Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />
Fall 6 Neuere Rechtsprechung zur Kapitalerhaltung und Konzernrecht<br />
Die Thesaururs Holding-AG (T-AG) ist eine Obergesellschaft eines Unternehmensverbun<strong>des</strong><br />
und hält einen Mehrheitsanteil an einer Reihe von Unternehmen, u a auch an der B-AgG an<br />
der sie mit 60 % beteiligt ist. Im Rahmen eines sog eines zentralen Cash Managements<br />
werden alle im Verbund vorhandenen liquiden Mittel bei der Thesaurus AG konzentriert. Die<br />
AG-AG und die B-AG geben ihre überschüssigen, gerade nicht benötigten Mittel ab und<br />
erhalten im Bedarfsfall die erforderlichen Kredite. Der V ist Mitglied im Vorstand der T-AG<br />
und gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der B-AG.<br />
Im Rahmen dieses Cash Managements überweist die B-AG am 20.9.2003 und am 21.10.2003<br />
einen Betrag von je EUR 1.000.000,00 an die T-AG. Laut Rahmenvereinbarung über das<br />
Cash-Management zwischen der T-AG und der B-AG sind Geldüberlassungen unbefristete<br />
Darlehensverträge mit einer Verzinsung von 3 %. Der X ist Aktionär der B-AG und hält einen<br />
Anteil von 30 %. Er ist der Auffassung, dass die B-AG die Mittel dringend für eigene<br />
Investitionen benötigt. V und auch das zweite Vorstandsmitglied der B-AG sind nicht bereit,<br />
auf eine Rückzahlung der an die T-AG überwiesenen Beträge hinzuwirken.<br />
X möchte von Ihnen wissen:<br />
1) Kann die B-AG von der T-AG sofortige Rückzahlung der in den „Cashpool“<br />
überwiesenen Summe von insgesamt EUR 2.000.000,00 verlangen ?<br />
2) Welche Ansprüche (Schadensersatzansprüche, sonstige Leistungsansprüche 25 )<br />
stehen der B-AG gegen die B-AG zu ?<br />
3) Wie können diese Ansprüche geltend gemacht werden ? Welche Möglichkeiten<br />
hat der A als Aktionär die Geltendmachung von Ansprüche zu erzwingen<br />
und/oder kann er sogar selbst Ansprüche geltend machen ?<br />
Bearbeiterhinweis:<br />
Es ist davon auszugehen, dass anhand der Rechnungslegung genau nachvollzogen werden<br />
kann, wann welche Gesellschaft, welche Summe, zu welchem Zins dem Cashpool überlassen<br />
hat und wann und wie Mittel aus dem Cashpool entnommen wurden.<br />
Vertiefung: Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn die Zahlungen im Einzelnen nicht mehr<br />
individualisiert werden können.<br />
Literaturhinweise: wie Fall 5b; Einführung / Wiederholung Grundzüge Konzernrecht K.<br />
Schmidt § 31 I, III.<br />
25 Prüfen Sie hier primär § 311 II / § 317<br />
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