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Masterarbeit als PDF/A-Datei (6,7 MB) - Socialnet

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ten sich später <strong>als</strong> Mangel in der bundesrepublikanischen Theorieentwicklung der Sozialen<br />

Arbeit.<br />

2.2.4 Nachkriegszeit und junge Bundesrepublik Deutschland<br />

Nach dem Zweiten Weltkrieg konnten im Bereich der Wohlfahrtspflege noch erhalten gebliebene<br />

Strukturen genutzt und zerstörte relativ zügig neu aufgebaut werden, sodass die<br />

Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege einzeln und <strong>als</strong> Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

ihre Tätigkeiten bald wieder aufnehmen konnten. Um die gravierenden sozialen Nöte und<br />

Probleme der Nachkriegszeit in den Griff zu bekommen, wurden in der jungen Bundesrepublik<br />

sukzessive die Sozialgesetzgebung und entsprechenden Ämter und Behörden<br />

ausgebaut. Individuellen Bedürfnissen sollte auf sozialrechtlicher Grundlage durch konkrete,<br />

genau beschriebene Angebote und Leistungen begegnet werden. Insbesondere<br />

das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG), beide<br />

1961 in Kraft getreten, forcierten die formale Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege,<br />

die im Prinzip 1967 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefestigt wurde. Parallel<br />

zu dem enormen Ausbau von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege seit Beginn<br />

der 1960er Jahre nahm aber auch in der Folge der sich weiter entwickelnden sozialen<br />

Gesetzgebung die Zahl der öffentlichen Einrichtungen und deren relativer Anteil an der<br />

Gesamtzahl der Einrichtungen zu (vgl. Engelke, Borrmann und Spatscheck 2009, S. 334-<br />

335 und Rock 2010, S. 24-25). Damit blieb<br />

„die formelle Rechtsposition der freien Wohlfahrtspflege zwar unangefochten, [machte] Betrieb<br />

und Förderung von Einrichtungen aber faktisch von einer ganzen Reihe von öffentlichen Vorgaben<br />

abhängig und [schränkte] damit den Gestaltungsspielraum der freien Träger zunehmend<br />

ein.“ (Sachße 1996 in Rock 2010, S. 25)<br />

Bis zum Anfang der 1970er Jahre erfolgt die Ausbildung für die Soziale Arbeit an Höheren<br />

Fachschulen für Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik. Dabei muss das durch die Emigration<br />

zahlreicher Protagonist/innen der Sozialen Arbeit entstandene Desiderat durch Importe<br />

gefüllt werden:<br />

„Die Entwicklung der Ausbildung wird teilweise von DozentInnen bestimmt, die – vermittelt<br />

durch Austauschprogramme – in den USA Social Work studiert haben […]. Theorien und Ausbildungskonzepte<br />

des amerikanischen ‚Social Work‘ werden in Westdeutschland bereitwillig<br />

aufgenommen.“ (Engelke, Borrmann und Spatscheck 2009, S. 336)<br />

Während <strong>als</strong>o zunächst Theoriebildung und Praxiskonzepte der Sozialen Arbeit sich an<br />

US-Amerikanischen, aber auch britischen und niederländischen Entwicklungen orientierte<br />

und von dort ein Patchwork an Versatzstücken Eingang in die bundesrepublikanischen<br />

Diskussionen fand, kamen ab dem Ende der 1960er Jahre verstärkt Einflüsse aus der<br />

Studentenbewegung und unterschiedliche Strömungen von den an den deutschen Hoch-<br />

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