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Kostendämpfung im Bereich des ABW entgegen anderslautender Beteuerungen die fachlich-professionellen<br />
Aspekte der Hilfebedarfsermittlung nachrangig (wenn überhaupt) behandeln<br />
werden.<br />
Da die Ergebnisse der begleitenden Forschung offenbar unbefriedigend ausgefallen sind,<br />
wird das Projekt in größerem Umfang zunächst bis 30.06.2015 weitergeführt werden (vgl.<br />
ebd.). Diese Zeit gilt es zu nutzen. Aufgrund der über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen<br />
und Kooperationen im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis wird es auch unter den beabsichtigten<br />
veränderten Bedingungen künftig so bleiben, dass Hilfebedürftige, die für das ABW<br />
in Frage kommen zunächst direkt oder durch Vermittlung bei der KuK um Beratung ersuchen<br />
werden. Ein Verfahren gemäß der ANHT inklusive der SDF würde es ermöglichen,<br />
mit den Hilfesuchenden ihren Hilfebedarf unter fachlich-professionellen Gesichtspunkten<br />
zu ermitteln und sie entsprechend auf die Gespräche mit dem/der LWL Hilfeplaner/in vorzubereiten.<br />
Es ist zudem vorgesehen, dass die Hilfebedürftigen jeweils Vertrauenspersonen<br />
ihrer Wahl zu den Gesprächen mitbringen dürfen, sodass eine professionelle Fachkraft<br />
die Gespräche begleiten könnte.<br />
Ein weiteres Vorhaben des LWL betrifft die Erprobung neuer Leistungselemente für den<br />
Bereich ABW bis zum 31.12.2013. Ziel ist es u. a., die bisherige Komplexleistung in der<br />
Form der Fachleistungsstunde aufzusplittern in originäre Leistungen des ABW einerseits<br />
und ein sogenanntes Leistungsmodul S (für serviceorientiert). Das Leistungsmodul S soll<br />
Hilfebedarfe abdecken, die nicht zur Verselbständigung der Hilfebedürftigen dienen, sondern<br />
„kompensatorisch“ sind. Diese Hilfebedarfe sollen mit einem wesentlich niedrigeren<br />
Stundensatz <strong>als</strong> dem der FLS vergütet werden und von Hilfskräften ohne spezifische<br />
Qualifikationen ausgeführt werden können (vgl. LWL 2012c).<br />
Obwohl der LWL beteuert, dass mit diesem Vorhaben die Zielgruppe der geistig<br />
behinderten Menschen anvisiert wird, kann man vor dem Hintergrund der forcierten<br />
Kosendämpfung im Bereich des ABW für psychisch behinderte Menschen skeptisch sein.<br />
In Verbindung mit dem geplanten neuen Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanverfahren steht<br />
jedefalls zu befürchten, dass fachlich-professionelle Aspekte bei den Kostenträgern eine<br />
zunehmend untergeordnetere Rolle spielen werden. Ein weiterer Grund für die KuK <strong>als</strong><br />
Hilfeanbierer <strong>als</strong>o, eine professionelle Systematik der Hilfebedarfsermittlung und<br />
Hilfeplanung auf der Grundlage der ANHT zu entwickeln, um für die und mit den<br />
Klient/inn/en die benötigten Hilfen gut begründet, nachvollziehbar und möglichst<br />
unanfechtbar herauszuarbeiten und einfordern zu können.<br />
Möglichkeiten im Sinne von Ressourcen in der KuK wären aus der Sicht des Verfassers<br />
ebenfalls vorhanden und zu nutzen.<br />
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