Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
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Die Auswirkungen<br />
Mit der Mitarbeiterbeteiligung verhält es sich ähnlich wie mit einem Werkzeug für ein Pressteil für ein Automobil –<br />
man muss genau hinsehen, um die wahren Qualitäten zu erkennen.<br />
Interessengegensätze bleiben bestehen<br />
Manche Belegschaftsvertretungen und Gewerkschaften befürchten, eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung<br />
könne eine Aufweichung der kollektiven Lohngestaltung bedeuten. Auch hier<br />
ist es notwendig, eine klare Trennlinie zu ziehen: Die Lohngestaltung muss Bestandteil der<br />
überbetrieblichen Kollektivvertragsverhandlungen bleiben. Generell gilt: Die Interessengegensätze<br />
zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen werden durch den Anteilsbesitz<br />
der MitarbeiterInnen <strong>nicht</strong> aufgehoben. Auch wenn eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung das<br />
Verständnis der Belegschaft für wirtschaftliche Zusammenhänge stärkt, die Systematik der<br />
kapitalistischen Wirtschaftsordnung kann sie <strong>nicht</strong> außer Kraft setzen und soll sie auch <strong>nicht</strong><br />
verschleiern: ArbeitgeberIn bleibt ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn bleibt ArbeitnehmerIn.<br />
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertretung können durch Kapitalbeteiligungen<br />
durchaus ergänzt werden, insbesondere im Hinblick auf die Aufgaben einer Eigentümerversammlung.<br />
Die im Arbeitsverfassungsgesetz verankerten Mitsprachemöglichkeiten<br />
bleiben jedoch weiterhin die Basis des innerbetrieblichen Dialogs.<br />
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