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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Die Experten<br />

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Wenn also die ArbeitnehmerInnen selbst, mit gutem Grund, keine spekulativen Anlagen lieben,<br />

wenn selbst professionelle Anlageberater wegen der mangelnden Risikostreuung vom<br />

Kauf der Aktien gerade des Unternehmens, für das man arbeitet, abraten (müssen): Welchen<br />

finanziellen Grund für eine Mitarbeiterbeteiligung könnte es geben? Und: Ist, so gesehen,<br />

die bestehende steuerliche Förderung für Mitarbeiterbeteiligungen <strong>nicht</strong> eigentlich verfehlt?<br />

Wenn „BesserverdienerInnen“ etwa 100 Euro im Monat (die Grenze der Steuerbegünstigung<br />

liegt bei 1.460 Euro im Jahr) so anlegen, mag das als kleiner Teil ihres Gesamtsparvolumens<br />

vertretbar sein. Wenn aber dieser Betrag beim „kleinen Mann“ bzw. der „kleinen Frau“<br />

die gesamte oder doch einen erheblichen Teil der Ersparnis ausmacht, wäre das äußerst<br />

besorgniserregend! Rücklagen für das Alter oder die vielfältigen Wechselfälle des Lebens,<br />

„Vermögensbildung“ (soweit sie für ArbeitnehmerInnen überhaupt möglich ist) oder auch<br />

nur Ansparen für größere Käufe – für alle diese Zwecke ist eine Mitarbeiterbeteiligung <strong>ganz</strong><br />

ungeeignet!<br />

3. „Strategisches Eigentum“: Mitarbeiterbeteiligungen können sehr sinnvoll sein.<br />

Beteiligungen von ArbeitnehmerInnen an ihrem Unternehmen <strong>sind</strong> nur dann sinnvoll, wenn<br />

damit keine finanziellen, sondern andere, mittel- bis langfristige Ziele verfolgt werden:<br />

n Mitarbeiterbeteiligungen können notwendig sein, um den Fortbestand eines Unternehmens<br />

überhaupt zu sichern, sei es in Form einer Beteiligung oder eines selbst verwalteten Betriebes.<br />

n In der Regel verschafft eine Beteiligung deutlich verstärkte Mitwirkungs-, insbesondere<br />

Kontrollrechte bei wichtigen Entscheidungen; so kann bei Aktiengesellschaften ab einer Beteiligung<br />

von 10 % die gerichtliche Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern aus wichtigem<br />

Grund erzwungen werden; der Beschluss über den Jahresabschluss kann verzögert, eine<br />

Sonderprüfung und die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Vorstands- und/oder<br />

Aufsichtsratsmitglieder durchgesetzt werden – das Aktienrecht gibt Eigentümer-Minderheiten<br />

eine Reihe von Rechten, die den Beschäftigten <strong>nicht</strong> einmal ansatzweise eingeräumt werden!<br />

n Ab einer Beteiligung von 10 % (kein Herausdrängen durch „squeeze out“ mehr möglich) ist<br />

eine Mitarbeiterbeteiligung meist eine hochwirksame „poison pill“ gegen feindliche Übernahmen.<br />

n Die Wahrung einer österreichischen Eigentümer-Mehrheit, wie sie durch die <strong>voestalpine</strong>-<br />

Mitarbeiterbeteiligung verfolgt wurde, kann entscheidend für die Absicherung der Arbeitsplätze<br />

sein.<br />

Diese und ähnliche strategische Überlegungen rechtfertigen trotz der Krise und auch in Zukunft<br />

Mitarbeiterbeteiligungen. Deren Gestaltung sollte jeweils maßgeschneidert im Hinblick<br />

auf das jeweilige Ziel erfolgen. Und sie sollte berücksichtigen, dass sich Einstellungen im Lauf<br />

der Jahre ändern können!<br />

4. Der finanzielle Erfolg ist das größte Risiko für eine Mitarbeiterbeteiligung.<br />

Die Errichtung einer Mitarbeiterbeteiligung sollte vorausschauend gerade auch darauf Bedacht<br />

nehmen, dass der Unternehmenswert sich – sei es auch nur vorübergehend – dramatisch erhöhen<br />

kann. Eine solche, grundsätzlich sehr begrüßenswerte Entwicklung führt zwangsläufig dazu, dass<br />

der (scheinbare) finanzielle Wert der Beteiligung die eigentlich verfolgten, strategischen Ziele<br />

in den Hintergrund drängt. So war es z. B. im Falle der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung für<br />

den Mehrheitseigentümer sehr leicht, zu einem für ihn wirtschaftlich interessanten Zeitpunkt<br />

eine massive Verkaufsstimmung innerhalb der Belegschaft auszulösen. Mit Mühe konnte die<br />

vom Eigentümer angestrebte gemeinsame Veräußerung seiner und auch der Aktien der Arbeitnehmer<br />

Privatstiftung – und damit der Aktienmehrheit am Unternehmen – an eine ausländische<br />

Gesellschaft verhindert werden.

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