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C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...

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ob die Sozialbehörde die Kosten der zahnärztlichen Behandlung übernommen<br />

hätte, wenn der Sozialhilfebezüger sein Gesuch rechtzeitig eingereicht<br />

hätte. § 19 SHV.<br />

VB.2004.00019 ER 3. Abteilung, 5. März<br />

X. Gebäudeversicherung<br />

55, 56<br />

56. Die Rekurskommission der Gebäudeversicherung ist kein unabhängiges<br />

Gericht. Art. 6 Abs. 1 EMRK. Art. 30 Abs. 1 BV. § 75 Abs. 4 GebäudeversG.<br />

Zwar wird in § 75 Abs. 4 GebäudeversG der Rekurskommission Unabhängigkeit<br />

in der Rechtsprechung garantiert. Doch werden das juristische Sekretariat <strong>und</strong><br />

die Kanzlei der Kommission von der Direktion der Justiz <strong>und</strong> <strong>des</strong> Innern bestellt,<br />

bei der sich auch der Sitz der Rekurskommission befindet. Die Direktion übt<br />

zudem die administrative Aufsicht über die Rekurskommission aus (§ 1 Abs. 3 <strong>und</strong><br />

§ 2 der Verordnung über die Rekurskommission der Gebäudeversicherung vom<br />

1. März 2000). Angesichts dieser Verflechtung mit der zuständigen Direktion ist die<br />

Rekurskommission der Gebäudeversicherung kein unabhängiges Gericht im Sinn<br />

von Art. 30 Abs. 1 BV <strong>und</strong> Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. auch BGr, 3. November 2003,<br />

2P.252/2003, E. 3.4.1, www.bger.ch, zur ähnlich organisierten Rekurskommission<br />

der Universität; BGE 123 I 87 E. 4a).<br />

VB.2003.00434 4. Kammer, 25. Februar<br />

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