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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Die Bedeutung<br />

Hier in Zeltweg werden die Weichen gestellt für Weichenkunden in der <strong>ganz</strong>en Welt. Die Weichen für die Zukunft<br />

des <strong>voestalpine</strong>-Konzerns werden unter anderem im Aufsichtsrat und in der jährlichen Hauptversammlung gestellt.<br />

In beiden Gremien sitzen Vertreter der <strong>voestalpine</strong>-Mitarbeiterbeteiligung.<br />

Von Mitwirkung und Mitverantwortung<br />

Der Ruf nach aktiver Mitgestaltung bringt es mit sich, Verantwortung für die zu treffenden<br />

Entscheidungen übernehmen zu müssen. Dieser Gedanke liegt letztendlich der gesamten<br />

österreichischen Arbeitsverfassung zu Grunde. Bereits mit den jetzigen Möglichkeiten der Mitbestimmung<br />

gemäß Unternehmensrecht und Arbeitsverfassungsrecht <strong>sind</strong> BetriebsrätInnen<br />

als gesetzliche VertreterInnen der Belegschaft in der oft schwierigen Rolle, die unmittelbaren<br />

Mitarbeiterinteressen mit den langfristig wirksamen Unternehmensmaßnahmen in Einklang<br />

zu bringen. Dieselbe Widersprüchlichkeit gilt für die zusätzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

im Rahmen einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung – im Aufsichtsrat und in der Hauptversammlung.<br />

Diese Mitsprache ist jedoch nur ein zusätzliches Element im innerbetrieblichen Interessenausgleich,<br />

sie kann und soll die gesetzlich verankerte Mitbestimmung <strong>nicht</strong> ersetzen<br />

bzw. einschränken.<br />

Vom Arbeitnehmer- und Unternehmertum<br />

Eine Mitarbeiterbeteiligung kann und soll den innerbetrieblichen Interessenunterschied<br />

zwischen Management und Belegschaftsvertretung <strong>nicht</strong> aufheben – auch wenn das in der<br />

öffentlichen Diskussion in Österreich manchmal ins Treffen geführt wird. Das ist auch auf<br />

die individuelle Ebene der MitarbeiterInnen übertragbar: Durch den Besitz von Aktien des<br />

eigenen Unternehmens wird die Stellung als ArbeitnehmerIn – mit all ihren dazu gehörenden<br />

Interessenunterschieden zur Unternehmensführung – <strong>nicht</strong> aufgehoben. Natürlich hat eine<br />

Kapitalbeteiligung positive Auswirkungen auf die Motivation der MitarbeiterInnen und ihre<br />

Identifikation mit dem Unternehmen, sie fördert vielleicht auch das Verständnis für „unternehmerisches<br />

Denken“. Dies begründet jedoch noch kein individuelles Unternehmertum.<br />

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