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Publikation „Wir sind daran nicht ganz unbeteiligt“ - voestalpine

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24 solcher Sitzungen hat der zwölfköpfige Beirat der <strong>voestalpine</strong> Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung seit seiner<br />

Gründung am 12. September 2001 bis dato abgehalten.<br />

Stiftung ist <strong>nicht</strong> gleich Stiftung<br />

Die Stiftung<br />

Begleitung und Kontrolle der täglichen Arbeit<br />

Ein so komplexes Modell wie die <strong>voestalpine</strong>-Mitarbeiterbeteiligung braucht eine unterstützende<br />

Begleitung. Auch das ist Aufgabe des Beirates. In diesem Gremium werden beispielsweise<br />

Konzepte für die Öffentlichkeitsarbeit diskutiert, die Rahmenbedingungen für<br />

die Administration festgelegt und alle wesentlichen Entscheidungen für die Abwicklung<br />

des Modells getroffen. Der Beirat kontrolliert auch alle Stiftungsaktivitäten – beispielsweise<br />

durch den Beschluss des jährlichen Budgets oder die jährliche Entlastung des Vorstandes.<br />

Er ist damit neben dem externen Wirtschaftsprüfer eine wesentliche Kontrollinstanz, das<br />

„Aufsichtsratsorgan“ der Stiftung. VertreterInnen des Beirates bilden auch gemeinsam mit<br />

Stiftungsvorständen und Fachleuten aus dem <strong>voestalpine</strong>-Konzern die Arbeitsgruppen des<br />

Beirates, in denen die verschiedensten Themen erläutert werden. Die ersten Jahre wurde die<br />

Mitarbeiterbeteiligung von Beirat und Vorstand in gemeinsamer Verantwortung verwaltet,<br />

erst ab dem Jahr 2008 gibt es zur Koordination aller Aktivitäten und zur operativen Unterstützung<br />

der Gremien einen eigenen geschäftsführenden Leiter der Stiftung, der 2009 zum<br />

geschäftsführenden Vorstandsmitglied berufen wird.<br />

Viele Privatstiftungen in Österreich werden gegründet, um die Nachfolge eines Unternehmens<br />

zu regeln bzw. eine Aufsplitterung der Unternehmensanteile zu verhindern. Die<br />

meisten Stiftungen haben das Ziel, eigenes Vermögen zu bündeln und zu verwalten. Die<br />

<strong>voestalpine</strong> Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung hat eine andere Zielsetzung: Sie verwaltet<br />

<strong>nicht</strong> das eigene Vermögen, sondern „fremdes“, das der MitarbeiterInnen nämlich. Rechtlichen<br />

Eigentümer hat die Stiftung keinen, sie ist quasi Treuhänderin der MitarbeiterInnen<br />

und übt deren Stimmrecht aus.<br />

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