Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />
Im Einzelnen<br />
Teil 1 Anspruch auf Erbringung der Einlageleistung<br />
A. Anspruch gegen A auf Erbringung der Einlageleistung aus § 19 I GmbHG<br />
I Anspruch entstanden ?<br />
1. A ist Gesellschafter der GmbH<br />
2. Hat Stammeinlagen übernommen<br />
II Anspruch (zunächst) erloschen nach § 362 I BGB durch Einzahlung der Stammeinlagen<br />
1996<br />
III. Entstehung einer erneuten Einzahlungspflicht durch wirtschaftliche Neugründung<br />
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Neugründung könnte<br />
der A gemäß § 19 I GmbHG (analog) erneut zur Erbringung der Stammeinlage<br />
verpflichtet sein. Dies wäre der Fall, wenn die Firmenänderung und der Sitzverlegung<br />
nach Ruhen <strong>des</strong> Geschäftsbetriebs eine wirtschaftliche Neugründung anzusehen wäre<br />
1. Eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung liegt dann vor, wenn eine „leere“<br />
Mantelgesellschaft verwendet wird, d.h. die Gesellschaft mit keinem Unternehmen<br />
ausgestattet ist.<br />
Im vorliegenden Fall war Gesellschaft wirtschaftlich tätig und mit einem<br />
Unternehmen ausgestattet<br />
2. Jedoch haben A und B die Gesellschaftstätigkeit lange Zeit ruhen lassen. Bei<br />
Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit hatte die Gesellschaft einen anderen<br />
Unternehmensgegenstand. Dies deutet darauf hin, dass die Gesellschaft<br />
zwischenzeitlich mit keinerlei Unternehmen ausgestattet war und mit einem neuen<br />
Unternehmen versehen wurde. Ob auch auf eine solche Verwendung eines sog.<br />
Gebrauchten GmbH-Mantels die Vorschriften zur Kapitalaufbringung analoge<br />
Anwendung finden sollen, wie bei der Vorratsgesellschaft ist umstritten.<br />
- Dagegen spricht ...<br />
- Dafür spricht ... (siehe Lösungsskizze zu Fall 2)<br />
� Im Ergebnis sprechen das Interesse eines umfassenden Gläubiger- und<br />
Umgehungsschutzes für die analoge Anwendung der<br />
Kapitallaufbringungsvorschriften auch in diesen Fällen. Gerade bei gebrauchten<br />
Mäntel ist das Risiko einer Unterdeckung gegenüber der einfachen<br />
Vorratsgründung besonders groß. Den Abgrenzungsproblemen ist bei der<br />
Entwicklung von Kriterien bei der Entscheidung im Einzelfall Rechnung zu<br />
tragen<br />
3. Somit ist zu beurteilen, ob hier eine wirtschaftliche Neugründung vorliegt<br />
a. Dagegen könnte sprechen, dass kein Gesellschafterwechsel stattgefunden hat<br />
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