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und Planungsausschuss - Bad Oldesloe

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Hängen kommt reichlich Quellwasser in die<br />

Glindhorstbach-Niederung, das nicht beeinträchtigt<br />

werden sollte, da es die Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Feuchtbiotope darstellt.<br />

2.<br />

Am Rand des Wanderweges befinden sich<br />

wenige Reste von Salzvegetation, die vermutlich<br />

zu einer heute verschütteten Quelle<br />

stammen. Auch zahlreiche Sumpfgänsedisteln<br />

im Schilf sprechen für Brackwassereinfluss.<br />

Auch aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

sollte der Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Quellhorizont<br />

nicht gestört werden. Bei der Frage nach der<br />

Bebauung der biotopnahen Flächen muss<br />

nachgewiesen werden, dass eine Beeinträchtigung<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

5. AG-29 vom 20.11.20112<br />

vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen<br />

zu dem vorgenannten Verfahren, das<br />

die in der AG-29 zusammen-geschlossenen<br />

Naturschutzverbände zur Kenntnis genommen<br />

haben.<br />

Die AG-29 wird zu dem vorliegenden Verfahrensstand<br />

keine Stellungnahme abgeben.<br />

Wir machen jedoch darauf aufmerksam,<br />

dass die umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />

Standards bei der weiteren Planung einzuhalten<br />

sind.<br />

Wir bitten Sie, die AG-29 im nächsten Verfahrensschritt<br />

zu beteiligen. Für weitere<br />

Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

6. Stadtwerke vom 16.11.2012<br />

zum B 110 gibt es folgende Situation zu berücksichtigen.<br />

Innerhalb des B-Plangebietes<br />

liegt eine genehmigte Überflutungsfläche der<br />

Stadt / Stadtwerke <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />

Die Überflutung der im beiliegenden Plan<br />

dargestellten Flurstücke wurde mit der Gehobenen<br />

Erlaubnis des Kreises Stormarn,<br />

UWB, Az. 651 -30/004-27 vom 27.01.2009<br />

genehmigt <strong>und</strong> trat mit der Abnahme einer<br />

durch Auflage durchzuführenden Aufschüttung<br />

am 14.12.2010 in Kraft. Bei der Aufstellung<br />

des B-Planes ist darauf zu achten, dass<br />

die vorgesehene Bebauung in genügendem<br />

Abstand zu der Betroffenheitslinie von<br />

9,50 mNN eingeplant wird.<br />

Ansonsten bestehen aus Sicht der Abwas-<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung<br />

wird auf die bestehenden<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse im<br />

Plangebiet <strong>und</strong> auf mögliche<br />

Auswirkungen beim Bau von<br />

Tiefgaragen beschrieben <strong>und</strong><br />

ggf. Vermeidungsmaßnahmen<br />

eingegangen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wird davon ausgegangen, dass<br />

der bestehende Gr<strong>und</strong>wasserabstrom<br />

in die Glindhorstbach-<br />

Niederung nicht verändert<br />

wird. Entsprechende Festsetzungen<br />

können im Zusammenhang<br />

mit dem Umweltbericht<br />

erarbeitet werden. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass alle<br />

baulichen Maßnahmen oberhalb<br />

der Hangkante stattfinden<br />

<strong>und</strong> die eingemessene Biotopgrenze<br />

sowie der Hang nicht<br />

überbaut werden.<br />

Die Hinweise werden zur<br />

Kenntnis genommen <strong>und</strong> berücksichtigt.<br />

Die umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />

Standards werden bei<br />

der weiteren Planung eingehalten.<br />

Die AG-29 wird im nächsten<br />

Verfahrensschritt weiterhin beteiligt.<br />

Die Anregung wird berücksichtigt.<br />

Die Betroffenheitslinie von<br />

NN+9,50 m wird eingehalten, alle<br />

Bauflächen befinden sich oberhalb<br />

dieser Linie.<br />

Maßnahmen zum Überflutungsschutz<br />

von Tiefgaragen werden in<br />

den jeweiligen Bauantragsverfahren<br />

festgelegt.<br />

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