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C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...

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87, 88, 89<br />

rata temporis»). Die Ausführungen der Beschwerdeführenden zum Stichtagscharakter<br />

der Vermögensbesteuerung sind daher unbehelflich.<br />

Unbegründet ist sodann deren Argument, aus der vom Gericht mit der Vorinstanz<br />

vertretenen Auffassung ergebe sich im Licht von § 10 Abs. 2 StG, wonach<br />

die Steuerpflicht mit dem Tod oder dem Wegzug <strong>des</strong> Steuerpflichtigen aus dem<br />

Kanton oder mit dem Wegfall der im Kanton steuerbaren Werte endet, dass der<br />

Verkauf der einzigen im Kanton Zürich gelegenen Liegenschaft durch einen im<br />

Kanton wohnhaften Steuerpflichtigen zur Beendigung der beschränkten<br />

Steuerpflicht trotz Weiterbestehens der unbeschränkten Steuerpflicht führe. Die<br />

Beschwerdeführenden übersehen dabei, dass bei diesem Sachverhalt die unbeschränkte<br />

Steuerpflicht vor <strong>und</strong> nach dem Verkauf der Liegenschaft aufgr<strong>und</strong> persönlicher<br />

Zugehörigkeit besteht, so dass auf deren weiteren diesbezüglichen Überlegungen<br />

nicht eingegangen werden muss.<br />

SB.2004.00054 2. Kammer, 20. Oktober<br />

b) Besteuerung der natürlichen Personen<br />

88. Der Doppelverdienerabzug knüpft zwar an die Tatsache der Erzielung von<br />

Erwerbseinkünften (in einem bestimmten Min<strong>des</strong>tmass) durch beide Gatten<br />

an. Doch hat der Gesetzgeber <strong>des</strong>sen Höhe nicht mit Blick auf den Umfang<br />

dieser Einkünfte festgesetzt, sondern vielmehr unter Berücksichtigung der<br />

durch die Doppelerwerbstätigkeit anfallenden erhöhten Lebenshaltungskosten<br />

beider Ehegatten, welche ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insgesamt<br />

mindern. Daher beschlägt der Abzug deren gesamtes Einkommen<br />

<strong>und</strong> ist nicht allein ihren Erwerbseinkünften zurechenbar. Er erweist sich<br />

infolge<strong>des</strong>sen als allgemeiner Abzug <strong>und</strong> ist bei geteilter Steuerhoheit proportional<br />

nach Massgabe <strong>des</strong> jeweils in den beteiligten Staaten steuerbaren<br />

Einkommens der Ehegatten zu verlegen. § 6 Abs. 1 StG.<br />

SB.2003.00057 2. Kammer, 3. März<br />

89. Begriff der selbständigen Erwerbstätigkeit; Bestätigung der verwaltungsgerichtlichen<br />

Rechtsprechung. § 18 StG.<br />

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