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C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...

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43, 44, 45<br />

terführung <strong>des</strong> Verfahrens <strong>und</strong> zum Abschluss <strong>des</strong> Vertrags befugt. In Anwendung<br />

von Art. 9 Abs. 3 BGBM <strong>und</strong> Art. 18 Abs. 2 aIVöB ist daher lediglich festzustellen,<br />

dass der Entscheid, das neue Einladungsverfahren ohne Beteiligung der Beschwerdeführerin<br />

durchzuführen, rechtswidrig war. Da der Entscheid dem Gericht<br />

nicht schriftlich vorliegt <strong>und</strong> auch das Entscheiddatum nicht bekannt ist, ist er im<br />

Dispositiv inhaltlich zu umschreiben.<br />

VB.2003.00058 1. Kammer, 11. Februar<br />

BEZ 2004 Nr. 37<br />

44. Im Rahmen eines Beschaffungsverfahrens ist es nicht Sache der Vergabebehörde,<br />

die Zulässigkeit <strong>des</strong> Exports von Sonderabfällen zu prüfen. Es<br />

muss ihr vielmehr genügen, dass die Anbieterin, deren Offerte einen Export<br />

von Sondermüll vorsieht, über die notwendige Berechtigung zur Ausfuhr<br />

verfügt bzw. mit einer solchen rechnen kann. Das BUWAL gestattet den<br />

Export von Sonderabfällen nur, wenn dieser den Anforderungen der Verordnung<br />

über den Verkehr mit Sonderabfällen entspricht. Mit der Zulassung<br />

der Ausfuhr durch die dafür zuständige Stelle <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es ist auch die Frage<br />

einer allfälligen Priorität der Inlandentsorgung beurteilt. Art. 30 Abs. 3<br />

USG. § 31 SubmV.<br />

VB.2004.00112 1. Kammer, 10. September<br />

Das B<strong>und</strong>esgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 9. Februar<br />

2005 abgewiesen (BGr, 9. Februar 2005, 2P.264/2004, www.bger.ch).<br />

45. Wählt die Vergabebehörde eine Variante, die gegenüber den Anforderungen<br />

in den Vergabekriterien eine Minderleistung vorschlägt, müssen die übrigen<br />

Anbieter Gelegenheit zur Anpassung ihrer Offerten erhalten. Auf dieses Erfordernis<br />

kann verzichtet werden, wenn eine Aufrechnung <strong>des</strong> Preisvorteils<br />

zu keinem anderen Ergebnis führt. § 31 Abs. 1 SubmV.<br />

VB.2004.00006 1. Kammer, 20. Juli<br />

BEZ 2004 Nr. 70<br />

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