Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
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Die Erfolgsfaktoren<br />
Die Koordination zwischen Management und Betriebsrat<br />
Die Komplexität des Themas erfordert von Anfang an die Zusammenarbeit der unterschiedlichsten<br />
ExpertInnen. In den innerbetrieblichen Arbeitsgruppen werden personalwirtschaftliche,<br />
gesellschafts-, arbeits- und aktienrechtliche Themen aufbereitet. Damit <strong>nicht</strong> genug:<br />
Diese intensiven Diskussionen müssen auch über den gesamten Entwicklungsprozess hinweg<br />
koordiniert werden, sowohl auf Konzernmanagement- als auch auf Betriebsratsseite. Hier<br />
spielen die beiden zentralen Koordinatoren der Arbeitsgruppen eine bedeutende Rolle: Sie<br />
informieren ihre jeweiligen Kurien laufend über den Projektfortschritt und bringen die notwendigen<br />
internen Abstimmungsprozesse in Gang. So schaffen die beiden Koordinatoren<br />
die wesentlichen Grundlagen für die Modellentwicklung in enger, partnerschaftlicher Zusammenarbeit,<br />
unter gegenseitigem Respekt für die Aufgabenstellung des jeweils anderen.<br />
Die kollektive Entscheidungsfindung auf Betriebsratsseite<br />
Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz sichert den einzelnen Betriebsratskörperschaften<br />
innerhalb eines Konzerns weitreichende rechtliche Autonomie zu. Nur der Betriebsrat der<br />
jeweiligen Gesellschaft kann den Beschluss fassen, dem Modell der Mitarbeiterbeteiligung<br />
beizutreten – der Konzernbetriebsrat hat dabei keinerlei rechtliche Durchgriffsmöglichkeiten,<br />
wie sie etwa die Konzernleitung hat mit ihrem Weisungsrecht gegenüber den GeschäftsführerInnen<br />
der Tochtergesellschaften. Alle derzeit 68 Betriebsratskörperschaften müssen deshalb<br />
die entsprechenden Beschlüsse fassen, damit die notwendigen Betriebsvereinbarungen unterschrieben<br />
werden können. Und die BetriebsrätInnen stimmen nur zu, wenn ihre Belegschaft<br />
flächendeckend hinter dem Modell steht – <strong>sind</strong> sie doch deren gewählte VertreterInnen. Der<br />
Konzernbetriebsrat informiert die BetriebsrätInnen vor Ort über die Modellgrundsätze und<br />
diese erläutern sie den MitarbeiterInnen. Die gesammelten Reaktionen werden wiederum<br />
im Konzernbetriebsrat diskutiert – ein permanenter Prozess der Information und Entscheidungsfindung.<br />
Am Ende dieses Prozesses steht die Beschlussfassung in den Gremien des<br />
Konzernbetriebsrates, dies ist bei der ersten Modellentwicklung so und in der Folge bei allen<br />
weiteren Modellen.<br />
Das nennt man Entscheidungsprozess. In konzernweiten Betriebsratssitzungen werden die BetriebsrätInnen der<br />
einzelnen Gesellschaften über jedes neue Modell der Mitarbeiterbeteiligung informiert. Erst wenn diese geschlossen<br />
zustimmen, kann eine neue Betriebsvereinbarung unterschrieben werden.<br />
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