C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...
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103, 104, 105, 106<br />
DBG zustehenden <strong>und</strong> in Art. 29 Abs. 2 BV garantierten Rechte auf Akteneinsicht<br />
<strong>und</strong> auf Beweisabnahme auszuüben.<br />
GB.2004.00005 2. Kammer, 1. September<br />
g) Revisionsverfahren<br />
104. Fehlt es an einer Vollmacht <strong>und</strong> wird dieser Mangel innert angesetzter Frist<br />
nicht beseitigt, so ist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten <strong>und</strong> kann dieses<br />
durch den «Vertreter» auch nicht mehr rechtsgültig zurückgezogen werden.<br />
Unter diesen Umständen sind die Verfahrenskosten dem vollmachtlos handelnden<br />
«Vertreter» aufzuerlegen. § 127 StG.<br />
RG.2004.00004 2. Kammer, 17. Juni<br />
II. Gr<strong>und</strong>stückgewinn- <strong>und</strong><br />
Handänderungssteuer<br />
105. Der Wegfall eines Wohnrechts während der Besitzesdauer hat zur Folge,<br />
dass zur Herstellung vergleichbarer Verhältnisse der Wert <strong>des</strong> Wohnrechts<br />
zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Erwerbs der wohnrechtsbelasteten Liegenschaft zum damaligen<br />
Erwerbspreis bzw. zum Anlagewert hinzuzurechnen ist. Damit wird<br />
ein Zustand hergestellt, wie wenn ein unbelastetes Gr<strong>und</strong>stück erworben<br />
worden wäre, welches dann – unbelastet – wieder veräussert wurde. § 220<br />
Abs. 1 StG.<br />
SB.2003.00065 2. Kammer, 24. März<br />
106. Als Liegenschaftenhändler tätige juristische Personen sind berechtigt, die<br />
Gr<strong>und</strong>stückgewinnsteuer bei dieser Steuer gewinnmindernd geltend zu<br />
machen, soweit sie auf deren Berücksichtigung bei der Gewinnsteuer ausdrücklich<br />
verzichten. § 221 Abs. 2 StG.<br />
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