Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
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Die Modelle<br />
Barwertberechnung ermöglicht massiven Aktienerwerb<br />
Aus strategischen Gründen ist es im Jahr 2000 wichtig, die Mitarbeiterbeteiligung rasch in<br />
einer relevanten Größenordnung aufzubauen. Die Belegschaft als Großaktionär bedeutet<br />
schließlich Stabilität in der Eigentümerstruktur und Abwehr von feindlichen Übernahmeversuchen<br />
– allerdings braucht es diesen Schutz möglichst schnell und <strong>nicht</strong> erst dann, wenn es<br />
aufgrund einer tatsächlichen Übernahme zu spät ist. Die Vorfinanzierung künftiger Lohn- und<br />
Gehaltsansprüche ist eine mögliche Lösung für diesen enormen Kapitalbedarf. Daher wird<br />
diese Möglichkeit bei der Umsetzung des ersten Modells – und nur hier – angewendet. Für<br />
alle im Jahr 2000 in der <strong>voestalpine</strong> in Österreich Beschäftigten, die dem Kollektivvertrag der<br />
Metallindustrie unterliegen, werden die zu erwartende Dauer des Verbleibs im Konzern und<br />
der dem ersten Modell entsprechende Lohnanteil von 1 % berechnet. Grundlage für diese<br />
Berechungen <strong>sind</strong> versicherungsmathematische Sterbe- und Invaliditätstafeln ebenso wie<br />
konzerninterne Fluktuationsberechnungen. Für die Berechnung des fiktiven Lohnvorschusses<br />
in Relation zu 1 % des Entgelts wird ein dem Jahr 2000 entsprechender Abzinsungsfaktor zu<br />
Grunde gelegt. Die Richtigkeit dieser Berechungen wird von externen ExpertInnen bestätigt.<br />
6 Mio. Aktien bedeuten 5 % der Stimmrechte<br />
Mit dem errechneten Gesamtvolumen können 6 Mio. Stück Aktien an der Börse erworben<br />
werden. Dies entspricht im Jahr 2001 rund 5 % des Grundkapitals der <strong>voestalpine</strong> AG. Durch<br />
die im April 2002 erfolgte Kapitalerhöhung des Konzerns um 20 % sinkt dieser Prozentanteil<br />
der Mitarbeiterbeteiligung jedoch wieder auf 4 %. Den einzelnen MitarbeiterInnen werden<br />
die individuell errechneten Aktien in der Folge in jährlichen Tranchen zu jeweils maximal<br />
1.460 Euro zugeteilt. Die Anzahl der Aktien und die Dauer der Zuteilungen hängt vom Alter<br />
bzw. der daraus resultierenden geschätzten Verweildauer sowie von der Höhe des persönlichen<br />
Lohns bzw. Gehalts ab. MitarbeiterInnen, die bereits vor dem vermuteten Zeitpunkt das<br />
Unternehmen verlassen, erwerben <strong>nicht</strong> alle vorweg berechneten Aktien. Jene, die länger im<br />
Unternehmen bleiben, erhalten zusätzlich Aktien. Für alle MitarbeiterInnen, die nach dem<br />
1. November 2000 in den Konzern eintreten, wird im Modell I keine Vorausberechnung mehr<br />
durchgeführt, sondern die berechneten Beträge werden monatlich gesammelt und in Form<br />
von Aktien laufend zugeordnet. Diese Systematik, aufgrund des jährlichen Abschichtens<br />
der Beiträge „Schichtmodell“ genannt, entspricht auch der Vorgangsweise in allen weiteren<br />
Modellen.<br />
Das Abstimmungsprozedere vor dem Start<br />
Ein derart komplexes Modell kann erst nach einer Reihe von Abstimmungen starten. Damit<br />
eine Aktiengesellschaft eigene Aktien für die Weitergabe an ihre MitarbeiterInnen erwerben<br />
darf, ist der mehrheitliche Beschluss der AktionärInnen bei der Hauptversammlung<br />
notwendig. Der erste derartige Beschluss, der zu dieser Zeit 18 Monate gültig ist, wird im<br />
Juli 2000 gefasst. Den Zusatzkollektivvertrag können nur die nationalen KV-Partner der jeweiligen<br />
Branche vereinbaren. Dies erfolgt erstmals mit dem Abschluss der Metallindustrie<br />
im November 2000. Eine Regelung mit einer derartigen inhaltlichen Tragweite muss vom<br />
Aufsichtsrat der <strong>voestalpine</strong> AG, als zentralem Kontrollorgan des Konzerns, zur Kenntnis<br />
genommen werden. Der Aufsichtsrat beschäftigt sich in seiner Sitzung am 15. Dezember<br />
2000 mit dem Beteiligungsmodell und gibt grünes Licht. Der Zusatzkollektivvertrag gibt den<br />
innerbetrieblichen Sozialpartnern einen Rahmen und eine zeitliche Frist für den Abschluss<br />
einer Betriebsvereinbarung vor. In der <strong>voestalpine</strong> AG wird die erste Betriebsvereinbarung<br />
für die Mitarbeiterbeteiligung fristgerecht am 12. Juni 2001 unterzeichnet.<br />
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