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Vorstand<br />

Geschäftsführung<br />

½ Stelle<br />

Verwaltung<br />

½ Stelle<br />

Ambulant Betreutes<br />

Wohnen<br />

5 VZ Stellen<br />

52 Klienten<br />

Kontakt- und<br />

Beratungsstellen<br />

1 VZ Stelle,<br />

3 Standorte<br />

Tagesstätte<br />

3 VZ Stellen<br />

1 Standort<br />

20 Klienten<br />

Abbildung 4: Die KuK Ende 2003 (Eigene Darstellung, J.W.)<br />

Entsprechend musste sukzessive mehr Personal für diesen Bereich gewonnen werden.<br />

Um trotz der vom LWL forcierten Kostendämpfung auch im Bereich des ABW dem eigenen<br />

sozialpsychiatrischen Versorgungsanspruch weiterhin gerecht werden zu können und<br />

zugleich den Bestand der Einrichtung dauerhaft sichern zu können, setzte die KuK seit<br />

dem 01.07.2003 auf folgende Expansions- und Personalpolitik:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Es galt und gilt der Grundsatz, dass jede Anfrage zügig bedient wird. Eine Deckelung<br />

der Betreutenzahlen oder Wartelisten wurden und werden ausgeschlossen.<br />

Neue MA wurden ab 01.01.2005, zeitgleich mit dem Beginn der degressiven Verringerung<br />

des FLS-Satzes, nach den Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) des Paritätischen<br />

Wohlfahrtsverbandes eingestellt (Paritätischer Wohlfahrtsverband<br />

2012) 12 . Das bedeutete eine perspektivisch flachere Gehaltssteigerung <strong>als</strong> beim<br />

Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und dem Tarifvertrag für den öffentlichen<br />

Dienst (TVöD). Mittelfristig führte dies zu merklichen Personalkosteneinsparungen.<br />

Eine Kostengegenüberstellung im ersten Jahr zeigte eine Einsparung von 5 %<br />

(vgl. Palluch 2005).<br />

Neue MA wurden mit einer halben Stelle befristet für ein Jahr eingestellt, danach<br />

unbefristet mit Option auf Stundenerhöhung. 13<br />

Es bestand und besteht ein Gestaltungsspielraum durch Rücklagen: Neue MA<br />

konnten perspektivisch eingestellt werden, auch wenn die Auslastungszahlen im<br />

ABW das noch nicht zuließen. Nach Einarbeitung und voller Auslastung holten<br />

neue MA die Investitionen wieder herein.<br />

12 In der Einleitung heißt es dort (S. 1): „Die neuen AVB sind straff formuliert und auf die nötigsten Regelungen beschränkt.<br />

Das Entgeltsystem ist in seiner Struktur einfach, aufgaben- und leistungs-orientiert sowie flexibel in der Anwendung. Die<br />

AVB sind <strong>als</strong> Vertragsrichtlinie konzipiert. Zu ihrer Wirksamkeit müssen sie im einzelnen Arbeitsverhältnis mit der/dem<br />

Mitarbeiter/in vereinbart werden.“ Dies geschieht bei der KuK per Arbeitsvertrag.<br />

13 Inzwischen werden neue MA auch optional mit einem höheren oder niedrigeren Stundenanteil eingestellt.<br />

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