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tungen haben sich untereinander abgesprochen, wer wie viele Klient/inn/en bekommt. Die<br />
Stundensätze blieben bei 110,- DM/ 56,24 € bei einem Betreuungsschlüssel 1:12 nach<br />
fachpsychiatrischem Gutachten.<br />
Vorstand<br />
Geschäftsführung<br />
½ Stelle<br />
Verwaltung<br />
½ Stelle<br />
Ambulant Betreutes<br />
Wohnen<br />
3 VZ Stellen<br />
30 Klienten<br />
Kontakt- und<br />
Beratungsstellen<br />
1 VZ Stelle,<br />
3 Standorte<br />
Tagesstätte<br />
3 VZ Stellen<br />
1 Standort<br />
20 Klienten<br />
Abbildung 3: Die KuK Ende 2002 (Eigene Darstellung, J.W.)<br />
2.3.3 „Hochzonung“ des Ambulant Betreuten Wohnens und Expansion<br />
Ab dem 01.07.2003 wurde die Zuständigkeit für das ABW auf den LWL <strong>als</strong> überörtlichem<br />
Kostenträger übergeleitet. Auch mit diesem wurden Leistungs-, Vergütungs- und<br />
Prüfungsvereinbarungen abgeschlossen und die Finanzierung des ABW erfolgte weiterhin<br />
über FLS. Der den einzelnen Leistungserbringern gegenüber monopolartig agierende<br />
LWL beabsichtigte eine massive Kostensenkung im stationären Bereich durch den<br />
Ausbau der ambulanten Hilfen und verzichtete somit auch auf eine Begrenzung der<br />
Fallzahlen im ABW.<br />
„In der Praxis hat die […] stärkere Pauschalierung [der Vergütung der Leistungserbringer, J.W.]<br />
zu einer umfassenden Deckelung der Ausgaben geführt, die die freien Träger auf Dauer vor<br />
große Finanzierungsprobleme stellen musste. […] Die zur Schlichtung eingeführten<br />
Schiedsstellen [konnten] dieses Ungleichgewicht der Verhandlungsposition nur beschränkt<br />
ausgleichen.“ (Rock 2010, S. 33)<br />
So senkte der LWL nach einer Übergangszeit bis zum 31.12.2004 die Stundensätze bis<br />
zum 01.01.2008 degressiv von 56,24 € auf 48,30 €. In den darauffolgenden Jahren<br />
wurden die FLS-Sätze dann jeweils geringfügig inflationsbedingt gesteigert und werden<br />
aktuell ab dem 01.04.2013 inklusive eines Regelzuschlags auf 53,10 € angehoben. Die<br />
Finanzierungsform der FLS erlaubte es der KuK seit dem 01.07.2003, auf die vorhandene<br />
Nachfrage in ihrem Einzugsbereich prinzipiell ohne formale Einschränkungen durch den<br />
Kostenträger zu reagieren.<br />
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