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Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...

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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />

Frage 2<br />

(Wenn man diese einhält, würde das Cash-Pooling auch seinen wirtschaftlichen<br />

Sinn, daher Tendenzen die Vorgaben <strong>des</strong> BGH „Cash-Pool“ spezifisch großzügig<br />

auszulegen)<br />

� Anhaltspunkte für ausreichende Sicherung (nicht zwingend kumulativ):<br />

- echter Rechtsanspruch der Tochtergesellschaft bei<br />

- Liquiditätsschwierigkeiten jederzeit auf den Cash-Pool zugreifen zu<br />

können<br />

- dieser Anspruch ist besichert, zB durch Bankbürgschaft<br />

- marktgerechte Verzinsung<br />

- Anhaltspunkte, dass im Interesse der Gesellschaft<br />

die Muttergesellschaft geht es wirtschaftlich gut<br />

- Cash-Pooling und die Vereinbarungen hierzu werden<br />

Abhängigkeitsbericht (vgl. § 312 AktG) erläutert<br />

(2) Vorgaben nicht eingehalten<br />

(In der Regel sind diese Vorgaben nicht eingehalten, weil unwirtschaftlich)<br />

� kein Ausgleich § 311 II 2<br />

� keine Sperrwirkung <strong>des</strong> § 311<br />

� Ansprüche aus §§ 62, 117 und §§ 317, 318 AktG nebeneinander<br />

� Anspruch aus § 62 AktG (s o Fall 5b)<br />

A. Anspruch § 317 I S. 1 AktG Schadensersatz<br />

Beachte Möglichkeit der Exculpation nach § 317 II AktG<br />

Hier eventuell Exculpation mit Hinweis auf die wirtschaftlichen Vorteile <strong>des</strong><br />

Cash-Managements.<br />

B. § 117 I S. 1 AktG<br />

C. 280 iVm Gesellschaftsvertrag/Treuplicht (-)<br />

� im Aktienrecht speziell geregelt, grundsätzlich kein Rückgriff auf diese allgemeine<br />

Kategorien<br />

D. Exkurs außerhalb der Fallfrage:<br />

Haftung der Organe <strong>des</strong> herrschenden Unternehmens und der abhängigen Gesellschaft �<br />

§§ 317, 318, 117 II AktG, subsidiär § 93 II und § 116 iVm § 93 II AktG<br />

Frage 3 Geltendmachung<br />

A. Geltendmachung von Anspruch aus § 62 I S. 1 und § 311 II S. 2 AktG wie bei Fall 5b<br />

B. Besonderheit bei § 317 und § 318 AktG<br />

- § 317 IV bzw. § 318 IV verweisen auf § 309 III - V<br />

� Gemäß § 309 IV S. 1 kann der Ersatzanspruch auch von jedem Aktionär geltend<br />

gemacht werden. (Grundsätzlich darf nur Leistung an die Gesellschaft verlangt werden,<br />

damit gesetzlich geregelte actio pro socio)<br />

� Obwohl § 62 I S. 1 AktG besser als § 317 AktG, da keine Exkulpationsmöglichkeit, für<br />

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