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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Das Morgen<br />

Der gesetzliche Rahmen als Fundament<br />

Sowohl beim österreichischen als auch beim internationalen Modell <strong>sind</strong> es die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen, die die Umsetzung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung ermöglichen.<br />

Steuerliche Begünstigungen <strong>sind</strong> zwar <strong>nicht</strong> notwendigerweise Bestandteil eines Beteiligungsmodells,<br />

sie fördern dieses aber wesentlich – das zeigen verschiedene Studien im europäischen<br />

Umfeld. Das österreichische Modell in der <strong>voestalpine</strong> ist in seiner Grundstruktur an den<br />

§ 3 Abs. 1 Z. 15 lit. b EStG gebunden. Die Nutzung von Steuervorteilen für die Aktienübertragung<br />

bis zu einem jährlichen Maximum von 1.460 Euro ist eine zentrale Säule des<br />

<strong>voestalpine</strong>-Modells. Eine Änderung oder Streichung dieses Gesetzes würde – anders als<br />

beim internationalen Modell – eine grundsätzliche Neuausrichtung notwendig machen. Denn<br />

die Mitarbeiterbeteiligung könnte dann in der aktuellen Form <strong>nicht</strong> mehr aufrechterhalten<br />

werden. In einem solchen Fall gäbe es laut Betriebsvereinbarung auch eine Kündigungsmöglichkeit<br />

für die Vertragspartner.<br />

Absicherung mit System: das Risikomanagement der Stiftung<br />

Die Stiftung betreibt ein eigenes Risikomanagement, das mögliche strategische Risiken und<br />

rechtliche Modifikationen sowie eventuelle Änderungen im Konzern systematisch analysiert.<br />

Dieses Risikomanagement beschäftigt sich jedoch <strong>nicht</strong> nur mit hypothetischen Einflussfaktoren<br />

in der Zukunft, sondern auch mit Risiken in der täglichen Administration. Diese an das<br />

Risikomanagement der <strong>voestalpine</strong> angelehnte Systematik beinhaltet alle Maßnahmen, die zur<br />

Sicherung der laufenden Abwicklung der Mitarbeiterbeteiligung notwendig <strong>sind</strong>: Beispiele<br />

dafür <strong>sind</strong> das Vieraugenprinzip, eine umfangreiche und mehrmalige Datensicherung sowie<br />

eine lückenlose Transparenz in der Finanzverwaltung.<br />

Konsequenter Ausbau des österreichischen Modells<br />

Die Herausforderungen <strong>sind</strong> unterschiedlicher Natur, das Ziel für die Zukunft ist klar: Die<br />

<strong>voestalpine</strong>-Mitarbeiterbeteiligung mit mindestens 10 % der Stimmrechte ist und bleibt das<br />

„strategische Eigentum“ in der Hand der MitarbeiterInnen und damit eine solide Basis für<br />

eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Der Absicherung der 10 % (plus eine Aktie!)<br />

muss deshalb auch in Zukunft das Hauptaugenmerk gelten. Die 10 % <strong>sind</strong> nämlich kein Automatismus,<br />

„Gefahr“ droht beispielsweise in Form von Kapitalerhöhungen, die die Stimmrechtsanteile<br />

verwässern können. Begegnen kann man derartigen Szenarien vor allem mit<br />

einem kontinuierlichen Ausbau des österreichischen Modells.<br />

106<br />

Eine für alle<br />

Durch unterschiedliche Zeitpunkte des Beitritts einer<br />

Gesellschaft zum <strong>voestalpine</strong>-Konzern gibt es derzeit<br />

voneinander abweichende Prozentsätze des laufenden<br />

Beitrages. So <strong>sind</strong> z. B. die Gesellschaften der damaligen<br />

BÖHLER-UDDEHOLM-Gruppe ab dem fünften Modell<br />

zum Konzern gestoßen. Dadurch gibt es in diesen Gesellschaften<br />

monatliche Beiträge, die 0,95 % Entgeltbestandteilen<br />

entsprechen. Die schrittweise Angleichung<br />

der Prozentsätze konzernweit ist einerseits eine Frage der<br />

Gleichbehandlung aller MitarbeiterInnen und andererseits<br />

eine zusätzliche Möglichkeit, das Volumen der Mitarbeiterbeteiligung<br />

zu sichern – neben weiteren Modellen.

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