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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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Das Heute<br />

Die Organe der <strong>voestalpine</strong><br />

Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung.<br />

Die Stiftung wird durch ihre Organe tätig – laut den Bestimmungen des österreichischen<br />

Privatstiftungsgesetzes.<br />

Der Vorstand<br />

Der Vorstand vertritt die Stiftung nach außen. In seiner Verantwortung liegt die laufende<br />

Verwaltung des Beteiligungsmodells und des Stiftungsvermögens. Der Vorsitzende vertritt<br />

im Rahmen der Hauptversammlung die Stimmrechte aller beteiligten Beschäftigten – er ist<br />

dabei an die Beschlüsse des Beirates gebunden.<br />

Jeweils ein Vorstandsmitglied wird vom Konzernvorstand und vom Konzernbetriebsrat, das<br />

dritte Mitglied wird gemeinsam nominiert. Die Geschäftsordnung definiert die konkreten<br />

Aufgaben und Pflichten. Zur operativen Abwicklung der laufenden Tätigkeiten kann der<br />

Vorstand eine/n „geschäftsführende/n LeiterIn“ bestellen oder auch aus seiner Mitte ein<br />

„geschäftsführendes Vorstandsmitglied“ ernennen.<br />

Der Beirat<br />

Der Beirat diskutiert alle grundlegenden Entscheidungen im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung.<br />

Er bestellt den Vorstand, überprüft dessen Gebarung und berät ihn in allen Fragen der<br />

Modellabwicklung. Die 12 Beiratsmitglieder werden jeweils zur Hälfte von Konzernvorstand<br />

und Konzernbetriebsrat nominiert, dies spiegelt auch die gemeinsame Trägerschaft der gesamten<br />

Mitarbeiterbeteiligung wider. Zur fachlichen Unterstützung werden zu den Sitzungen<br />

und Arbeitsgruppen des Beirates interne ExpertInnen beigezogen. Den Vorsitz des Beirates<br />

führt laut Statut ein vom Konzernbetriebsrat nominiertes Mitglied, das bei Stimmengleichheit<br />

über ein Dirimierungsrecht verfügt.<br />

Der Stiftungsprüfer<br />

Die Jahresabschlüsse werden regelmäßig von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Die unabhängigen<br />

Stiftungsprüfer werden vom Gericht bestellt und <strong>sind</strong> wesentliche Kontrollorgane<br />

für die Tätigkeit der Stiftung.<br />

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