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Dachau mit Etzenhausen - Schützenverein Hubertus Bergkirchen

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für seine, des Redners, Anträge in der Bodenzinsfrage vom ganzen Zentrum nur ein Einzigergestimmt. Da im Finanzausschuss meist Prälaten und Oberlandesgerichtsratsräte säßen, seiauch dort schwer etwas durchzubringen. Die Bodenzinsfrage habe man rasch abgetan <strong>mit</strong> demHinweis auf die ungünstige Finanzlage. Trotzdem habe man 1 1/2 Millionen gehabt fürAufbesserung der Geistlichengehälter unter 4 Millionen für Aufbesserung derBeamtengehälter. Das Merkwürdigste sei, dass auch die bäuerlichen Abgeordneten für dieBeamtenaufbesserungen zu haben seien, beziehungsweise dafür stimmten. Solange man <strong>mit</strong>Vorliebe Juristen und Beamte in die Kammer wähle, deren einseitige Bildung die Kenntnisder Volksbedürfnisse vermissen lasse, sei eine Wendung zum Besseren nicht zu erwarten.Besonders die jüngeren Beamten hätten die Fühlung <strong>mit</strong> dem Volk fast ganz verloren. DieWähler sollten daher Leuten ihre Stimme geben, welche von der Landwirtschaft und Industrieauch etwas verstünden. Dagegen bestehe die Landtagsmehrheit vorwiegend aus Geistlichen,Beamten und Geldsäcken, welche vor der Wahl stets von Einschränkungen und vom Sparensprechen, aber wenn Sie gewählt seien, alles bewilligen. Bei ihnen sei das Wort Oppositionein leerer Schall. So habe der Pensionsetat vor 8 - 10 Jahren circa 10 Millionen betragen.Derselbe sei stetig im Wachsen und nach zirka acht Jahren dürften die Pensionen für Beamte,Geistliche und Arbeiter auf circa 30 Millionen angewachsen sein. Um die Zukunft derproduzierenden Stände kümmere sich niemand, obwohl die Anforderungen an die Leistungendes einzelnen immer höher würden. Klagen und Wünsche des Volkes würden nichtberücksichtigt. Ein Rentamtmann habe einmal den Rentamtmannsboten gefragt, ob die Leuteüber die Steuern recht schimpfen und als derselbe diese und die weitere Frage, ob sie dennzahlten, bejahte, erwidert: nun, wenn sie zahlen, dann lasse nur schimpfen. Es sei daherhöchste Zeit, dass die Wähler Männer <strong>mit</strong> steifem Rückgrat als ihre Vertreter wählen, dieauch halten, was sie versprechen, die völlig unabhängig seien, deren Abstimmung nicht durcheine Beförderung, einen Titel oder Orten eingelöst werden könne. Man habe daher in derKammer die "freie Vereinigung", welcher Abgeordnete aller Parteien angehören könnten. Aufdem neutralen Boden des allgemeinen Volkswohles und der wirtschaftlichen Grundlagekönnten die Vertreter der verschiedensten Parteien friedlich zusammenarbeiten. Dieselbenmüssten auf Beseitigung beziehungsweise Ablösung der Bodenzinse und die Verminderungder Grundsteuer hinwirken. Man habe ja eine Vorlage zur Ermäßigung der Grundsteuergemacht, die jedoch ganz unzulänglich sei. Danach könne einem beim Nachweis vielerSchulden und vieler Kinder ein Nachlass bis zu 10% gewährt werden. Es sei dies ein wahresBettelgesetz (der überwachende Vertreter der königlichen Staatsregierung beanstandet dieBezeichnung einer Vorlage der königlichen Staatsregierung als "Bettelgesetz". Der Rednerrepliziert, dass er die Vorlage auch in der Kammer so bezeichnet habe, korrigiert sich jedochauf den Einwand des Herrn Bezirksamts-Assessors Seiffert, dass der Redner das, was er imAbgeordnetenhaus als Abgeordneter sagen dürfe, nicht auch in einer Volksversammlungsagen könne und bezeichnet die Vorlage als ein "Nachlassgesetz"). Der Redner will <strong>mit</strong>Rücksicht auf seine kurz bemessene Zeit nur noch einige wichtige Fragen flüchtig beleuchten.Der von der Regierung in Vorlage gebrachte Schulgesetzentwurf bürde den Gemeindenwieder größere Lasten auf. Wenn der Staat den Schulzwang in der Volksschule verlange, somöge er auch die Kosten tragen. Derselbe zahle die Gymnasien, die Universitäten, die Lyzeen,also alle Unterrichtsanstalten, welche den besseren Ständen zugute kommen, es sei darumnicht verständlich, warum man die Kosten der Volksschule den Gemeinden aufbürde. Manhabe in den letzten 10 Jahren sehr viel aus Preußen, aber leider nicht immer das Gute herübergenommen. So habe die Gesetzgebung der letzten 10 Jahre den Gemeinden vielesabgenommen und ihnen immer mehr Lasten aufgebürdet. Er erinnere nur an dasVerehelungsgesetz, <strong>mit</strong> dem man ganz einverstanden sein könne, wenn der Staat die Kostenfür die Armenunterstützung übernehme. Wenn der Staat 123 Millionen habe zur Erhöhung derBeamtengehälter, so müsse er auch Mittel zur Entlastung der überlasteten Gemeindenbereitstellen. Auch die ärztliche Standesordnung durch eine Ärztekammer, welche unterEberl Hubert, Kreuzbergstr. 6, 85232 <strong>Bergkirchen</strong> Seite 20 15.01.2013

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