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Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...

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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />

Wenn man die Vollwertigkeit bejaht<br />

� Zahlung mit § 19 II S. 2 GmbHG vereinbar<br />

� weiter prüfen<br />

4. Vereinbarkeit der Verrechnung mit § 30 GmbHG (siehe Exkurs oben bei 3. a)<br />

5. Problem Insichgeschäft<br />

Die Verrechnung könnte wegen <strong>des</strong> Verbots <strong>des</strong> Insichgeschäfts unwirksam sein<br />

a. Es liegt ein Insichgeschäft iSv § 181 BGB vor<br />

� Verrechnung nicht nur Erfüllung einer Verbindlichkeit<br />

b. Aber laut Gesellschaftsvertrags vom Verbot <strong>des</strong> Selbstkontrahieren befreit.<br />

c. Man könnte einwenden, dass auch wenn eine solche Befreiung vorliegt, diese Befreiung<br />

keine Verrechnungen iSv § 19 II S. 2 GmbHG erfasst (str. Problem)<br />

� Nach BGH Verrechnung zulässig, obwohl Insichgeschäft<br />

� Anspruch der Gesellschaft auf Erbringung der Einlage durch die Verrechnung<br />

ordnungsgemäß erfüllt, Anspruch damit untergegangen (§ 362 I BGB)<br />

� Kein Anspruch der Gesellschaft auf Zahlung von EUR 15.000,--<br />

Teil 2 Ansprüche gegen B<br />

A. Anspruch auf Erbringung der Einlageleistung aus § 19 I GmbHG<br />

I. Zunächst Prüfung wie bei der Variante 1 (A I – IV) entsprechend<br />

Zwischenergebnis:<br />

� I kann im Namen der Gesellschaft von B die Zahlung der ausstehenden<br />

Einlageleistung iHv EUR 15.000,-- verlangen<br />

II. Der Anspruch könnte aber gemäß § 362 I BGB durch die Rückzahlung der<br />

Darlehenssumme in Höhe von EUR 18.000,-- erloschen sein.<br />

1. Ausgangspunkt: Eine Zahlung, zwei mögliche Forderungen<br />

2. Entscheidend, ob der B auf die Einlage oder den Darlehensvertrag geleistet<br />

hat.<br />

a. Auslegung der Zahlung <strong>des</strong> B anhand der Kriterien von § 366 BGB (a) und<br />

den Umständen <strong>des</strong> Einzelfalls (b)<br />

� (Um)Interpreation in Zahlung auf Einlage vertretbar<br />

� dann mit Zahlung Einlageverpflichtung erloschen<br />

� Kein Anspruch<br />

b. Auslegung auf Zahlung <strong>des</strong> Darlehens<br />

� Erlöschen durch Zahlung allein (-)<br />

� weiter prüfen<br />

3. Konkludente Verrechnungsabrede zwischen A und B ?<br />

� Aber dies scheitert an § 19 V GmbHG<br />

� „Altforderung Verrechnung nur unter Einhaltung der Bestimmungen zur<br />

Aufbringung der Sacheinlage und Offenlegung ggü dem Registerrichter<br />

zulässig (s o Teil 1)<br />

� Keine Erfüllung<br />

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