Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
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Die Geschichte<br />
17. Mai 2001: Bevor es<br />
zum Abschluss der ersten<br />
Betriebsvereinbarung kommt,<br />
werden die österreichischen<br />
Betriebsräte von den Spitzen<br />
des Unternehmens und des<br />
Konzernbetriebsrats ausführlich<br />
über das erste Modell informiert.<br />
Zusätzlicher Aufschlag für die MitarbeiterInnen<br />
Im ASVG ist geregelt, dass der Arbeitgeber, also das Unternehmen, für diese Aktienübertragung<br />
ebenfalls von Abgaben befreit ist – somit entfallen hier die sonst notwendigen Lohnnebenkosten.<br />
Konzernbetriebsrat und Konzernmanagement vereinbaren, dass diese Ersparnis gegenüber<br />
einer „regulären“ Lohn- und Gehaltszahlung an die Belegschaft ausbezahlt wird und bei der<br />
Zuwendung an die einzelnen MitarbeiterInnen dazugerechnet wird. Für das Unternehmen<br />
ist dies aufwandsneutral, für die MitarbeiterInnen bedeutet dies jedoch einen Aufschlag von<br />
25 %, der sich durch die Berechnung der durchschnittlichen Lohnnebenkosten ergibt.<br />
Individuelle Zuordnung von Aktien<br />
Gemäß den Bestimmungen des Zusatzkollektivvertrages gibt es keinen individuellen Anspruch<br />
auf die reduzierte Kollektivvertragserhöhung. Es ist also kein individueller Lohnverzicht, sondern<br />
eine kollektive Verringerung der ausbezahlten Lohnsumme. Um in der Umsetzung des<br />
Modells wieder eine Relation mit dem individuellen Lohn bzw. Gehalt herzustellen, wird in<br />
der Betriebsvereinbarung geregelt, dass jeweils bei Beginn eines Modells die zugeordneten<br />
Aktien einem bestimmten Prozentsatz des persönlichen Entgelts entsprechen. Die so berechneten<br />
Beiträge <strong>sind</strong> jedoch kein Teil der künftigen Lohnberechnung mehr. Um eine Beziehung<br />
mit den üblicherweise stattfindenden kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen und möglichen<br />
persönlichen Entwicklungsschritten herzustellen, wird der zu Beginn berechnete Betrag für die<br />
Aktienzuteilung jährlich automatisch im November um 3,5 % valorisiert. Diese Beträge werden,<br />
aufgrund der Folgewirkung der Abänderung einer KV-Erhöhung, nun Monat für Monat allen<br />
MitarbeiterInnen von deren jeweiligen Gesellschaften in Form von Aktien zugeordnet.<br />
Attraktiver persönlicher Vorteil<br />
Im Ergebnis bedeuten diese Berechnungsgrundlagen für die Aktienzuordnung nun, dass die<br />
MitarbeiterInnen entsprechend ihrer persönlichen Entgelthöhe Aktien im Gegenwert von 0,95 %<br />
bis zu 3,25 % laufend zugeordnet bekommen. Der Prozentsatz ist dabei abhängig davon, wie<br />
lange die jeweilige Gesellschaft bereits im Sinne des Aktienrechtes Teil des Konzerns ist und<br />
wie oft diese daher von Zusatzkollektivverträgen erfasst war. Dieser Gegenwert von maximal<br />
3,25 % wird mit einem fiktiven Lohnnebenkosten-Aufschlag von 25 % versehen und kann<br />
dann bis zu maximal 1.460 Euro jährlich abgabenfrei übertragen werden. In Summe ist dies<br />
ein attraktiver persönlicher Vorteil aus dem Beteiligungsmodell, der die Gewinnmöglichkeiten<br />
mittels Dividendenzahlungen und eventuellen Kurssteigerungen ergänzt.<br />
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