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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Die Mitarbeiterbeteiligung der <strong>voestalpine</strong><br />

aus gewerkschaftlicher Sicht.<br />

Die Gewerkschaft<br />

Die Einstellung der Gewerkschaften zur Kapitalbeteiligung von ArbeitnehmerInnen war<br />

in der Vergangenheit und ist noch heute uneinheitlich. Wirtschaftsdemokratische Forderungen<br />

können in zwei Konzeptionen eingeteilt werden: die Mitbestimmungslinie und die<br />

Eigentumslinie. Es gab in der Geschichte der Arbeiterbewegung auch Versuche, Wirtschaftsdemokratie<br />

durch Strategien kollektiver Vermögensbildung anzustreben.<br />

Gewerkschaftlich kontrollierte Sozialfonds – ein DGB-Konzept der 1950er Jahre<br />

In der BRD forcierte in den 1950er Jahren Bruno Gleitze, ein dem Deutschen Gewerkschaftsbund<br />

(DGB) nahestehender Ökonom, eine Änderung der Eigentumsverhältnisse durch<br />

kollektive Vermögensbildung. Der Gleitze-Plan strebte 1957 eine Vergesellschaftung der<br />

Kapitalakkumulation durch den Aufbau gewerkschaftlich kontrollierter Sozialfonds an. Von<br />

konservativer Seite wurde persönlich verfügbares Miteigentum gegenüber Kollektiveigentum<br />

präferiert. Man sah die Gefahr einer „Syndikalisierung der Wirtschaft“.<br />

In den 1970er und 1980er Jahren: ArbeitnehmerInnenfonds in Schweden<br />

Der schwedische Gewerkschaftsdachverband LO setzt sich 1976 für den so genannten<br />

Meidnerplan ein, der ArbeitnehmerInnenfonds etablieren wollte, um die Wirtschaft zu demokratisieren.<br />

Diese sollten als kollektive Fonds die Mehrheit der Aktien der großen Unternehmen<br />

erwerben. Diese Überlegungen gehen auf Rudolf Meidner und Gösta Rehn zurück.<br />

Derartige überbetriebliche Fonds wurden in den 1980er Jahren etabliert, aber Anfang der<br />

1990er Jahre von der damaligen konservativen Regierung wieder abgeschafft. Die Versuche<br />

der Gewerkschaftsbewegung, die Vermögenskonzentration innerhalb des Kapitalismus<br />

zu begrenzen, <strong>sind</strong> stets auf Ablehnung und Widerstand seitens der EigentümerInnen der<br />

Unternehmen gestoßen. Unternehmen favorisieren tendenziell individuelle Beteiligungen,<br />

bei denen die Belegschaft <strong>nicht</strong> als zusätzlicher Akteur auftreten kann.<br />

Das Modell der Mitarbeiterbeteiligung bei der <strong>voestalpine</strong><br />

Das Modell der Mitarbeiterbeteiligung bei der <strong>voestalpine</strong> steht in der Tradition kollektiver<br />

Vermögensbildung und stellt trotzdem etwas „Neues“ dar. Mitbestimmung ist in Österreich<br />

über das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt. Hier <strong>sind</strong> Informationsrechte (Wirtschaftsgespräch)<br />

und die Vertretung im Aufsichtsrat festgelegt.<br />

Bei der <strong>voestalpine</strong>-Mitarbeiterbeteiligung geht es hingegen <strong>nicht</strong> in erster Linie um mehr<br />

Wirtschaftsdemokratie, sondern um eine Stabilisierung der Eigentümerstruktur. Die indirekte<br />

Beteiligung über eine Zwischengesellschaft bzw. Stiftung, oder auch die treuhändische<br />

Verwaltung von Aktien in einer derartigen Einrichtung, ermöglicht die Bündelung der<br />

Stimmen, nur so ist ein Schutz vor Übernahmen zu erzielen. Das Kollektiv der Beschäftigten<br />

hat ein viel größeres und intensiveres Interesse an der Sicherung und Entwicklung<br />

des Unternehmens als „externe“ Anteilseigner. Nur wenn die Belegschaft gemeinsam als<br />

Kollektiv auftritt, kann sie ihre Stimmrechte effektiv wahrnehmen. Mit einer Beteiligung<br />

von mehr als 10 % können Komplettübernahmen mit „squeeze out“ verhindert werden.<br />

Vorsichtig, aber befürwortend schrieb Walter Laichmann im Jahr 2000, damals Leiter<br />

der Sektion Industrie und Gewerbe in der GPA, in der „Blechtrommel“, der Zeitung des<br />

Angestelltenbetriebsrates der <strong>voestalpine</strong> Stahl GmbH in Linz, eine Teilhabe der ArbeitnehmerInnen<br />

am Produktivkapital sei „überlegenswert“, mache aber nur Sinn, „wenn<br />

definierte Einflussnahme damit verbunden ist“. „Um eine qualifizierte Mitbestimmung –<br />

u. a. Sicherung stabiler Arbeitnehmeranteile am Unternehmen, wirksame Bündelung der<br />

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