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Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...

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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />

Ausführliche Lösungsskizze<br />

Anspruch aus Kaufvertrag, § 433 II BGB<br />

Der Haftung wegen Vorbelastung- Unterbilanzhaftung („nach dem Rechtsgedanken <strong>des</strong> § 9<br />

GmbHG)<br />

I. Tatbestand<br />

Verpflichtung der Vor-GmbH<br />

- nach Abschluss <strong>des</strong> Gesellschaftsvertrages (sonst Vorgründungsgesellschaft)<br />

- vor Eintragung (dann GmbH)<br />

- Der Handelnde hat im Rahmen seiner Vertretungsmacht gehandelt<br />

II. Rechtsfolge<br />

Gesellschafter sind verpflichtet, die Unterbilanz auszugleichen, d.h. Verluste ausgleichen<br />

+ Stammkapital aufbringen<br />

1. Grundsätzlich besteht anteilige Innenhaftung ggü der Gesellschaft<br />

2. Ausnahmsweise Durchgriff, insbesondere bei Vermögenslosigkeit<br />

A. Ausgangspunkt<br />

1. Grundsatz: keine persönliche Haftung<br />

- eingetragene GmbH<br />

- Grundsätzlich haftet nur die GmbH und nicht die Gesellschafter persönlich, und in<br />

jedem Fall begrenz auf die Höhe <strong>des</strong> Stammkapitals<br />

�<br />

2. Ausnahmetatbestände<br />

A könnte ausnahmsweise persönlich haften, wenn<br />

- Die Grundsätze der Vorbelastungshaftung anwenden finden (B) und<br />

- die Voraussetzungen für einen Durchgriff vorliegen (C)<br />

B. Anwendbarkeit: : Es muss sich um die Verbindlichkeit einer Vor-GmbH handeln<br />

I. Erworbener Mantel ist bis Eintragung Vorgesellschaft<br />

- Grundsätzlich hat Erwerb einer Gesellschaft mit einer Gründung und damit auch einer<br />

Vorgesellschaft nichts zu tun<br />

- Aber Erwerb eines leeren „Mantels“ ist nach BGH (s.o.) wie wirtschaftliche<br />

Neugründung zu behandeln<br />

� an dieser Stelle Prüfung wie bei Fall 2, ob wirtschaftliche Neugründung vorliegt<br />

- Für den Zeitraum zwischen Erwerb <strong>des</strong> Mantels und der Eintragung in das<br />

Handelsregister ist die erworbene GmbH daher wie eine Vor-GmbH zu behandeln<br />

II. Vertrag mit der (Vor-) GmbH GmbH geschlossen.<br />

Beachte: immer prüfen: wurde diese ordnungsgemäß vertreten ?<br />

1. Bestehen einer Vorgesellschaft<br />

- bei „echter Gründung“ ist hier der wirksame Abschluss <strong>des</strong> Gesellschaftsvertrages zu<br />

prüfen<br />

- In dieser Konstellation unproblematisch<br />

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