Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />
Wenn man die Vollwertigkeit bejaht<br />
� Zahlung mit § 19 II S. 2 GmbHG vereinbar<br />
� weiter prüfen<br />
4. Vereinbarkeit der Verrechnung mit § 30 GmbHG (siehe Exkurs oben bei 3. a)<br />
5. Problem Insichgeschäft<br />
Die Verrechnung könnte wegen <strong>des</strong> Verbots <strong>des</strong> Insichgeschäfts unwirksam sein<br />
a. Es liegt ein Insichgeschäft iSv § 181 BGB vor<br />
� Verrechnung nicht nur Erfüllung einer Verbindlichkeit<br />
b. Aber laut Gesellschaftsvertrags vom Verbot <strong>des</strong> Selbstkontrahieren befreit.<br />
c. Man könnte einwenden, dass auch wenn eine solche Befreiung vorliegt, diese Befreiung<br />
keine Verrechnungen iSv § 19 II S. 2 GmbHG erfasst (str. Problem)<br />
� Nach BGH Verrechnung zulässig, obwohl Insichgeschäft<br />
� Anspruch der Gesellschaft auf Erbringung der Einlage durch die Verrechnung<br />
ordnungsgemäß erfüllt, Anspruch damit untergegangen (§ 362 I BGB)<br />
� Kein Anspruch der Gesellschaft auf Zahlung von EUR 15.000,--<br />
Teil 2 Ansprüche gegen B<br />
A. Anspruch auf Erbringung der Einlageleistung aus § 19 I GmbHG<br />
I. Zunächst Prüfung wie bei der Variante 1 (A I – IV) entsprechend<br />
Zwischenergebnis:<br />
� I kann im Namen der Gesellschaft von B die Zahlung der ausstehenden<br />
Einlageleistung iHv EUR 15.000,-- verlangen<br />
II. Der Anspruch könnte aber gemäß § 362 I BGB durch die Rückzahlung der<br />
Darlehenssumme in Höhe von EUR 18.000,-- erloschen sein.<br />
1. Ausgangspunkt: Eine Zahlung, zwei mögliche Forderungen<br />
2. Entscheidend, ob der B auf die Einlage oder den Darlehensvertrag geleistet<br />
hat.<br />
a. Auslegung der Zahlung <strong>des</strong> B anhand der Kriterien von § 366 BGB (a) und<br />
den Umständen <strong>des</strong> Einzelfalls (b)<br />
� (Um)Interpreation in Zahlung auf Einlage vertretbar<br />
� dann mit Zahlung Einlageverpflichtung erloschen<br />
� Kein Anspruch<br />
b. Auslegung auf Zahlung <strong>des</strong> Darlehens<br />
� Erlöschen durch Zahlung allein (-)<br />
� weiter prüfen<br />
3. Konkludente Verrechnungsabrede zwischen A und B ?<br />
� Aber dies scheitert an § 19 V GmbHG<br />
� „Altforderung Verrechnung nur unter Einhaltung der Bestimmungen zur<br />
Aufbringung der Sacheinlage und Offenlegung ggü dem Registerrichter<br />
zulässig (s o Teil 1)<br />
� Keine Erfüllung<br />
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