Historische Erk<strong>und</strong>ung" <strong>und</strong> „Orientierende<br />

Untersuchung" durch einen<br />

Sachverständigen gemäß § 18 BBodSchG<br />

durchführen zulassen.<br />

4.2 Bombentrichter<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass in Bezug<br />

auf den nachsorgenden Bodenschutz im<br />

Planungsgebiet weitere Kontaminationsverdachtsflächen<br />

vorhanden sind. In diesem<br />

Zusammenhang weist die UBB auf die hohe<br />

Anzahl der Bombentrichter im Planungsgebiet<br />

hin.<br />

Es hat sich mehrfach im Stadtgebiet <strong>Bad</strong><br />

<strong>Oldesloe</strong> gezeigt, dass schadstoffhaltige<br />

Abfälle in Bombentrichtern abgelagert wor-<br />

zu minimieren, werden im weiteren<br />

Verfahren eine historische<br />

Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> eine orientierende<br />

Untersuchung von einem<br />

Gutachterbüro erarbeitet. Die<br />

Ergebnisse fließen in die Planung<br />

ein.<br />

Die Anregungen werden berücksichtigt.<br />

Die Flächen in den sich Bombentrichter<br />

befinden können<br />

werden als Altlastverdachtsflächen<br />

im Bebauungsplan kenntlich<br />

gemacht mit der Erläuterung,<br />

dass jegliche Bodenbewegung<br />

nur durch gutachterliche<br />

Einbindung eines Sachverständigen<br />

nach § 18<br />

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