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Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...

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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />

Fall 5b Abwandlung – Betrachtung der Problematik im Aktienrecht<br />

Durch Satzung vom 4. Dezember 2000 gründeten der A und der B die P.<br />

Immobiliengesellschaft AG (P-AG), die sich mit Immobilien- und Bauträgergeschäften<br />

befaßte. Am Stammkapital der P-GmbH in Höhe von EUR 50.000,-- DM war der A mit<br />

einem Geschäftsanteil von EUR 45.000,-- beteiligt, während der B einen Geschäftsanteil EUR<br />

5.000,-- hielt. E war seit dem vom 15. Februar 2002 neben A alleinvertretungsberechtigte<br />

Vorstandsmitglied.<br />

Im Zeitraum vom 11. Oktober bis 9. November 2002 räumte die P-AG dem A zwei Darlehen<br />

in Höhe von insgesamt EUR 850.000,-- ein und dem B ein Darlehen über EUR 150.000,00.<br />

Die Darlehen haben eine Laufzeit von sieben Jahren, sind nicht rückzahlbar in Raten, sondern<br />

erst am Ende der Laufzeit.<br />

Der Vorsitzen<strong>des</strong> <strong>des</strong> Aufsichtsrats V, eigentlich ein guter Freund <strong>des</strong> A, gerät mit diesem in<br />

Streit. Daraufhin veranlasst er einen Beschluss <strong>des</strong> Aufsichtsrats, wonach der Aufsichtsrat die<br />

Gewährung der Darlehen für unangemessen hält und er hierin einen Schaden für die<br />

Gesellschaft sieht, da diese mangels Liquidität anderweitig Kredite aufnehmen muss. Daher<br />

will der Aufsichtsrat etwas unternehmen. Er hat an Sie folgende Fragen :<br />

1) Kann die Gesellschaft die sofortige Rückzahlung der Darlehen verlangen, wenn man davon<br />

ausgeht, dass das Darlehen nicht marktgerecht verzinst sind ?<br />

1a) Besteht im Hinblick auf die neuste Rechtsprechung <strong>des</strong> BGH (s. o. Fall 5a) unter<br />

Umständen ein Anspruch sogar dann, wenn das Darlehen marktgerecht verzinst ist ?<br />

2) Kann der Aufsichtsrat den Vorstand zwingen, etwaige Rückforderungsansprüche geltend<br />

zu machen ?<br />

3) Wenn dies nicht möglich oder schwierig ist, kann er alternativ/ kumulativ<br />

Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn ja auf welcher Grundlage und gegen<br />

wen?<br />

Literaturhinweise zur Vorbereitung<br />

Grundlage: BGHZ 157, 72-79 = ZIP 2004, 263-265 (unter dem Gesichtspunkt, welche<br />

Bedeutung diese Entscheidung für das Aktienrecht haben könnte)<br />

Dazu näher : Habersack/Schürnbrand NZG 2004, 689 ff.<br />

Themenschwerpunkte (ggf zur Vorbereitung wiederholen)<br />

- Kapitalerhaltung / verdeckte Gewinnausschüttung bei der AG<br />

- Für die Technik Fallbearbeitung: Käpplinger Aktienrecht Fall 3<br />

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