C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...
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43, 44, 45<br />
terführung <strong>des</strong> Verfahrens <strong>und</strong> zum Abschluss <strong>des</strong> Vertrags befugt. In Anwendung<br />
von Art. 9 Abs. 3 BGBM <strong>und</strong> Art. 18 Abs. 2 aIVöB ist daher lediglich festzustellen,<br />
dass der Entscheid, das neue Einladungsverfahren ohne Beteiligung der Beschwerdeführerin<br />
durchzuführen, rechtswidrig war. Da der Entscheid dem Gericht<br />
nicht schriftlich vorliegt <strong>und</strong> auch das Entscheiddatum nicht bekannt ist, ist er im<br />
Dispositiv inhaltlich zu umschreiben.<br />
VB.2003.00058 1. Kammer, 11. Februar<br />
BEZ 2004 Nr. 37<br />
44. Im Rahmen eines Beschaffungsverfahrens ist es nicht Sache der Vergabebehörde,<br />
die Zulässigkeit <strong>des</strong> Exports von Sonderabfällen zu prüfen. Es<br />
muss ihr vielmehr genügen, dass die Anbieterin, deren Offerte einen Export<br />
von Sondermüll vorsieht, über die notwendige Berechtigung zur Ausfuhr<br />
verfügt bzw. mit einer solchen rechnen kann. Das BUWAL gestattet den<br />
Export von Sonderabfällen nur, wenn dieser den Anforderungen der Verordnung<br />
über den Verkehr mit Sonderabfällen entspricht. Mit der Zulassung<br />
der Ausfuhr durch die dafür zuständige Stelle <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es ist auch die Frage<br />
einer allfälligen Priorität der Inlandentsorgung beurteilt. Art. 30 Abs. 3<br />
USG. § 31 SubmV.<br />
VB.2004.00112 1. Kammer, 10. September<br />
Das B<strong>und</strong>esgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 9. Februar<br />
2005 abgewiesen (BGr, 9. Februar 2005, 2P.264/2004, www.bger.ch).<br />
45. Wählt die Vergabebehörde eine Variante, die gegenüber den Anforderungen<br />
in den Vergabekriterien eine Minderleistung vorschlägt, müssen die übrigen<br />
Anbieter Gelegenheit zur Anpassung ihrer Offerten erhalten. Auf dieses Erfordernis<br />
kann verzichtet werden, wenn eine Aufrechnung <strong>des</strong> Preisvorteils<br />
zu keinem anderen Ergebnis führt. § 31 Abs. 1 SubmV.<br />
VB.2004.00006 1. Kammer, 20. Juli<br />
BEZ 2004 Nr. 70<br />
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