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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Die Erfolgsfaktoren<br />

Die Koordination zwischen Management und Betriebsrat<br />

Die Komplexität des Themas erfordert von Anfang an die Zusammenarbeit der unterschiedlichsten<br />

ExpertInnen. In den innerbetrieblichen Arbeitsgruppen werden personalwirtschaftliche,<br />

gesellschafts-, arbeits- und aktienrechtliche Themen aufbereitet. Damit <strong>nicht</strong> genug:<br />

Diese intensiven Diskussionen müssen auch über den gesamten Entwicklungsprozess hinweg<br />

koordiniert werden, sowohl auf Konzernmanagement- als auch auf Betriebsratsseite. Hier<br />

spielen die beiden zentralen Koordinatoren der Arbeitsgruppen eine bedeutende Rolle: Sie<br />

informieren ihre jeweiligen Kurien laufend über den Projektfortschritt und bringen die notwendigen<br />

internen Abstimmungsprozesse in Gang. So schaffen die beiden Koordinatoren<br />

die wesentlichen Grundlagen für die Modellentwicklung in enger, partnerschaftlicher Zusammenarbeit,<br />

unter gegenseitigem Respekt für die Aufgabenstellung des jeweils anderen.<br />

Die kollektive Entscheidungsfindung auf Betriebsratsseite<br />

Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz sichert den einzelnen Betriebsratskörperschaften<br />

innerhalb eines Konzerns weitreichende rechtliche Autonomie zu. Nur der Betriebsrat der<br />

jeweiligen Gesellschaft kann den Beschluss fassen, dem Modell der Mitarbeiterbeteiligung<br />

beizutreten – der Konzernbetriebsrat hat dabei keinerlei rechtliche Durchgriffsmöglichkeiten,<br />

wie sie etwa die Konzernleitung hat mit ihrem Weisungsrecht gegenüber den GeschäftsführerInnen<br />

der Tochtergesellschaften. Alle derzeit 68 Betriebsratskörperschaften müssen deshalb<br />

die entsprechenden Beschlüsse fassen, damit die notwendigen Betriebsvereinbarungen unterschrieben<br />

werden können. Und die BetriebsrätInnen stimmen nur zu, wenn ihre Belegschaft<br />

flächendeckend hinter dem Modell steht – <strong>sind</strong> sie doch deren gewählte VertreterInnen. Der<br />

Konzernbetriebsrat informiert die BetriebsrätInnen vor Ort über die Modellgrundsätze und<br />

diese erläutern sie den MitarbeiterInnen. Die gesammelten Reaktionen werden wiederum<br />

im Konzernbetriebsrat diskutiert – ein permanenter Prozess der Information und Entscheidungsfindung.<br />

Am Ende dieses Prozesses steht die Beschlussfassung in den Gremien des<br />

Konzernbetriebsrates, dies ist bei der ersten Modellentwicklung so und in der Folge bei allen<br />

weiteren Modellen.<br />

Das nennt man Entscheidungsprozess. In konzernweiten Betriebsratssitzungen werden die BetriebsrätInnen der<br />

einzelnen Gesellschaften über jedes neue Modell der Mitarbeiterbeteiligung informiert. Erst wenn diese geschlossen<br />

zustimmen, kann eine neue Betriebsvereinbarung unterschrieben werden.<br />

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