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INSEK – kompletter Text (*.pdf, 3524 KB) - Stadt Zwickau

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Integriertes <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept<strong>INSEK</strong> <strong>Zwickau</strong> 2030FortschreibungBei der Formulierung der wichtigsten Empfehlungen und Erkenntnisse wird abschließendhervorgehoben:- Im Mittelpunkt der Ansiedlungsbemühungen muss die Innenstadt stehen und hierbesonders die Revitalisierung des Schocken-Areals. Das Schocken Areal hat einezentrale Verbindungsfunktion zwischen den Hauptgeschäftslagen bzw. zwischenHauptmarkt und Marienplatz.- Nicht wünschenswerte Standortentwicklungen außerhalb der zentralenVersorgungsbereiche sollten durch eine konsequente Umsetzung des EinzelhandelsundZentrenkonzeptes und stringente Anwendung des Bauplanungsrechtesvermieden werden.Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 28.04.2011 als informeller Rahmenplannach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom <strong>Stadt</strong>rat beschlossen Eine entsprechende Liste mit„zentrenrelevantem Sortiment“ ist Bestandteil des Einzelhandelskonzepts.2.9.3 GewerbeflächenbedarfEine komplexe Aufgabe ist, den zukünftigen Gewerbeflächenbedarf der <strong>Stadt</strong> <strong>Zwickau</strong> zuermitteln und dem Bestand gegenüber zu stellen.GewerbeflächenbedarfDer ermittelte Gewerbeflächenbedarf erfolgte nach grundsätzlichen Zielen dergewerblichen Entwicklung in <strong>Zwickau</strong>. Neben der Orientierung an gewerblich-industriellenHauptentwicklungsachsen(B173 Ost-West undB93 Nord-Süd) sind dies insbesondere:- prioritäre Nachnutzung von Brachflächen für gewerbliche Ansiedlungen,- in begründeten Ausnahmefällen die Ausweisung von bisher landwirtschaftlichgenutzten Flächen als Vorsorgestandort für Gewerbe/Industrie,- schwerpunktmäßige Konzentration auf die Entwicklung der Standorte: <strong>Zwickau</strong>-Nord, Reichenbacher Straße/ Bürgerschachtstraße und ungenutzte Flächen der DBAG.Der ermittelte zukünftige Gewerbeflächenbedarf stellt eine Grobschätzung dar. Dabei wirdvon der Überlegung ausgegangen, dass der zusätzliche Gewerbeflächenbedarf von dreiFaktoren (Flächeninanspruchnahme durch Neuansiedlung, Flächeninanspruchnahme durchVerlagerung und Flächenfreisetzung durch Stilllegung und Insolvenz) bestimmt wird. 73Demnach beträgt der Neuansiedlungsbedarf bis 2025 rd. 18 ha unter der Voraussetzungeiner positiven Beschäftigtenentwicklung. Zusätzliche Gewerbeflächen durch Verlagerungwerden voraussichtlich in Höhe von rd. 85 ha benötigt. Aus Stilllegungen ergeben sich bis2025 rd. 14 ha freigesetzte und potenziell wieder verwertbare Flächen.Der Gesamtgewerbeflächenbedarf bis 2025 errechnet sich durchNeuansiedlungsbedarf + Verlagerungsbedarf <strong>–</strong> Flächen aus Stilllegungen.Daraus ergibt sich ein Grundbedarf von rd. 90 ha an zusätzlichen Gewerbeflächen. Hieraufwird ein städtebaulicher Entwicklungszuschlag von 20 % hinzuaddiert, umVerfügbarkeitsengpässe sowie topografisch bedingte Besonderheiten auszugleichen.73 Entwurf FNP 2012: Teil A S. 77<strong>INSEK</strong> <strong>Zwickau</strong> 2030 <strong>–</strong> Gesamtstädtische Situation - Analyse und Entwicklung 93

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