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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Die Wirtschaftskammer<br />

Abkühlung und Stabilisierung. Mitarbeiterbeteiligungen können hier einerseits zyklische<br />

Erfolge besser integrieren und andererseits die Lücke zwischen Gewinneinkommen und<br />

Lohneinkommen für ArbeitnehmerInnen verkleinern.<br />

In den letzten Jahren haben sich auch auf kollektivvertraglicher Ebene, z. B. im Bereich<br />

der Metall verarbeitenden Industrie, auf Basis des Grundkonsenses der „Additionalität“<br />

ausgehandelte Erfolgsbeteiligungen bewährt. Mitarbeiterbeteiligungen dürfen aber die eigentlichen<br />

Verhandlungen über Löhne und Gehälter <strong>nicht</strong> hemmen. Es gibt zwischen den<br />

Sozialpartnern daher den Konsens, dass Mitarbeiterbeteiligungen keinesfalls als Ersatz der<br />

produktivitätsorientierten Lohnpolitik gesehen werden dürfen, sondern als Ergänzung eingesetzt<br />

werden sollen.<br />

Der Kritik, dass große Gruppen von ArbeitnehmerInnen, wie z. B. der öffentliche Dienst, von<br />

den steuerlichen und materiellen Vorteilen der Mitarbeiterbeteiligungen ausgeschlossen bleiben,<br />

ist durch innovative Erfolgsentlohungsmodelle zu begegnen. Auch im öffentlichen Dienst<br />

besteht die Möglichkeit, im Gehalt Erfolgsbeteiligungsanteile zu integrieren. Hier können die<br />

Erfahrungen des „New-Public-Managements“ genutzt werden, das in der Schweiz bereits<br />

angewendet wird. Lehrer, die die definierten Standards durch ihren persönlichen Einsatz<br />

übererfüllen, sollten Erfolgsprämien erhalten. Das Gleiche gilt für öffentlich Bedienstete, die<br />

im Service der öffentlichen Hand besondere Leistungen erbringen. Dazu müssen Zielvorgaben<br />

formuliert und ihre Erfüllung überprüft werden.<br />

Mitarbeiterbeteiligungen können sicherlich <strong>nicht</strong> alle wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen<br />

Probleme lösen, aber sie können einen Beitrag dazu leisten. Diese Chance sollte von<br />

den Sozialpartnern <strong>nicht</strong> verpasst werden.<br />

Mitarbeiterbeteiligungen aus wirtschaftspolitischer europäischer Sicht<br />

Die Bedeutung von Mitarbeiterbeteiligungen als Instrument für strategische Beteiligungen an<br />

ehemaligen „nationalen Playern“ wurde bereits in der Einleitung erwähnt. Die Wirtschaftskammer<br />

Österreich hat sich im Rahmen des europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses<br />

dafür ausgesprochen, dass grenzüberschreitend operierende Unternehmen darin unterstützt<br />

werden, steuerliche Hindernisse je nach EU- und EWR-Mitgliedsland zu überwinden. Dadurch<br />

soll das Ziel einer besseren Mitarbeiterbindung und -identifikation erreicht werden. Die Debatte<br />

über Mitarbeiterbeteiligungen sollte daher durch neue Impulse verstärkt auf EU-Ebene<br />

aufgegriffen und von deren Institutionen unterstützt werden. Dort könnten auch Lösungen<br />

für vorhandene Barrieren erarbeitet werden. Eine koordinierte europäische Vorgangsweise<br />

wäre nationalen Alleingängen vorzuziehen.<br />

Fazit<br />

Mitarbeiterbeteiligungen haben in den vergangenen Jahren in Österreich aus den verschiedensten<br />

Gründen an Bedeutung gewonnen. Als wirtschaftspolitisches Instrument birgt eine<br />

Mitarbeiterbeteiligung viele Möglichkeiten individueller Lösungen – für den Standort, für<br />

die Europäisierung unserer „nationalen“ Konzerne und für ihre ArbeitnehmerInnen. Neben<br />

den Vorteilen will die Wirtschaftskammer die Gefahren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />

<strong>nicht</strong> ausblenden. Die Bedenken beider Seiten <strong>sind</strong> ernst zu nehmen. Denn selbstverständlich<br />

ist – wie jede unternehmerische Tätigkeit – auch eine Mitarbeiterbeteiligung mit Risiken für<br />

Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer verbunden.<br />

Aus Sicht der Wirtschaftskammer überwiegen jedoch die Chancen die Risiken bei weitem.<br />

Partnerschaftliche Herangehensweise und Risikobewusstsein <strong>sind</strong> unumgänglich für eine<br />

erfolgreiche Umsetzung. Einen Automatismus des Erfolgs gibt es <strong>nicht</strong>. Der Staat und die<br />

EU sollen sich auf das Festlegen der Rahmenbedingungen beschränken. Weder Arbeitgeber<br />

noch Arbeitnehmer sollen durch gesetzlich verpflichtende Vorgaben überfordert werden.<br />

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