C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...
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ob die Sozialbehörde die Kosten der zahnärztlichen Behandlung übernommen<br />
hätte, wenn der Sozialhilfebezüger sein Gesuch rechtzeitig eingereicht<br />
hätte. § 19 SHV.<br />
VB.2004.00019 ER 3. Abteilung, 5. März<br />
X. Gebäudeversicherung<br />
55, 56<br />
56. Die Rekurskommission der Gebäudeversicherung ist kein unabhängiges<br />
Gericht. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Art. 30 Abs. 1 BV. § 75 Abs. 4 GebäudeversG.<br />
Zwar wird in § 75 Abs. 4 GebäudeversG der Rekurskommission Unabhängigkeit<br />
in der Rechtsprechung garantiert. Doch werden das juristische Sekretariat <strong>und</strong><br />
die Kanzlei der Kommission von der Direktion der Justiz <strong>und</strong> <strong>des</strong> Innern bestellt,<br />
bei der sich auch der Sitz der Rekurskommission befindet. Die Direktion übt<br />
zudem die administrative Aufsicht über die Rekurskommission aus (§ 1 Abs. 3 <strong>und</strong><br />
§ 2 der Verordnung über die Rekurskommission der Gebäudeversicherung vom<br />
1. März 2000). Angesichts dieser Verflechtung mit der zuständigen Direktion ist die<br />
Rekurskommission der Gebäudeversicherung kein unabhängiges Gericht im Sinn<br />
von Art. 30 Abs. 1 BV <strong>und</strong> Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. auch BGr, 3. November 2003,<br />
2P.252/2003, E. 3.4.1, www.bger.ch, zur ähnlich organisierten Rekurskommission<br />
der Universität; BGE 123 I 87 E. 4a).<br />
VB.2003.00434 4. Kammer, 25. Februar<br />
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