Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
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Die Experten<br />
ESOPs weisen einen grundlegenden Unterschied zu anderen Aktienbeteiligungsmodellen<br />
auf, bei denen die Mitarbeiter ermutigt werden, ihre Ersparnisse in Anteile am eigenen<br />
Unternehmen und <strong>nicht</strong> in andere Unternehmen zu investieren, sodass sich für ihr Vermögen<br />
eher ein konzentriertes Risiko statt einem breit gefächerten Anlageportfolio ergibt:<br />
ESOP-Anteile werden <strong>nicht</strong> durch die Ersparnisse von Einzelnen, sondern mit Hilfe von<br />
genau terminisierten Zahlungen des Unternehmens in einen Employee Share Ownership<br />
Trust (ESOT) finanziert. Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil: Das Gehalt bleibt unangetastet.<br />
Es können dadurch zusätzliche Risiken für die ArbeitnehmerInnen vermieden<br />
werden, die sich normalerweise im Rahmen des individuellen Aktienbesitzes ergeben. Die<br />
Motivation der Belegschaft und die Unternehmensleistung werden aber gesteigert – und<br />
das Unternehmen damit konkurrenzfähiger. Außerdem <strong>sind</strong> ESOPs wichtige Werkzeuge,<br />
um Probleme in der Nachfolge von Unternehmen in Familienbesitz zu lösen, weil sie die<br />
Bindung zwischen Unternehmen und Beschäftigten stärken, die Arbeitsplätze jedoch erhalten<br />
bleiben und das Lohneinkommen lokal ausgegeben wird.<br />
Die Förderung von PEPPER-Modellen durch Steuervergünstigungen<br />
Steuervergünstigungen <strong>sind</strong> wirkungsvolle Mittel zur Förderung finanzieller Mitarbeiterbeteiligungen,<br />
aber ihre Anwendung auf europäischer Ebene ist schwierig, da Steuerangelegenheiten<br />
ausschließlich der nationalen Gesetzgebung unterliegen. Deshalb bedarf es in<br />
den verschiedenen Staaten oft spezifischer Formen der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung<br />
und Unternehmen <strong>sind</strong> gezwungen, ihre internationale Unternehmensplanung dementsprechend<br />
anzupassen. Dies ist zum Teil mit großen Schwierigkeiten verbunden, manchmal<br />
sogar unmöglich. Die EU könnte und sollte eine wichtige Rolle dabei spielen, allen<br />
Mitgliedsstaaten die Bausteinmodelle und entsprechende Maßnahmen in Bezug auf Steuer-<br />
und Sozialversicherungsbeiträge zur Verfügung zu stellen und annehmbar zu machen,<br />
und dadurch finanzielle Mitarbeiterbeteiligungen in der gesamten erweiterten EU fördern.<br />
Obwohl Anreize bei Steuer- und Sozialversicherungszahlungen keine Voraussetzung für die<br />
Einführung von Mitarbeiterbeteiligungen <strong>sind</strong>, können Länder mit einer langen Tradition<br />
bei Mitarbeiterbeteiligungen ebenso wie Länder mit kürzlich eingeführten Steueranreizen<br />
allgemein die positive Auswirkung auf die Verbreitung solcher Pläne bestätigen. Viele<br />
Länder gewähren daher:<br />
1) Freistellung bestimmter Formen der Mitarbeiterbeteiligung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />
(z. B. Frankreich, Belgien, Großbritannien, Irland und Finnland) oder<br />
2) von der Einhebung einer Kapitalertragsteuer (z. B. Großbritannien, für Dividenden in<br />
Belgien),<br />
3) Einhebung einer besonders niedrigen Steuer (z. B. Frankreich) anstelle der persönlichen<br />
Einkommensteuer und<br />
4) Freibeträge für persönliche Einkommensteuer (z. B. Österreich, Finnland, Irland).<br />
Die Initiativstellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA)<br />
In seiner Stellungnahme gab der EWSA an, dass eine Mitarbeiterbeteiligung stets freiwillig<br />
und eine Ergänzung des traditionellen Entlohnungssystems sein muss und kein Ersatz dafür<br />
sein darf. Sie muss für die Mitarbeiter leicht durchschaubar sein und ergänzt in diesem<br />
Ausmaß andere Formen der Mitarbeiterbeteiligung. Die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung<br />
sollte für Unternehmen, Mitarbeiter und die Gesellschaft eine Möglichkeit bieten, insgesamt<br />
einen größeren und effektiveren Beitrag zu leisten, und der EWSA wünscht sich daher, dass<br />
seine Initiativstellungnahme die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert und Europa<br />
ermutigt, ein Rahmenkonzept zu erstellen, wodurch die Einführung von Mitarbeiterbeteiligungen<br />
auf europäischer Ebene erleichtert und gefördert wird. Damit ergäben sich dann<br />
die folgenden Effekte:<br />
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