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Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...

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Fall 3<br />

Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />

A, B, C gründen im Februar 2003 eine AG. Sie stellen die Satzung mit notarieller<br />

Beurkundung fest und übernehmen sämtliche Aktien der Gesellschaft. Sie bestellen sich<br />

selbst zum Aufsichtsrat und den A zu <strong>des</strong>sen Vorsitzenden. Zum Vorstand berufen A, B und<br />

C durch Beschluss X und Y. Ferner schließen im Namen der AG iG mit X und Y einen<br />

Anstellungsvertrag, indem eine Jahresvergütung in Höhe von EUR 600.000 vereinbart wird.<br />

Wegen Streitigkeiten kommt es zu Verzögerungen der Eintragung. Y sieht im April 2004 eine<br />

sehr günstige Gelegenheit für die Anmietung von Büroräumen und schließt im Namen der AG<br />

iG einen Mietvertrag über drei Jahre zu einem Mietzins in Höhe von EUR 400.000 jährlich.<br />

Daneben schließt Y einen Vertrag mit der D-Bank über die Betreuung und Beratung bei<br />

Vorbereitung und Durchführung öffentlichen Angebot von Aktien der AG an die Aktionäre.<br />

Hierfür ist eine Vergütung von EUR 300.000,-- zuzüglich einer Erfolgsprovision vereinbart.<br />

Im Dezember 2003 lehnt der Registerrichter wegen Unterdeckung die Eintragung in das<br />

Handelsregister ab. A, B und C weigern sich, Kapital zum Ausgleich der Unterdeckung zur<br />

Verfügung zu stellen. X und Y beginnen dennoch mit der geschäftlichen Tätigkeit. Im<br />

November 2004 muss die AG iG Insolvenz anmelden. Die Eröffnung <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens<br />

wird mangels Masse abgelehnt<br />

Frage 1<br />

Der Vermieter und die Bank wollen wissen, ob A, X und/ oder Y für den Mietzins bzw.<br />

für das Beratungshonorar haften .<br />

Frage 2<br />

X und Y wiederum verlangen von A und B die Vorstandsvergütung in Höhe von EUR<br />

600.000,-- Zu Recht ?<br />

Literaturhinweise zur Vorbereitung<br />

- Zu Grunde liegen<strong>des</strong> Urteil: BGH ZIP 2004, 1409-1411 = NJW 2004, 2519-2520<br />

- Zur Vorbereitung: Erläuterungen zur Gründung der AG bei Hueck/Windbichler<br />

- Vertiefung:<br />

GmbHR 2004, 1153-1155, Bergmann, Andreas (Entscheidungsbesprechung)<br />

NJW 2004, 2712-2715, Nittel, Mathias (Entscheidungsbesprechung)<br />

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