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der relevanten Akteure vorrangig an deren Einflussmöglichkeiten und der Wirkmächtigkeit<br />
ihrer Ansprüche orientieren im Hinblick auf die Zukunftssicherung der Einrichtung. In dieser<br />
Hinsicht würde man sich in der KuK vorrangig auf die Aufrechterhaltung der Kooperationsbereitschaft<br />
und der Akzeptanzsicherung hinsichtlich der Kostenträger und besonders<br />
auf den LWL konzentrieren.<br />
Aus der Sicht des normativ-kritischen (ethischen) Anspruchsgruppenkonzepts werden alle<br />
Gruppen, die von den Tätigkeiten einer Einrichtung tangiert sind und/oder umgekehrt in<br />
irgendeiner Weise die Geschicke der Einrichtung beeinflussen können <strong>als</strong> relevante Anspruchsgruppen<br />
anerkannt. Das ausschlaggebende Kriterium ist nicht die Wirkmächtigkeit<br />
der Akteure, sondern die ethisch begründbare Legitimität ihrer Ansprüche.<br />
Letztlich wird eine Soziale Einrichtung wie die KuK eine Mischform der beiden Anspruchsgruppenkonzepte<br />
bevorzugen. Ausschlaggebend ist die normative Festlegung im<br />
Leitbild 31 , in dem an zahlreichen Stellen hervorgehoben wird, dass in sämtlichen Bezügen<br />
der Arbeit der KuK die Klient/inn/en im Zentrum aller Bemühungen stehen, so z. B. bezüglich<br />
der Kooperationspartner: „In der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern<br />
pflegen wir eine enge gemeindepsychiatrische Vernetzung im Interesse unserer Klienten.<br />
[…] Der Bedarf der Menschen, die sich an uns wenden, steht im Vordergrund, so dass wir<br />
gegebenenfalls gerne auch an andere Hilfeanbieter vermitteln.“ (Kontakt- und Krisenhilfe<br />
2012, S. 3; Hervorh. J.W.) Das bedeutet, dass die KuK im Sinne ihrer Klient/inn/en sowohl<br />
auf die eigene Zukunfstssicherung <strong>als</strong> auch auf die Berücksichtigung der ja ebenfalls mit<br />
denen der Klient/inn/en verbundenen Ansprüche der anderen genannten Gruppen<br />
bedacht sein muss.<br />
Auch der im Leitbild postulierte Vorrang der Klient/inn/en würde durch die Anwendung der<br />
ANHT mit professionellem Wissen und Handlungsleitlinien konkretisiert werden. Dies<br />
kann dazu führen, dass aus fachlichen Einzel- und Gesamterwägungen heraus die<br />
intensivere Zusammenarbeit mit und die stärkere Berücksichtigung von bestimmten<br />
Kooperatiospartnern jeweils nachvollziehbar dargelegt und begründet werden kann.<br />
2.5.5 Interaktionsthemen<br />
Die bisher genannten Themen und Fragen bezüglich Sozialer Einrichtungen sind alle<br />
auch in der Grundkategorie Interaktionsthemen verortet. Damit werden die Inhalte und<br />
Gegenstände („issues“) der Kommunikation in den Austauschbeziehungen zwischen einer<br />
Organisation und ihren Anspruchsgruppen bezeichnet. Ein sehr wichtiges Interaktions-<br />
31 Die Ansprüche der aus Organisationsperspektive maßgeblichen Anspruchsgruppen (einschließlich der MA und der Klient/inn/en)<br />
fließen in der Regel in ein Leitbild ein und so verhält es sich auch mit dem Leitbild der KuK, das im Zusammenhang<br />
mit der QMS-Implementierung unter Einbeziehung aller MA entstanden ist. Das Leitbild enthält neben der Mission und<br />
den Werten der Einrichtung auch normative Ziele, von denen wiederum über den Weg der Qualitätspolitik die Qualitätsziele<br />
abgeleitet werden müssen, die sich auf der Ebene von strategischen Zielen befinden.<br />
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