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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Die Geschichte<br />

17. Mai 2001: Bevor es<br />

zum Abschluss der ersten<br />

Betriebsvereinbarung kommt,<br />

werden die österreichischen<br />

Betriebsräte von den Spitzen<br />

des Unternehmens und des<br />

Konzernbetriebsrats ausführlich<br />

über das erste Modell informiert.<br />

Zusätzlicher Aufschlag für die MitarbeiterInnen<br />

Im ASVG ist geregelt, dass der Arbeitgeber, also das Unternehmen, für diese Aktienübertragung<br />

ebenfalls von Abgaben befreit ist – somit entfallen hier die sonst notwendigen Lohnnebenkosten.<br />

Konzernbetriebsrat und Konzernmanagement vereinbaren, dass diese Ersparnis gegenüber<br />

einer „regulären“ Lohn- und Gehaltszahlung an die Belegschaft ausbezahlt wird und bei der<br />

Zuwendung an die einzelnen MitarbeiterInnen dazugerechnet wird. Für das Unternehmen<br />

ist dies aufwandsneutral, für die MitarbeiterInnen bedeutet dies jedoch einen Aufschlag von<br />

25 %, der sich durch die Berechnung der durchschnittlichen Lohnnebenkosten ergibt.<br />

Individuelle Zuordnung von Aktien<br />

Gemäß den Bestimmungen des Zusatzkollektivvertrages gibt es keinen individuellen Anspruch<br />

auf die reduzierte Kollektivvertragserhöhung. Es ist also kein individueller Lohnverzicht, sondern<br />

eine kollektive Verringerung der ausbezahlten Lohnsumme. Um in der Umsetzung des<br />

Modells wieder eine Relation mit dem individuellen Lohn bzw. Gehalt herzustellen, wird in<br />

der Betriebsvereinbarung geregelt, dass jeweils bei Beginn eines Modells die zugeordneten<br />

Aktien einem bestimmten Prozentsatz des persönlichen Entgelts entsprechen. Die so berechneten<br />

Beiträge <strong>sind</strong> jedoch kein Teil der künftigen Lohnberechnung mehr. Um eine Beziehung<br />

mit den üblicherweise stattfindenden kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen und möglichen<br />

persönlichen Entwicklungsschritten herzustellen, wird der zu Beginn berechnete Betrag für die<br />

Aktienzuteilung jährlich automatisch im November um 3,5 % valorisiert. Diese Beträge werden,<br />

aufgrund der Folgewirkung der Abänderung einer KV-Erhöhung, nun Monat für Monat allen<br />

MitarbeiterInnen von deren jeweiligen Gesellschaften in Form von Aktien zugeordnet.<br />

Attraktiver persönlicher Vorteil<br />

Im Ergebnis bedeuten diese Berechnungsgrundlagen für die Aktienzuordnung nun, dass die<br />

MitarbeiterInnen entsprechend ihrer persönlichen Entgelthöhe Aktien im Gegenwert von 0,95 %<br />

bis zu 3,25 % laufend zugeordnet bekommen. Der Prozentsatz ist dabei abhängig davon, wie<br />

lange die jeweilige Gesellschaft bereits im Sinne des Aktienrechtes Teil des Konzerns ist und<br />

wie oft diese daher von Zusatzkollektivverträgen erfasst war. Dieser Gegenwert von maximal<br />

3,25 % wird mit einem fiktiven Lohnnebenkosten-Aufschlag von 25 % versehen und kann<br />

dann bis zu maximal 1.460 Euro jährlich abgabenfrei übertragen werden. In Summe ist dies<br />

ein attraktiver persönlicher Vorteil aus dem Beteiligungsmodell, der die Gewinnmöglichkeiten<br />

mittels Dividendenzahlungen und eventuellen Kurssteigerungen ergänzt.<br />

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