und Planungsausschuss - Bad Oldesloe
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Hängen kommt reichlich Quellwasser in die<br />
Glindhorstbach-Niederung, das nicht beeinträchtigt<br />
werden sollte, da es die Gr<strong>und</strong>lage<br />
für die Feuchtbiotope darstellt.<br />
2.<br />
Am Rand des Wanderweges befinden sich<br />
wenige Reste von Salzvegetation, die vermutlich<br />
zu einer heute verschütteten Quelle<br />
stammen. Auch zahlreiche Sumpfgänsedisteln<br />
im Schilf sprechen für Brackwassereinfluss.<br />
Auch aus diesem Gr<strong>und</strong><br />
sollte der Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Quellhorizont<br />
nicht gestört werden. Bei der Frage nach der<br />
Bebauung der biotopnahen Flächen muss<br />
nachgewiesen werden, dass eine Beeinträchtigung<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
5. AG-29 vom 20.11.20112<br />
vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen<br />
zu dem vorgenannten Verfahren, das<br />
die in der AG-29 zusammen-geschlossenen<br />
Naturschutzverbände zur Kenntnis genommen<br />
haben.<br />
Die AG-29 wird zu dem vorliegenden Verfahrensstand<br />
keine Stellungnahme abgeben.<br />
Wir machen jedoch darauf aufmerksam,<br />
dass die umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />
Standards bei der weiteren Planung einzuhalten<br />
sind.<br />
Wir bitten Sie, die AG-29 im nächsten Verfahrensschritt<br />
zu beteiligen. Für weitere<br />
Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
6. Stadtwerke vom 16.11.2012<br />
zum B 110 gibt es folgende Situation zu berücksichtigen.<br />
Innerhalb des B-Plangebietes<br />
liegt eine genehmigte Überflutungsfläche der<br />
Stadt / Stadtwerke <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>.<br />
Die Überflutung der im beiliegenden Plan<br />
dargestellten Flurstücke wurde mit der Gehobenen<br />
Erlaubnis des Kreises Stormarn,<br />
UWB, Az. 651 -30/004-27 vom 27.01.2009<br />
genehmigt <strong>und</strong> trat mit der Abnahme einer<br />
durch Auflage durchzuführenden Aufschüttung<br />
am 14.12.2010 in Kraft. Bei der Aufstellung<br />
des B-Planes ist darauf zu achten, dass<br />
die vorgesehene Bebauung in genügendem<br />
Abstand zu der Betroffenheitslinie von<br />
9,50 mNN eingeplant wird.<br />
Ansonsten bestehen aus Sicht der Abwas-<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung<br />
wird auf die bestehenden<br />
Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse im<br />
Plangebiet <strong>und</strong> auf mögliche<br />
Auswirkungen beim Bau von<br />
Tiefgaragen beschrieben <strong>und</strong><br />
ggf. Vermeidungsmaßnahmen<br />
eingegangen. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wird davon ausgegangen, dass<br />
der bestehende Gr<strong>und</strong>wasserabstrom<br />
in die Glindhorstbach-<br />
Niederung nicht verändert<br />
wird. Entsprechende Festsetzungen<br />
können im Zusammenhang<br />
mit dem Umweltbericht<br />
erarbeitet werden. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass alle<br />
baulichen Maßnahmen oberhalb<br />
der Hangkante stattfinden<br />
<strong>und</strong> die eingemessene Biotopgrenze<br />
sowie der Hang nicht<br />
überbaut werden.<br />
Die Hinweise werden zur<br />
Kenntnis genommen <strong>und</strong> berücksichtigt.<br />
Die umwelt- <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />
Standards werden bei<br />
der weiteren Planung eingehalten.<br />
Die AG-29 wird im nächsten<br />
Verfahrensschritt weiterhin beteiligt.<br />
Die Anregung wird berücksichtigt.<br />
Die Betroffenheitslinie von<br />
NN+9,50 m wird eingehalten, alle<br />
Bauflächen befinden sich oberhalb<br />
dieser Linie.<br />
Maßnahmen zum Überflutungsschutz<br />
von Tiefgaragen werden in<br />
den jeweiligen Bauantragsverfahren<br />
festgelegt.<br />
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