Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Das Morgen<br />
Der gesetzliche Rahmen als Fundament<br />
Sowohl beim österreichischen als auch beim internationalen Modell <strong>sind</strong> es die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen, die die Umsetzung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung ermöglichen.<br />
Steuerliche Begünstigungen <strong>sind</strong> zwar <strong>nicht</strong> notwendigerweise Bestandteil eines Beteiligungsmodells,<br />
sie fördern dieses aber wesentlich – das zeigen verschiedene Studien im europäischen<br />
Umfeld. Das österreichische Modell in der <strong>voestalpine</strong> ist in seiner Grundstruktur an den<br />
§ 3 Abs. 1 Z. 15 lit. b EStG gebunden. Die Nutzung von Steuervorteilen für die Aktienübertragung<br />
bis zu einem jährlichen Maximum von 1.460 Euro ist eine zentrale Säule des<br />
<strong>voestalpine</strong>-Modells. Eine Änderung oder Streichung dieses Gesetzes würde – anders als<br />
beim internationalen Modell – eine grundsätzliche Neuausrichtung notwendig machen. Denn<br />
die Mitarbeiterbeteiligung könnte dann in der aktuellen Form <strong>nicht</strong> mehr aufrechterhalten<br />
werden. In einem solchen Fall gäbe es laut Betriebsvereinbarung auch eine Kündigungsmöglichkeit<br />
für die Vertragspartner.<br />
Absicherung mit System: das Risikomanagement der Stiftung<br />
Die Stiftung betreibt ein eigenes Risikomanagement, das mögliche strategische Risiken und<br />
rechtliche Modifikationen sowie eventuelle Änderungen im Konzern systematisch analysiert.<br />
Dieses Risikomanagement beschäftigt sich jedoch <strong>nicht</strong> nur mit hypothetischen Einflussfaktoren<br />
in der Zukunft, sondern auch mit Risiken in der täglichen Administration. Diese an das<br />
Risikomanagement der <strong>voestalpine</strong> angelehnte Systematik beinhaltet alle Maßnahmen, die zur<br />
Sicherung der laufenden Abwicklung der Mitarbeiterbeteiligung notwendig <strong>sind</strong>: Beispiele<br />
dafür <strong>sind</strong> das Vieraugenprinzip, eine umfangreiche und mehrmalige Datensicherung sowie<br />
eine lückenlose Transparenz in der Finanzverwaltung.<br />
Konsequenter Ausbau des österreichischen Modells<br />
Die Herausforderungen <strong>sind</strong> unterschiedlicher Natur, das Ziel für die Zukunft ist klar: Die<br />
<strong>voestalpine</strong>-Mitarbeiterbeteiligung mit mindestens 10 % der Stimmrechte ist und bleibt das<br />
„strategische Eigentum“ in der Hand der MitarbeiterInnen und damit eine solide Basis für<br />
eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Der Absicherung der 10 % (plus eine Aktie!)<br />
muss deshalb auch in Zukunft das Hauptaugenmerk gelten. Die 10 % <strong>sind</strong> nämlich kein Automatismus,<br />
„Gefahr“ droht beispielsweise in Form von Kapitalerhöhungen, die die Stimmrechtsanteile<br />
verwässern können. Begegnen kann man derartigen Szenarien vor allem mit<br />
einem kontinuierlichen Ausbau des österreichischen Modells.<br />
106<br />
Eine für alle<br />
Durch unterschiedliche Zeitpunkte des Beitritts einer<br />
Gesellschaft zum <strong>voestalpine</strong>-Konzern gibt es derzeit<br />
voneinander abweichende Prozentsätze des laufenden<br />
Beitrages. So <strong>sind</strong> z. B. die Gesellschaften der damaligen<br />
BÖHLER-UDDEHOLM-Gruppe ab dem fünften Modell<br />
zum Konzern gestoßen. Dadurch gibt es in diesen Gesellschaften<br />
monatliche Beiträge, die 0,95 % Entgeltbestandteilen<br />
entsprechen. Die schrittweise Angleichung<br />
der Prozentsätze konzernweit ist einerseits eine Frage der<br />
Gleichbehandlung aller MitarbeiterInnen und andererseits<br />
eine zusätzliche Möglichkeit, das Volumen der Mitarbeiterbeteiligung<br />
zu sichern – neben weiteren Modellen.