Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
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Die Bedeutung<br />
Hier in Zeltweg werden die Weichen gestellt für Weichenkunden in der <strong>ganz</strong>en Welt. Die Weichen für die Zukunft<br />
des <strong>voestalpine</strong>-Konzerns werden unter anderem im Aufsichtsrat und in der jährlichen Hauptversammlung gestellt.<br />
In beiden Gremien sitzen Vertreter der <strong>voestalpine</strong>-Mitarbeiterbeteiligung.<br />
Von Mitwirkung und Mitverantwortung<br />
Der Ruf nach aktiver Mitgestaltung bringt es mit sich, Verantwortung für die zu treffenden<br />
Entscheidungen übernehmen zu müssen. Dieser Gedanke liegt letztendlich der gesamten<br />
österreichischen Arbeitsverfassung zu Grunde. Bereits mit den jetzigen Möglichkeiten der Mitbestimmung<br />
gemäß Unternehmensrecht und Arbeitsverfassungsrecht <strong>sind</strong> BetriebsrätInnen<br />
als gesetzliche VertreterInnen der Belegschaft in der oft schwierigen Rolle, die unmittelbaren<br />
Mitarbeiterinteressen mit den langfristig wirksamen Unternehmensmaßnahmen in Einklang<br />
zu bringen. Dieselbe Widersprüchlichkeit gilt für die zusätzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
im Rahmen einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung – im Aufsichtsrat und in der Hauptversammlung.<br />
Diese Mitsprache ist jedoch nur ein zusätzliches Element im innerbetrieblichen Interessenausgleich,<br />
sie kann und soll die gesetzlich verankerte Mitbestimmung <strong>nicht</strong> ersetzen<br />
bzw. einschränken.<br />
Vom Arbeitnehmer- und Unternehmertum<br />
Eine Mitarbeiterbeteiligung kann und soll den innerbetrieblichen Interessenunterschied<br />
zwischen Management und Belegschaftsvertretung <strong>nicht</strong> aufheben – auch wenn das in der<br />
öffentlichen Diskussion in Österreich manchmal ins Treffen geführt wird. Das ist auch auf<br />
die individuelle Ebene der MitarbeiterInnen übertragbar: Durch den Besitz von Aktien des<br />
eigenen Unternehmens wird die Stellung als ArbeitnehmerIn – mit all ihren dazu gehörenden<br />
Interessenunterschieden zur Unternehmensführung – <strong>nicht</strong> aufgehoben. Natürlich hat eine<br />
Kapitalbeteiligung positive Auswirkungen auf die Motivation der MitarbeiterInnen und ihre<br />
Identifikation mit dem Unternehmen, sie fördert vielleicht auch das Verständnis für „unternehmerisches<br />
Denken“. Dies begründet jedoch noch kein individuelles Unternehmertum.<br />
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