Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine
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24 solcher Sitzungen hat der zwölfköpfige Beirat der <strong>voestalpine</strong> Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung seit seiner<br />
Gründung am 12. September 2001 bis dato abgehalten.<br />
Stiftung ist <strong>nicht</strong> gleich Stiftung<br />
Die Stiftung<br />
Begleitung und Kontrolle der täglichen Arbeit<br />
Ein so komplexes Modell wie die <strong>voestalpine</strong>-Mitarbeiterbeteiligung braucht eine unterstützende<br />
Begleitung. Auch das ist Aufgabe des Beirates. In diesem Gremium werden beispielsweise<br />
Konzepte für die Öffentlichkeitsarbeit diskutiert, die Rahmenbedingungen für<br />
die Administration festgelegt und alle wesentlichen Entscheidungen für die Abwicklung<br />
des Modells getroffen. Der Beirat kontrolliert auch alle Stiftungsaktivitäten – beispielsweise<br />
durch den Beschluss des jährlichen Budgets oder die jährliche Entlastung des Vorstandes.<br />
Er ist damit neben dem externen Wirtschaftsprüfer eine wesentliche Kontrollinstanz, das<br />
„Aufsichtsratsorgan“ der Stiftung. VertreterInnen des Beirates bilden auch gemeinsam mit<br />
Stiftungsvorständen und Fachleuten aus dem <strong>voestalpine</strong>-Konzern die Arbeitsgruppen des<br />
Beirates, in denen die verschiedensten Themen erläutert werden. Die ersten Jahre wurde die<br />
Mitarbeiterbeteiligung von Beirat und Vorstand in gemeinsamer Verantwortung verwaltet,<br />
erst ab dem Jahr 2008 gibt es zur Koordination aller Aktivitäten und zur operativen Unterstützung<br />
der Gremien einen eigenen geschäftsführenden Leiter der Stiftung, der 2009 zum<br />
geschäftsführenden Vorstandsmitglied berufen wird.<br />
Viele Privatstiftungen in Österreich werden gegründet, um die Nachfolge eines Unternehmens<br />
zu regeln bzw. eine Aufsplitterung der Unternehmensanteile zu verhindern. Die<br />
meisten Stiftungen haben das Ziel, eigenes Vermögen zu bündeln und zu verwalten. Die<br />
<strong>voestalpine</strong> Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung hat eine andere Zielsetzung: Sie verwaltet<br />
<strong>nicht</strong> das eigene Vermögen, sondern „fremdes“, das der MitarbeiterInnen nämlich. Rechtlichen<br />
Eigentümer hat die Stiftung keinen, sie ist quasi Treuhänderin der MitarbeiterInnen<br />
und übt deren Stimmrecht aus.<br />
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