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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Die Modelle<br />

Barwertberechnung ermöglicht massiven Aktienerwerb<br />

Aus strategischen Gründen ist es im Jahr 2000 wichtig, die Mitarbeiterbeteiligung rasch in<br />

einer relevanten Größenordnung aufzubauen. Die Belegschaft als Großaktionär bedeutet<br />

schließlich Stabilität in der Eigentümerstruktur und Abwehr von feindlichen Übernahmeversuchen<br />

– allerdings braucht es diesen Schutz möglichst schnell und <strong>nicht</strong> erst dann, wenn es<br />

aufgrund einer tatsächlichen Übernahme zu spät ist. Die Vorfinanzierung künftiger Lohn- und<br />

Gehaltsansprüche ist eine mögliche Lösung für diesen enormen Kapitalbedarf. Daher wird<br />

diese Möglichkeit bei der Umsetzung des ersten Modells – und nur hier – angewendet. Für<br />

alle im Jahr 2000 in der <strong>voestalpine</strong> in Österreich Beschäftigten, die dem Kollektivvertrag der<br />

Metallindustrie unterliegen, werden die zu erwartende Dauer des Verbleibs im Konzern und<br />

der dem ersten Modell entsprechende Lohnanteil von 1 % berechnet. Grundlage für diese<br />

Berechungen <strong>sind</strong> versicherungsmathematische Sterbe- und Invaliditätstafeln ebenso wie<br />

konzerninterne Fluktuationsberechnungen. Für die Berechnung des fiktiven Lohnvorschusses<br />

in Relation zu 1 % des Entgelts wird ein dem Jahr 2000 entsprechender Abzinsungsfaktor zu<br />

Grunde gelegt. Die Richtigkeit dieser Berechungen wird von externen ExpertInnen bestätigt.<br />

6 Mio. Aktien bedeuten 5 % der Stimmrechte<br />

Mit dem errechneten Gesamtvolumen können 6 Mio. Stück Aktien an der Börse erworben<br />

werden. Dies entspricht im Jahr 2001 rund 5 % des Grundkapitals der <strong>voestalpine</strong> AG. Durch<br />

die im April 2002 erfolgte Kapitalerhöhung des Konzerns um 20 % sinkt dieser Prozentanteil<br />

der Mitarbeiterbeteiligung jedoch wieder auf 4 %. Den einzelnen MitarbeiterInnen werden<br />

die individuell errechneten Aktien in der Folge in jährlichen Tranchen zu jeweils maximal<br />

1.460 Euro zugeteilt. Die Anzahl der Aktien und die Dauer der Zuteilungen hängt vom Alter<br />

bzw. der daraus resultierenden geschätzten Verweildauer sowie von der Höhe des persönlichen<br />

Lohns bzw. Gehalts ab. MitarbeiterInnen, die bereits vor dem vermuteten Zeitpunkt das<br />

Unternehmen verlassen, erwerben <strong>nicht</strong> alle vorweg berechneten Aktien. Jene, die länger im<br />

Unternehmen bleiben, erhalten zusätzlich Aktien. Für alle MitarbeiterInnen, die nach dem<br />

1. November 2000 in den Konzern eintreten, wird im Modell I keine Vorausberechnung mehr<br />

durchgeführt, sondern die berechneten Beträge werden monatlich gesammelt und in Form<br />

von Aktien laufend zugeordnet. Diese Systematik, aufgrund des jährlichen Abschichtens<br />

der Beiträge „Schichtmodell“ genannt, entspricht auch der Vorgangsweise in allen weiteren<br />

Modellen.<br />

Das Abstimmungsprozedere vor dem Start<br />

Ein derart komplexes Modell kann erst nach einer Reihe von Abstimmungen starten. Damit<br />

eine Aktiengesellschaft eigene Aktien für die Weitergabe an ihre MitarbeiterInnen erwerben<br />

darf, ist der mehrheitliche Beschluss der AktionärInnen bei der Hauptversammlung<br />

notwendig. Der erste derartige Beschluss, der zu dieser Zeit 18 Monate gültig ist, wird im<br />

Juli 2000 gefasst. Den Zusatzkollektivvertrag können nur die nationalen KV-Partner der jeweiligen<br />

Branche vereinbaren. Dies erfolgt erstmals mit dem Abschluss der Metallindustrie<br />

im November 2000. Eine Regelung mit einer derartigen inhaltlichen Tragweite muss vom<br />

Aufsichtsrat der <strong>voestalpine</strong> AG, als zentralem Kontrollorgan des Konzerns, zur Kenntnis<br />

genommen werden. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich in seiner Sitzung am 15. Dezember<br />

2000 mit dem Beteiligungsmodell und gibt grünes Licht. Der Zusatzkollektivvertrag gibt den<br />

innerbetrieblichen Sozialpartnern einen Rahmen und eine zeitliche Frist für den Abschluss<br />

einer Betriebsvereinbarung vor. In der <strong>voestalpine</strong> AG wird die erste Betriebsvereinbarung<br />

für die Mitarbeiterbeteiligung fristgerecht am 12. Juni 2001 unterzeichnet.<br />

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