Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />
- diese Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung ist mit der Versicherung<br />
gemäß § 8 Abs. 2 GmbHG zu verbinden, daß die in § 7 Abs. 2 und 3 GmbHG<br />
bezeichneten Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt sind und daß der<br />
Gegenstand der Leistungen sich zu diesem Zeitpunkt<br />
- endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet.<br />
(2) Nicht abschließend geklärt<br />
Muss nur das Min<strong>des</strong>thaftkapital 3 oder das gesamte gezeichnete Stammkapital<br />
aufgebracht werden 4 ?<br />
Unterschied im vorliegenden Fall:<br />
1. Var. A und B müssten insgesamt nur EUR 20.000,- aufbringen<br />
(Min<strong>des</strong>tkapital nach § 5 I EUR 25.000,-- ./. EUR 5.000,--<br />
Nettovermögen<br />
2. Var. A und müssen EUR 45.000,-- aufbringen. (Eingetragene Stammkapital<br />
EUR 45.000,-- ./. EUR 5.000,-- Nettovermögen)<br />
Für erste Variante spricht<br />
- Es genügt wenn der „Min<strong>des</strong>tpreis“ für die Haftungsbeschränkung bezahlt<br />
wird<br />
Es ist aber wohl von der zweiten Variante auszugehen<br />
- BGH sprich von „Stammeinlagen“, diese umfassen gesamte Stammkapital<br />
- Tragender Gesichtspunkt für die Analogie ist das Vertrauen auf die eingetragene<br />
Haftsumme.<br />
ee. Rechtsfolgen für den Fall<br />
� Die Umbenennung und Änderung <strong>des</strong> Geschäftsgegenstands ist als wirtschaftliche<br />
Neugründung anzusehen<br />
� Anspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschafter B auf erneute Erbringung<br />
der gesamten Stammeinlage, § 19 I GmbHG<br />
� Da nicht gezahlt Anspruch aus § 22 I gegen den U als Rechtsvorgänger<br />
B. Konkurrierende Ansprüche – keine<br />
3 Sowohl h.L. Priester DB 1983, 2291/2296; K. Schmidt Gesellschaftsrecht 3. Aufl. S. 76 f.;<br />
Großkommentar/Röhricht AktG 4. Aufl. § 23 Rn. 118/136;<br />
4 So OLG Frankfurt GmbHR 1999, 32/33<br />
14