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tungen haben sich untereinander abgesprochen, wer wie viele Klient/inn/en bekommt. Die<br />

Stundensätze blieben bei 110,- DM/ 56,24 € bei einem Betreuungsschlüssel 1:12 nach<br />

fachpsychiatrischem Gutachten.<br />

Vorstand<br />

Geschäftsführung<br />

½ Stelle<br />

Verwaltung<br />

½ Stelle<br />

Ambulant Betreutes<br />

Wohnen<br />

3 VZ Stellen<br />

30 Klienten<br />

Kontakt- und<br />

Beratungsstellen<br />

1 VZ Stelle,<br />

3 Standorte<br />

Tagesstätte<br />

3 VZ Stellen<br />

1 Standort<br />

20 Klienten<br />

Abbildung 3: Die KuK Ende 2002 (Eigene Darstellung, J.W.)<br />

2.3.3 „Hochzonung“ des Ambulant Betreuten Wohnens und Expansion<br />

Ab dem 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ABW auf den LWL <strong>als</strong> überörtlichem<br />

Kostenträger übergeleitet. Auch mit diesem wurden Leistungs-, Vergütungs- und<br />

Prüfungsvereinbarungen abgeschlossen und die Finanzierung des ABW erfolgte weiterhin<br />

über FLS. Der den einzelnen Leistungserbringern gegenüber monopolartig agierende<br />

LWL beabsichtigte eine massive Kostensenkung im stationären Bereich durch den<br />

Ausbau der ambulanten Hilfen und verzichtete somit auch auf eine Begrenzung der<br />

Fallzahlen im ABW.<br />

„In der Praxis hat die […] stärkere Pauschalierung [der Vergütung der Leistungserbringer, J.W.]<br />

zu einer umfassenden Deckelung der Ausgaben geführt, die die freien Träger auf Dauer vor<br />

große Finanzierungsprobleme stellen musste. […] Die zur Schlichtung eingeführten<br />

Schiedsstellen [konnten] dieses Ungleichgewicht der Verhandlungsposition nur beschränkt<br />

ausgleichen.“ (Rock 2010, S. 33)<br />

So senkte der LWL nach einer Übergangszeit bis zum 31.12.2004 die Stundensätze bis<br />

zum 01.01.2008 degressiv von 56,24 € auf 48,30 €. In den darauffolgenden Jahren<br />

wurden die FLS-Sätze dann jeweils geringfügig inflationsbedingt gesteigert und werden<br />

aktuell ab dem 01.04.2013 inklusive eines Regelzuschlags auf 53,10 € angehoben. Die<br />

Finanzierungsform der FLS erlaubte es der KuK seit dem 01.07.2003, auf die vorhandene<br />

Nachfrage in ihrem Einzugsbereich prinzipiell ohne formale Einschränkungen durch den<br />

Kostenträger zu reagieren.<br />

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