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Vorstand<br />
Geschäftsführung<br />
½ Stelle<br />
Verwaltung<br />
½ Stelle<br />
Ambulant Betreutes<br />
Wohnen<br />
5 VZ Stellen<br />
52 Klienten<br />
Kontakt- und<br />
Beratungsstellen<br />
1 VZ Stelle,<br />
3 Standorte<br />
Tagesstätte<br />
3 VZ Stellen<br />
1 Standort<br />
20 Klienten<br />
Abbildung 4: Die KuK Ende 2003 (Eigene Darstellung, J.W.)<br />
Entsprechend musste sukzessive mehr Personal für diesen Bereich gewonnen werden.<br />
Um trotz der vom LWL forcierten Kostendämpfung auch im Bereich des ABW dem eigenen<br />
sozialpsychiatrischen Versorgungsanspruch weiterhin gerecht werden zu können und<br />
zugleich den Bestand der Einrichtung dauerhaft sichern zu können, setzte die KuK seit<br />
dem 01.07.2003 auf folgende Expansions- und Personalpolitik:<br />
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Es galt und gilt der Grundsatz, dass jede Anfrage zügig bedient wird. Eine Deckelung<br />
der Betreutenzahlen oder Wartelisten wurden und werden ausgeschlossen.<br />
Neue MA wurden ab 01.01.2005, zeitgleich mit dem Beginn der degressiven Verringerung<br />
des FLS-Satzes, nach den Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) des Paritätischen<br />
Wohlfahrtsverbandes eingestellt (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />
2012) 12 . Das bedeutete eine perspektivisch flachere Gehaltssteigerung <strong>als</strong> beim<br />
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen<br />
Dienst (TVöD). Mittelfristig führte dies zu merklichen Personalkosteneinsparungen.<br />
Eine Kostengegenüberstellung im ersten Jahr zeigte eine Einsparung von 5 %<br />
(vgl. Palluch 2005).<br />
Neue MA wurden mit einer halben Stelle befristet für ein Jahr eingestellt, danach<br />
unbefristet mit Option auf Stundenerhöhung. 13<br />
Es bestand und besteht ein Gestaltungsspielraum durch Rücklagen: Neue MA<br />
konnten perspektivisch eingestellt werden, auch wenn die Auslastungszahlen im<br />
ABW das noch nicht zuließen. Nach Einarbeitung und voller Auslastung holten<br />
neue MA die Investitionen wieder herein.<br />
12 In der Einleitung heißt es dort (S. 1): „Die neuen AVB sind straff formuliert und auf die nötigsten Regelungen beschränkt.<br />
Das Entgeltsystem ist in seiner Struktur einfach, aufgaben- und leistungs-orientiert sowie flexibel in der Anwendung. Die<br />
AVB sind <strong>als</strong> Vertragsrichtlinie konzipiert. Zu ihrer Wirksamkeit müssen sie im einzelnen Arbeitsverhältnis mit der/dem<br />
Mitarbeiter/in vereinbart werden.“ Dies geschieht bei der KuK per Arbeitsvertrag.<br />
13 Inzwischen werden neue MA auch optional mit einem höheren oder niedrigeren Stundenanteil eingestellt.<br />
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