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Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...

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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />

Fall 6 Neuere Rechtsprechung zur Kapitalerhaltung und Konzernrecht<br />

Die Thesaururs Holding-AG (T-AG) ist eine Obergesellschaft eines Unternehmensverbun<strong>des</strong><br />

und hält einen Mehrheitsanteil an einer Reihe von Unternehmen, u a auch an der B-AgG an<br />

der sie mit 60 % beteiligt ist. Im Rahmen eines sog eines zentralen Cash Managements<br />

werden alle im Verbund vorhandenen liquiden Mittel bei der Thesaurus AG konzentriert. Die<br />

AG-AG und die B-AG geben ihre überschüssigen, gerade nicht benötigten Mittel ab und<br />

erhalten im Bedarfsfall die erforderlichen Kredite. Der V ist Mitglied im Vorstand der T-AG<br />

und gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der B-AG.<br />

Im Rahmen dieses Cash Managements überweist die B-AG am 20.9.2003 und am 21.10.2003<br />

einen Betrag von je EUR 1.000.000,00 an die T-AG. Laut Rahmenvereinbarung über das<br />

Cash-Management zwischen der T-AG und der B-AG sind Geldüberlassungen unbefristete<br />

Darlehensverträge mit einer Verzinsung von 3 %. Der X ist Aktionär der B-AG und hält einen<br />

Anteil von 30 %. Er ist der Auffassung, dass die B-AG die Mittel dringend für eigene<br />

Investitionen benötigt. V und auch das zweite Vorstandsmitglied der B-AG sind nicht bereit,<br />

auf eine Rückzahlung der an die T-AG überwiesenen Beträge hinzuwirken.<br />

X möchte von Ihnen wissen:<br />

1) Kann die B-AG von der T-AG sofortige Rückzahlung der in den „Cashpool“<br />

überwiesenen Summe von insgesamt EUR 2.000.000,00 verlangen ?<br />

2) Welche Ansprüche (Schadensersatzansprüche, sonstige Leistungsansprüche 25 )<br />

stehen der B-AG gegen die B-AG zu ?<br />

3) Wie können diese Ansprüche geltend gemacht werden ? Welche Möglichkeiten<br />

hat der A als Aktionär die Geltendmachung von Ansprüche zu erzwingen<br />

und/oder kann er sogar selbst Ansprüche geltend machen ?<br />

Bearbeiterhinweis:<br />

Es ist davon auszugehen, dass anhand der Rechnungslegung genau nachvollzogen werden<br />

kann, wann welche Gesellschaft, welche Summe, zu welchem Zins dem Cashpool überlassen<br />

hat und wann und wie Mittel aus dem Cashpool entnommen wurden.<br />

Vertiefung: Wie ist der Fall zu beurteilen, wenn die Zahlungen im Einzelnen nicht mehr<br />

individualisiert werden können.<br />

Literaturhinweise: wie Fall 5b; Einführung / Wiederholung Grundzüge Konzernrecht K.<br />

Schmidt § 31 I, III.<br />

25 Prüfen Sie hier primär § 311 II / § 317<br />

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