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Aktuelle Probleme des Kapitalgesellschaftsrechts - Lehrstuhl Prof ...

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Kaspar Krolop – LS <strong>Prof</strong>. Windbichler – <strong>Aktuelle</strong> <strong>Probleme</strong> <strong>des</strong> <strong>Kapitalgesellschaftsrechts</strong> – SoS 2005<br />

Da Gründer und AR-Mitglieder hier personenidentisch sind, ging es bei der Frage, ob § 41I S.<br />

2 AktG eingreift, nur um die Frage, ob ein konkurrierender Anspruch gegeben ist. In dem<br />

vom BGH entschiedenen Fall waren die AR-Mitglieder von den Gründern<br />

personenverschieden. Damit hing die Haftung der AR-Mitglieder allein von der<br />

Anwendbarkeit von § 41 I S. 2 AktG ab.<br />

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