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Kostendämpfung im Bereich des ABW entgegen anderslautender Beteuerungen die fachlich-professionellen<br />

Aspekte der Hilfebedarfsermittlung nachrangig (wenn überhaupt) behandeln<br />

werden.<br />

Da die Ergebnisse der begleitenden Forschung offenbar unbefriedigend ausgefallen sind,<br />

wird das Projekt in größerem Umfang zunächst bis 30.06.2015 weitergeführt werden (vgl.<br />

ebd.). Diese Zeit gilt es zu nutzen. Aufgrund der über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen<br />

und Kooperationen im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis wird es auch unter den beabsichtigten<br />

veränderten Bedingungen künftig so bleiben, dass Hilfebedürftige, die für das ABW<br />

in Frage kommen zunächst direkt oder durch Vermittlung bei der KuK um Beratung ersuchen<br />

werden. Ein Verfahren gemäß der ANHT inklusive der SDF würde es ermöglichen,<br />

mit den Hilfesuchenden ihren Hilfebedarf unter fachlich-professionellen Gesichtspunkten<br />

zu ermitteln und sie entsprechend auf die Gespräche mit dem/der LWL Hilfeplaner/in vorzubereiten.<br />

Es ist zudem vorgesehen, dass die Hilfebedürftigen jeweils Vertrauenspersonen<br />

ihrer Wahl zu den Gesprächen mitbringen dürfen, sodass eine professionelle Fachkraft<br />

die Gespräche begleiten könnte.<br />

Ein weiteres Vorhaben des LWL betrifft die Erprobung neuer Leistungselemente für den<br />

Bereich ABW bis zum 31.12.2013. Ziel ist es u. a., die bisherige Komplexleistung in der<br />

Form der Fachleistungsstunde aufzusplittern in originäre Leistungen des ABW einerseits<br />

und ein sogenanntes Leistungsmodul S (für serviceorientiert). Das Leistungsmodul S soll<br />

Hilfebedarfe abdecken, die nicht zur Verselbständigung der Hilfebedürftigen dienen, sondern<br />

„kompensatorisch“ sind. Diese Hilfebedarfe sollen mit einem wesentlich niedrigeren<br />

Stundensatz <strong>als</strong> dem der FLS vergütet werden und von Hilfskräften ohne spezifische<br />

Qualifikationen ausgeführt werden können (vgl. LWL 2012c).<br />

Obwohl der LWL beteuert, dass mit diesem Vorhaben die Zielgruppe der geistig<br />

behinderten Menschen anvisiert wird, kann man vor dem Hintergrund der forcierten<br />

Kosendämpfung im Bereich des ABW für psychisch behinderte Menschen skeptisch sein.<br />

In Verbindung mit dem geplanten neuen Bedarfsermittlungs- und Hilfeplanverfahren steht<br />

jedefalls zu befürchten, dass fachlich-professionelle Aspekte bei den Kostenträgern eine<br />

zunehmend untergeordnetere Rolle spielen werden. Ein weiterer Grund für die KuK <strong>als</strong><br />

Hilfeanbierer <strong>als</strong>o, eine professionelle Systematik der Hilfebedarfsermittlung und<br />

Hilfeplanung auf der Grundlage der ANHT zu entwickeln, um für die und mit den<br />

Klient/inn/en die benötigten Hilfen gut begründet, nachvollziehbar und möglichst<br />

unanfechtbar herauszuarbeiten und einfordern zu können.<br />

Möglichkeiten im Sinne von Ressourcen in der KuK wären aus der Sicht des Verfassers<br />

ebenfalls vorhanden und zu nutzen.<br />

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