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3. Schlussteil<br />
3.1 Möglichkeiten<br />
Die mit der Einführung des SPSA verbundenen Möglichkeiten im Sinne von Vorteilen und<br />
Chancen für die ABW-MA, die Klient/inn/en und die Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen<br />
und Kooperationspartnern etc. sind bereits an vielen Stellen unter den vorangegangenen<br />
Gliederungspunkten herausgestellt worden.<br />
Was die Möglichkeiten im Sinne von Anlässen (externen Irritationen) betrifft, tatsächlich<br />
die MA und den Arbeitsbereich des ABW nachhaltig zu professionalisieren durch die Einführung<br />
der ANHT und sukzessive des SPSA, so gibt es zwei Vorhaben des Hauptkostenträgers<br />
LWL, deren Umsetzung in absehbarer Zeit zu erwarten ist.<br />
Unter dem Titel „Projekt: Teilhabe 2012 – Mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen<br />
– den wegen der demographischen Entwicklung unvermeidbaren Kostenanstieg<br />
dämpfen“ hat der Sozialausschuss des LWL<br />
„am 22.6.2009 das Projekt [mit besagtem Titel, J.W.] beschlossen. Ziel war es, spätestens im<br />
Jahre 2012 messbare Verbesserungen der Teilhabechancen für behinderte Menschen in Westfalen-Lippe<br />
im Bereich Wohnen erreicht zu haben. Da demographisch bedingt ein Fallzahlanstieg<br />
unvermeidbar ist, sollten Instrumente entwickelt werden, den zwingend zu erwartenden<br />
Kostenanstieg zu dämpfen. Als ein Instrument sollte die Hilfeplanung entwickelt werden. Am<br />
17.6.2010 hat der Sozialausschuss sodann Maßstäbe und Kriterien für das LWL-<br />
Bedarfsermittlungsverfahren beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die praktische Anwendbarkeit<br />
dieser Maßstäbe und Kriterien in zwei Gebietskörperschaften, Paderborn und Hagen,<br />
zu entwickeln. Ziel war es, das Verfahren sodann schrittweise in ganz Westfalen-Lippe anzuwenden.<br />
Entwicklung und Einführung des veränderten Verfahrens sind extern […] evaluiert<br />
worden.“ (LWL 2012a; Hervorh. J.W.)<br />
Zusammengefasst hat der LWL ein neues Hilfeplanverfahren 40 entwickeln lassen und in<br />
den Testregionen jeweils zentrale Hilfeplaner/innen des LWL installiert. Das neue Verfahren<br />
ist so gedacht, dass Hilfebedürftige, die einen Antrag auf ABW stellen wollen, die Hilfepläne<br />
nicht mehr bei und mit den Hilfeanbietern erstellen, sondern direkt mit den Hilfeplaner/inne/n<br />
des LWL in Verbindung treten und mit diesen zusammen den gesamten<br />
Prozess vom Erstgespräch bis zur Genehmigung (oder Ablehnung) der Hilfe durchlaufen<br />
sollen. Die Hilfeplaner/innen sollen in diesem Rahmen auch maßgeblich über geeignete<br />
Hilfeanbieter mitentscheiden.<br />
Die Befürchtungen der KuK, anderer Hilfeanbieter und der mit dieser Problematik befassten<br />
Gremien der Wohlfahrtsverbände sind, dass die vom LWL ausdrücklich angestrebte<br />
40 Es ist an dieser Stelle erwähnenswert, dass auch die Instrumente der Bedarfsermittlung und der Hilfeplanung, die der<br />
KuK (und anderen Anbietern) bisher vom LWL vorgegeben werden, unter fachlich-professionellen Gesichtspunkten ein<br />
dürftiges Handwerkszeug darstellen und die Arbeit damit oft auch entsprechende Ergebnisse zeitigt.<br />
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