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Dachau mit Etzenhausen - Schützenverein Hubertus Bergkirchen

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anderem die Erhöhung der ärztlichen Gebühren verlange, würde die bäuerlichen Gemeindenwieder am härtesten treffen, da diese in der Regel weiter entfernt von einem Arzt wohnen.Das gleiche gelte aus demselben Grund von dem Notar und dem Advokaten. Auch dieBesitzveränderungssteuer belaste wiederum den Bauern in ganz ungewöhnlicher Weise. Werzu einer Bank gehe und sich 10000 Mark Papiere kaufe, könne das <strong>mit</strong> circa 10 MarkUnkosten bewerkstelligen, während die Unkosten bei Verkauf oder Kauf von ländlichemGrundbesitz in gleichem Wert circa zweihundert Mark betrügen. Es sei Zeit, dass solcheMissstände und Ungleichheiten vor dem Gesetz beseitigt würden. Leider befänden sich auchunter den Bauern viele Führer, welche ihre Aufgabe nicht gewachsen und daher nichtgeeignet seien. Der Redner schließt <strong>mit</strong> der Devise: Weg <strong>mit</strong> den Parteischwindel! Sammlungaller volksfreundlichen Elemente, gleichviel, welcher Partei sie angehören, auf dem Bodender wirtschaftlichen Fragen und es allgemeinen Volkswohles!(Schluss folgt!)Bauernbundversammlung in <strong>Dachau</strong><strong>Dachau</strong> 11.12.1901Amperbote vom 14.12.1901Fortsetzung des Artikels vom 07.12.1901.Nach einer kurzen Pause erteilt der Vorsitzende das Wort Herren Landtagsabgeordneten Dirr,welcher die Aufhebung der Bodenzinse als eine der Hauptaufgaben der Abgeordnetenbezeichnete. Leider hätte die Majorität gegen die diesbezüglichen praktischen und sehrergiebigen Anträge gestimmt und auch die beantragte namentliche Abstimmung abgelehnt. Esseien lediglich drei Millionen Mark bewilligt für freiwillige Ablösung und eine Million Markals Zuschuss zu dem Tilgungsfond. Schon im Jahr 1818 hätte man unter König MaximilianJoseph I. die Ablösung aller Frondienste, Gilten, Zehenten und bäuerlichen Grundlastengeplant; gegen den Widerstand des Adels und der Geistlichkeit jedoch nicht vollständigdurchführen können. Erst im Jahr 1848 sei die Bodenzinsablösung in die Wege geleitet abernicht durchgeführt worden. Nach dem man im Jahr 1872 ein neues Bodenzinsgesetzgeschaffen, die Intentionen des Gesetzes aber nicht verstanden habe, sei man endlich zu derAnsicht gekommen, dass das Bodenzinsgesetz nicht zurecht bestände und habe eingesehen,dass es auf diesem Weg nicht weitergehe. Endlich sei man im Jahr 1898 so weit gekommen,dass die Bodenzinse gesetzlich anerkannt worden seien und dieselben durch Amortisation undZwangsablösung im Jahr 1942, beziehungsweise in 60 Jahren bei staatlichen Bodenzinsenabgelöst sind. Es frage sich nur, ob es ratsam sein um diesen Betrag abzulösen. Diese Fragesei über all dort zu bejahen, wo der jährliche Bodenzinse wesentlich mehr ausmache, alsZinsen für den 11- oder 12- fachen Betrag. Wer 60 Mark Bodenzinse zahle und zum 12 -fachen Betrag ablöse, sei jedenfalls im Vorteil, war er für die Ablösungssumme bei 4%Verzinsung nur 28,80 Mark Zinsen jährlich bezahle. Übrigens würden auch in einer Anzahlvon Fällen Nachlässe gewährt. Diese träten besonders da ein, wo die Bodenzinse dasDoppelte der Grundsteuer betrügen, bei kleinen Verhältnissen, größerem oder geringeremWohlstand der betreffenden Gemeinden. Zu beachten sei, ob staatliche oder andereBodenzinse in Betracht kämen. Der Vorsitzende spricht im Namen der Versammlung demRedner für seinen lehrreichen Vortrag deren Dank aus. Er erteilt sodann das Wort HerrnEisenberger aus Ruhpolding. Der Redner vergleicht Landwirtschaft und Industrie <strong>mit</strong> denzwei Söhnen eines Bauern, von denen der eine der Landwirtschaft und der andere demStudium sich widme. Der Studiosus sei das Schoßkind an den seitens der Eltern alles hinEberl Hubert, Kreuzbergstr. 6, 85232 <strong>Bergkirchen</strong> Seite 21 15.01.2013

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