C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...
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47, 48<br />
Ausweisentzug erfüllt. Damit ist im Folgenden zu prüfen, welche der beiden Möglichkeiten<br />
zu wählen ist.<br />
3.5 Ob ein Ausweisentzug von nur ein bis drei Wochen überhaupt zulässig ist,<br />
kann offen gelassen werden. Entscheidend ist vorliegend, dass seit dem Selbstunfall<br />
über 5 Jahre verstrichen sind. Der Warnungsentzug könnte hier seinen Zweck nicht<br />
mehr erreichen: Der Beschwerdeführer würde den Ausweisentzug unabhängig von<br />
<strong>des</strong>sen Dauer kaum mehr mit der Vereitelung der Blutprobe in Verbindung bringen.<br />
Von einem Ausweisentzug ist <strong>des</strong>halb gänzlich abzusehen. Aus denselben Gründen<br />
ist auch auf die Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zu verzichten,<br />
damit diese eine Verwarnung gemäss Art. 16 Abs. 2 Satz 2 SVG ausspricht. Eine<br />
solche Rückweisung würde sich etwa dann aufdrängen, wenn von einem Entzug<br />
aus besonderen Gründen (z.B. analog Anwendung von Art. 66bis Abs. 1 StGB, besondere<br />
Massnahmeempfindlichkeit) abzusehen wäre. Hier würde jedoch auch<br />
eine Verwarnung angesichts der überlangen Verfahrensdauer nicht mehr mit dem<br />
Unfallereignis in Verbindung gebracht <strong>und</strong> folglich nicht mehr zur erwünschten<br />
Besserung <strong>des</strong> Beschwerdeführers beitragen.<br />
106<br />
VB.2004.00089 1. Kammer, 24. März<br />
VIII. Ges<strong>und</strong>heit<br />
48. Das Verbot <strong>des</strong> Hinweises auf therapeutische Eigenschaften gilt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
für alle Kosmetikprodukte. Art. 3 GebrV.<br />
3. Die Beschwerdeführerin anerkennt gr<strong>und</strong>sätzlich zu Recht die Anwendbarkeit<br />
von Art. 3 Abs. 2 GebrV. Das B<strong>und</strong>esgericht hat das in der Lebensmittelgesetzgebung<br />
enthaltene Verbot der Heilanpreisung für Lebensmittel <strong>und</strong> Gebrauchsgegenstände<br />
in der Vergangenheit bereits mehrfach für zulässig erklärt (BGE 127 II<br />
91 E. 3 betreffend Kuh-Lovely-Werbung; BGr, 23. Juni 2000, ZBl 103/2002, S. 30,<br />
E. 2 betreffend Schlank-Crème; BGr, 19. Juni 2002, sic!/Zeitschrift für Immaterialgüter-,<br />
Informations- <strong>und</strong> Wettbewerbsrecht 8/2002, S. 615 betreffend Schlechtwetter<br />
Bad <strong>und</strong> Muskel Vital Bad).<br />
Auch scheint die Beschwerdeführerin zu anerkennen, dass mit der Bezeichnung<br />
«Aroma Therapy» dem reinen Wortsinn nach auf eine krankheitsheilende