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Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...

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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />

Im Einzelnen<br />

Teil 1 Anspruch auf Erbringung der Einlageleistung<br />

A. Anspruch gegen A auf Erbringung der Einlageleistung aus § 19 I GmbHG<br />

I Anspruch entstanden ?<br />

1. A ist Gesellschafter der GmbH<br />

2. Hat Stammeinlagen übernommen<br />

II Anspruch (zunächst) erloschen nach § 362 I BGB durch Einzahlung der Stammeinlagen<br />

1996<br />

III. Entstehung einer erneuten Einzahlungspflicht durch wirtschaftliche Neugründung<br />

Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Neugründung könnte<br />

der A gemäß § 19 I GmbHG (analog) erneut zur Erbringung der Stammeinlage<br />

verpflichtet sein. Dies wäre der Fall, wenn die Firmenänderung und der Sitzverlegung<br />

nach Ruhen <strong>des</strong> Geschäftsbetriebs eine wirtschaftliche Neugründung anzusehen wäre<br />

1. Eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung liegt dann vor, wenn eine „leere“<br />

Mantelgesellschaft verwendet wird, d.h. die Gesellschaft mit keinem Unternehmen<br />

ausgestattet ist.<br />

Im vorliegenden Fall war Gesellschaft wirtschaftlich tätig und mit einem<br />

Unternehmen ausgestattet<br />

2. Jedoch haben A und B die Gesellschaftstätigkeit lange Zeit ruhen lassen. Bei<br />

Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit hatte die Gesellschaft einen anderen<br />

Unternehmensgegenstand. Dies deutet darauf hin, dass die Gesellschaft<br />

zwischenzeitlich mit keinerlei Unternehmen ausgestattet war und mit einem neuen<br />

Unternehmen versehen wurde. Ob auch auf eine solche Verwendung eines sog.<br />

Gebrauchten GmbH-Mantels die Vorschriften zur Kapitalaufbringung analoge<br />

Anwendung finden sollen, wie bei der Vorratsgesellschaft ist umstritten.<br />

- Dagegen spricht ...<br />

- Dafür spricht ... (siehe Lösungsskizze zu Fall 2)<br />

� Im Ergebnis sprechen das Interesse eines umfassenden Gläubiger- und<br />

Umgehungsschutzes für die analoge Anwendung der<br />

Kapitallaufbringungsvorschriften auch in diesen Fällen. Gerade bei gebrauchten<br />

Mäntel ist das Risiko einer Unterdeckung gegenüber der einfachen<br />

Vorratsgründung besonders groß. Den Abgrenzungsproblemen ist bei der<br />

Entwicklung von Kriterien bei der Entscheidung im Einzelfall Rechnung zu<br />

tragen<br />

3. Somit ist zu beurteilen, ob hier eine wirtschaftliche Neugründung vorliegt<br />

a. Dagegen könnte sprechen, dass kein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat<br />

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