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Dachau mit Etzenhausen - Schützenverein Hubertus Bergkirchen

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abgehe wegen des zu erwartenden großen Zusammenlaufes von Menschen wurde derMagistrat <strong>Dachau</strong> aufgefordert, Vorsorge zu treffen, dass es in den Gasthäusern, Köchen undBäckern an Viktualien nicht gebreche, insbesondere über Güte und Gewichtigkeit des Brotessowie über die Qualität des auszuschenken Bieres zu machen (!!). Nach dem so alles wohlgeordnet und gut vorbereitet war, wurde am 8. Mai, früh um 9 Uhr, dem Verurteilten inGegenwart des geistlichen Beistandes Dekan Härtl und Kooperator Ostermaier in derFrohnfeste eröffnet, dass die Hinrichtungszeit gekommen sei; dann trat der ScharfrichterMartin Hörmann ein, Schnitt das Haupthaar am Hinterkopf des Mayer ab, bekleidete denVerurteilten <strong>mit</strong> dem vorgeschriebenen grauen Kittel und hing ihm zwei Tafeln <strong>mit</strong> derAufschrift "Mörder" über Brust und Rücken. Der Verurteilte wurde hierauf und dabei standder Geistlichen und umgeben von der Gendarmerie auf einem Wagen zum Rathaus gebrachtund nach Verkündung des Urteils und erfolgtem Stabbrechen zu dem auf der Wiese nächstdem Holzgarten errichteten Schafott. Einer bei dem Schafott zu diesem Zweck errichtetenKammer beichtete Mayer und empfing das Abendmahl, benahm sich noch <strong>mit</strong> denGeistlichen und bestieg hierauf an Händen und Armen gebunden das Schafott, um kurz nachdreiviertel 11 Uhr ein Schwertstreich das Haupt vom Rumpf trennte.Der ernste Akt wurde durch eine Ansprache des oben genannten Kooperators geschlossen,worauf die versammelte Menge nach gesprochenem Gebet in aller Ruhe die Richtstätteverließ. Die letzte Hinrichtung in <strong>Dachau</strong> war die einer Kindsmörderin, doch ist derbetreffende Strafakt nicht mehr vorhanden.***Die hier abgedruckte Beschreibung nach folgender Begebenheit, welche allgemein interessieren dürfte,verdanken wir der Liebenswürdigkeit eines Lesers des "Amperbote". Die sämtlichem Daten von der Vernehmungdes Mordes an bis zum Schwertstreich des Scharfrichters sind dem betreffenden Untersuchungsakt derRegistratur des königlichen Amtsgerichtes <strong>Dachau</strong> entnommen.Bericht über Status Freiwilliger Feuerwehren - Die freiwillige Feuerwehr, ein MilitäroderZivilinstitut?Amperbote vom 25.01.1908Der Bayer. Landesfeuerwehrverband hat aufgrund Ausschussbeschlusses vom 01.12.1907einen Erlass ergehen lassen, der von einem großen Teile der ländlichen FFW <strong>mit</strong> sehrgeteilten Gefühlen entgegengenommen wurde. Man ist gewiss auch auf dem Lande von derTrefflichkeit und der Bedeutung des Institutes der freiwilligen Feuerwehr hinlänglichüberzeugt, nachdem ja gerade in den letzten Jahren fast überall, speziell aber in unsermBezirke <strong>mit</strong> den Pflichtfeuerwehren fast völlig aufgeräumt wurde. Umso bedauerlicher musses darum berühren, wenn Erlasse des Landesverbandes auch nur den Schein an sich tragen,dass man über rein äußerlichen Dingen und direkten Formalitäten den idealen Zweck unseresFeuerwehrinstitutes in den Hintergrund treten lässt. Solche Befürchtungen können leider inRücksicht auf die zu Paradezwecken in den letzten Jahren eingeführten Neuerungen nichtganz unterdrückt werden. Bereits der Beschluss, der am 8. September 1905 in Passau überVorschriften von Dienstkleidung gefasst wurde, hat, und zwar nicht ganz <strong>mit</strong> Unrecht, hierund dort Befremden hervorgerufen, nachdem die dort beratenen Neuerungen in Hinsicht aufUniformierung und Adjustierung allzu viel an die Militäreinrichtungen erinnern, und dassollte man nach Möglichkeit vermeiden, solange sich die Feuerwehren noch des Attributes„freiwillig“ bedienen. Eine gleichheitliche Uniformierung in der Hauptsache wird gewissjedermann billigen, solange sich die Ausführungsbestimmungen nicht in kleinliche undEberl Hubert, Kreuzbergstr. 6, 85232 <strong>Bergkirchen</strong> Seite 31 15.01.2013

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