Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
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Die Wirtschaftskammer<br />
Abkühlung und Stabilisierung. Mitarbeiterbeteiligungen können hier einerseits zyklische<br />
Erfolge besser integrieren und andererseits die Lücke zwischen Gewinneinkommen und<br />
Lohneinkommen für ArbeitnehmerInnen verkleinern.<br />
In den letzten Jahren haben sich auch auf kollektivvertraglicher Ebene, z. B. im Bereich<br />
der Metall verarbeitenden Industrie, auf Basis des Grundkonsenses der „Additionalität“<br />
ausgehandelte Erfolgsbeteiligungen bewährt. Mitarbeiterbeteiligungen dürfen aber die eigentlichen<br />
Verhandlungen über Löhne und Gehälter <strong>nicht</strong> hemmen. Es gibt zwischen den<br />
Sozialpartnern daher den Konsens, dass Mitarbeiterbeteiligungen keinesfalls als Ersatz der<br />
produktivitätsorientierten Lohnpolitik gesehen werden dürfen, sondern als Ergänzung eingesetzt<br />
werden sollen.<br />
Der Kritik, dass große Gruppen von ArbeitnehmerInnen, wie z. B. der öffentliche Dienst, von<br />
den steuerlichen und materiellen Vorteilen der Mitarbeiterbeteiligungen ausgeschlossen bleiben,<br />
ist durch innovative Erfolgsentlohungsmodelle zu begegnen. Auch im öffentlichen Dienst<br />
besteht die Möglichkeit, im Gehalt Erfolgsbeteiligungsanteile zu integrieren. Hier können die<br />
Erfahrungen des „New-Public-Managements“ genutzt werden, das in der Schweiz bereits<br />
angewendet wird. Lehrer, die die definierten Standards durch ihren persönlichen Einsatz<br />
übererfüllen, sollten Erfolgsprämien erhalten. Das Gleiche gilt für öffentlich Bedienstete, die<br />
im Service der öffentlichen Hand besondere Leistungen erbringen. Dazu müssen Zielvorgaben<br />
formuliert und ihre Erfüllung überprüft werden.<br />
Mitarbeiterbeteiligungen können sicherlich <strong>nicht</strong> alle wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen<br />
Probleme lösen, aber sie können einen Beitrag dazu leisten. Diese Chance sollte von<br />
den Sozialpartnern <strong>nicht</strong> verpasst werden.<br />
Mitarbeiterbeteiligungen aus wirtschaftspolitischer europäischer Sicht<br />
Die Bedeutung von Mitarbeiterbeteiligungen als Instrument für strategische Beteiligungen an<br />
ehemaligen „nationalen Playern“ wurde bereits in der Einleitung erwähnt. Die Wirtschaftskammer<br />
Österreich hat sich im Rahmen des europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses<br />
dafür ausgesprochen, dass grenzüberschreitend operierende Unternehmen darin unterstützt<br />
werden, steuerliche Hindernisse je nach EU- und EWR-Mitgliedsland zu überwinden. Dadurch<br />
soll das Ziel einer besseren Mitarbeiterbindung und -identifikation erreicht werden. Die Debatte<br />
über Mitarbeiterbeteiligungen sollte daher durch neue Impulse verstärkt auf EU-Ebene<br />
aufgegriffen und von deren Institutionen unterstützt werden. Dort könnten auch Lösungen<br />
für vorhandene Barrieren erarbeitet werden. Eine koordinierte europäische Vorgangsweise<br />
wäre nationalen Alleingängen vorzuziehen.<br />
Fazit<br />
Mitarbeiterbeteiligungen haben in den vergangenen Jahren in Österreich aus den verschiedensten<br />
Gründen an Bedeutung gewonnen. Als wirtschaftspolitisches Instrument birgt eine<br />
Mitarbeiterbeteiligung viele Möglichkeiten individueller Lösungen – für den Standort, für<br />
die Europäisierung unserer „nationalen“ Konzerne und für ihre ArbeitnehmerInnen. Neben<br />
den Vorteilen will die Wirtschaftskammer die Gefahren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
<strong>nicht</strong> ausblenden. Die Bedenken beider Seiten <strong>sind</strong> ernst zu nehmen. Denn selbstverständlich<br />
ist – wie jede unternehmerische Tätigkeit – auch eine Mitarbeiterbeteiligung mit Risiken für<br />
Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer verbunden.<br />
Aus Sicht der Wirtschaftskammer überwiegen jedoch die Chancen die Risiken bei weitem.<br />
Partnerschaftliche Herangehensweise und Risikobewusstsein <strong>sind</strong> unumgänglich für eine<br />
erfolgreiche Umsetzung. Einen Automatismus des Erfolgs gibt es <strong>nicht</strong>. Der Staat und die<br />
EU sollen sich auf das Festlegen der Rahmenbedingungen beschränken. Weder Arbeitgeber<br />
noch Arbeitnehmer sollen durch gesetzlich verpflichtende Vorgaben überfordert werden.<br />
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