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3. Schlussteil<br />

3.1 Möglichkeiten<br />

Die mit der Einführung des SPSA verbundenen Möglichkeiten im Sinne von Vorteilen und<br />

Chancen für die ABW-MA, die Klient/inn/en und die Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen<br />

und Kooperationspartnern etc. sind bereits an vielen Stellen unter den vorangegangenen<br />

Gliederungspunkten herausgestellt worden.<br />

Was die Möglichkeiten im Sinne von Anlässen (externen Irritationen) betrifft, tatsächlich<br />

die MA und den Arbeitsbereich des ABW nachhaltig zu professionalisieren durch die Einführung<br />

der ANHT und sukzessive des SPSA, so gibt es zwei Vorhaben des Hauptkostenträgers<br />

LWL, deren Umsetzung in absehbarer Zeit zu erwarten ist.<br />

Unter dem Titel „Projekt: Teilhabe 2012 – Mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen<br />

– den wegen der demographischen Entwicklung unvermeidbaren Kostenanstieg<br />

dämpfen“ hat der Sozialausschuss des LWL<br />

„am 22.6.2009 das Projekt [mit besagtem Titel, J.W.] beschlossen. Ziel war es, spätestens im<br />

Jahre 2012 messbare Verbesserungen der Teilhabechancen für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe<br />

im Bereich Wohnen erreicht zu haben. Da demographisch bedingt ein Fallzahlanstieg<br />

unvermeidbar ist, sollten Instrumente entwickelt werden, den zwingend zu erwartenden<br />

Kostenanstieg zu dämpfen. Als ein Instrument sollte die Hilfeplanung entwickelt werden. Am<br />

17.6.2010 hat der Sozialausschuss sodann Maßstäbe und Kriterien für das LWL-<br />

Bedarfsermittlungsverfahren beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die praktische Anwendbarkeit<br />

dieser Maßstäbe und Kriterien in zwei Gebietskörperschaften, Paderborn und Hagen,<br />

zu entwickeln. Ziel war es, das Verfahren sodann schrittweise in ganz Westfalen-Lippe anzuwenden.<br />

Entwicklung und Einführung des veränderten Verfahrens sind extern […] evaluiert<br />

worden.“ (LWL 2012a; Hervorh. J.W.)<br />

Zusammengefasst hat der LWL ein neues Hilfeplanverfahren 40 entwickeln lassen und in<br />

den Testregionen jeweils zentrale Hilfeplaner/innen des LWL installiert. Das neue Verfahren<br />

ist so gedacht, dass Hilfebedürftige, die einen Antrag auf ABW stellen wollen, die Hilfepläne<br />

nicht mehr bei und mit den Hilfeanbietern erstellen, sondern direkt mit den Hilfeplaner/inne/n<br />

des LWL in Verbindung treten und mit diesen zusammen den gesamten<br />

Prozess vom Erstgespräch bis zur Genehmigung (oder Ablehnung) der Hilfe durchlaufen<br />

sollen. Die Hilfeplaner/innen sollen in diesem Rahmen auch maßgeblich über geeignete<br />

Hilfeanbieter mitentscheiden.<br />

Die Befürchtungen der KuK, anderer Hilfeanbieter und der mit dieser Problematik befassten<br />

Gremien der Wohlfahrtsverbände sind, dass die vom LWL ausdrücklich angestrebte<br />

40 Es ist an dieser Stelle erwähnenswert, dass auch die Instrumente der Bedarfsermittlung und der Hilfeplanung, die der<br />

KuK (und anderen Anbietern) bisher vom LWL vorgegeben werden, unter fachlich-professionellen Gesichtspunkten ein<br />

dürftiges Handwerkszeug darstellen und die Arbeit damit oft auch entsprechende Ergebnisse zeitigt.<br />

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