Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />
Fall 5a - Sachverhalt<br />
Durch Gesellschaftsvertrag vom 4. Dezember 1990 gründeten der A und der B die P<br />
Immobiliengesellschaft mbH (P-GmbH), die sich mit Immobilien- und Bauträgergeschäften<br />
befaßte. Am Stammkapital der P-GmbH in Höhe von DM 50.000,-- DM war der A mit einem<br />
Geschäftsanteil von DM 45.000,-- beteiligt, während der B einen Geschäftsanteil DM 5.000,-hielt.<br />
Zeitgleich mit der Gründung übertrug der A seinen Geschäftsanteil treuhänderisch auf<br />
seine Ehefrau F, die den Geschäftsanteil durch notariellen Vertrag vom 11. Januar 1995 an<br />
den Beklagten zu 1 rückabtrat. E war vom 15. Februar 1993 bis 2. März 1995 neben B<br />
alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der P-GmbH.<br />
Im Zeitraum vom 11. Oktober bis 9. November 1994 räumte die P-GmbH dem A zwei<br />
Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 850.000,-- ein und dem B ein Darlehen über<br />
150.000,00 DM Über das Vermögen der P-GmbH wurde am 4. März 1997 das<br />
Insolvenzverfahren eröffnet und der Insolvenzverwalter I zum Insolvenzverwalter bestellt.<br />
Das Darlehen wurde nie zurückgezahlt<br />
Frage 1: Insolvenzverwalter der P-GmbH verlangt nun von der Ehefrau Schadensersatz. Zu<br />
Recht ?<br />
Frage 2: Welche Ansprüche hat der Insolvenzverwalter der P-GmbH gegen B ?<br />
Bearbeiterhinweis: Dem Fall sind die aktuell geltenden Rechtsvorschriften zugrunde zu legen.<br />
Literaturhinweise zur Vorbereitung<br />
Grundlage: BGHZ 157, 72-79 = ZIP 2004, 263-265<br />
Siehe auch Besprechung NZG 2004, 271-273<br />
Themenschwerpunkte (ggf zur Vorbereitung wiederholen)<br />
- Kapitalerhaltung / verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH<br />
- Für die Technik Fallbearbeitung: Käpplinger GmbH-Fall 3<br />
- Relevanz der genannten Entscheidung für das Aktienrecht (dazu Fall 5b)<br />
Vertiefung: Habersack/Schürnbrand NZG 2004, 689 ff.<br />
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