Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />
Ausführliche Lösungsskizze<br />
Anspruch aus Kaufvertrag, § 433 II BGB<br />
Der Haftung wegen Vorbelastung- Unterbilanzhaftung („nach dem Rechtsgedanken <strong>des</strong> § 9<br />
GmbHG)<br />
I. Tatbestand<br />
Verpflichtung der Vor-GmbH<br />
- nach Abschluss <strong>des</strong> Gesellschaftsvertrages (sonst Vorgründungsgesellschaft)<br />
- vor Eintragung (dann GmbH)<br />
- Der Handelnde hat im Rahmen seiner Vertretungsmacht gehandelt<br />
II. Rechtsfolge<br />
Gesellschafter sind verpflichtet, die Unterbilanz auszugleichen, d.h. Verluste ausgleichen<br />
+ Stammkapital aufbringen<br />
1. Grundsätzlich besteht anteilige Innenhaftung ggü der Gesellschaft<br />
2. Ausnahmsweise Durchgriff, insbesondere bei Vermögenslosigkeit<br />
A. Ausgangspunkt<br />
1. Grundsatz: keine persönliche Haftung<br />
- eingetragene GmbH<br />
- Grundsätzlich haftet nur die GmbH und nicht die Gesellschafter persönlich, und in<br />
jedem Fall begrenz auf die Höhe <strong>des</strong> Stammkapitals<br />
�<br />
2. Ausnahmetatbestände<br />
A könnte ausnahmsweise persönlich haften, wenn<br />
- Die Grundsätze der Vorbelastungshaftung anwenden finden (B) und<br />
- die Voraussetzungen für einen Durchgriff vorliegen (C)<br />
B. Anwendbarkeit: : Es muss sich um die Verbindlichkeit einer Vor-GmbH handeln<br />
I. Erworbener Mantel ist bis Eintragung Vorgesellschaft<br />
- Grundsätzlich hat Erwerb einer Gesellschaft mit einer Gründung und damit auch einer<br />
Vorgesellschaft nichts zu tun<br />
- Aber Erwerb eines leeren „Mantels“ ist nach BGH (s.o.) wie wirtschaftliche<br />
Neugründung zu behandeln<br />
� an dieser Stelle Prüfung wie bei Fall 2, ob wirtschaftliche Neugründung vorliegt<br />
- Für den Zeitraum zwischen Erwerb <strong>des</strong> Mantels und der Eintragung in das<br />
Handelsregister ist die erworbene GmbH daher wie eine Vor-GmbH zu behandeln<br />
II. Vertrag mit der (Vor-) GmbH GmbH geschlossen.<br />
Beachte: immer prüfen: wurde diese ordnungsgemäß vertreten ?<br />
1. Bestehen einer Vorgesellschaft<br />
- bei „echter Gründung“ ist hier der wirksame Abschluss <strong>des</strong> Gesellschaftsvertrages zu<br />
prüfen<br />
- In dieser Konstellation unproblematisch<br />
25