Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...
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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />
Fall 5b Abwandlung – Betrachtung der Problematik im Aktienrecht<br />
Durch Satzung vom 4. Dezember 2000 gründeten der A und der B die P.<br />
Immobiliengesellschaft AG (P-AG), die sich mit Immobilien- und Bauträgergeschäften<br />
befaßte. Am Stammkapital der P-GmbH in Höhe von EUR 50.000,-- DM war der A mit<br />
einem Geschäftsanteil von EUR 45.000,-- beteiligt, während der B einen Geschäftsanteil EUR<br />
5.000,-- hielt. E war seit dem vom 15. Februar 2002 neben A alleinvertretungsberechtigte<br />
Vorstandsmitglied.<br />
Im Zeitraum vom 11. Oktober bis 9. November 2002 räumte die P-AG dem A zwei Darlehen<br />
in Höhe von insgesamt EUR 850.000,-- ein und dem B ein Darlehen über EUR 150.000,00.<br />
Die Darlehen haben eine Laufzeit von sieben Jahren, sind nicht rückzahlbar in Raten, sondern<br />
erst am Ende der Laufzeit.<br />
Der Vorsitzen<strong>des</strong> <strong>des</strong> Aufsichtsrats V, eigentlich ein guter Freund <strong>des</strong> A, gerät mit diesem in<br />
Streit. Daraufhin veranlasst er einen Beschluss <strong>des</strong> Aufsichtsrats, wonach der Aufsichtsrat die<br />
Gewährung der Darlehen für unangemessen hält und er hierin einen Schaden für die<br />
Gesellschaft sieht, da diese mangels Liquidität anderweitig Kredite aufnehmen muss. Daher<br />
will der Aufsichtsrat etwas unternehmen. Er hat an Sie folgende Fragen :<br />
1) Kann die Gesellschaft die sofortige Rückzahlung der Darlehen verlangen, wenn man davon<br />
ausgeht, dass das Darlehen nicht marktgerecht verzinst sind ?<br />
1a) Besteht im Hinblick auf die neuste Rechtsprechung <strong>des</strong> BGH (s. o. Fall 5a) unter<br />
Umständen ein Anspruch sogar dann, wenn das Darlehen marktgerecht verzinst ist ?<br />
2) Kann der Aufsichtsrat den Vorstand zwingen, etwaige Rückforderungsansprüche geltend<br />
zu machen ?<br />
3) Wenn dies nicht möglich oder schwierig ist, kann er alternativ/ kumulativ<br />
Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn ja auf welcher Grundlage und gegen<br />
wen?<br />
Literaturhinweise zur Vorbereitung<br />
Grundlage: BGHZ 157, 72-79 = ZIP 2004, 263-265 (unter dem Gesichtspunkt, welche<br />
Bedeutung diese Entscheidung für das Aktienrecht haben könnte)<br />
Dazu näher : Habersack/Schürnbrand NZG 2004, 689 ff.<br />
Themenschwerpunkte (ggf zur Vorbereitung wiederholen)<br />
- Kapitalerhaltung / verdeckte Gewinnausschüttung bei der AG<br />
- Für die Technik Fallbearbeitung: Käpplinger Aktienrecht Fall 3<br />
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