C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...
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112, 113<br />
eine spezifische Schutzfunktion zukommt, indem dadurch die Gefährdung <strong>des</strong> Familienfriedens<br />
ausgeschlossen werden soll, sodass es dort angebracht erscheint,<br />
allein auf die biologische Abstammung abzustellen. Hingegen verfolgen § 23 Abs. 1<br />
lit. b <strong>und</strong> § 21 Abs. 1 lit. d ESchG einzig den Zweck einer fiskalischen Privilegierung<br />
der Stiefkinder, ohne diese Vorzugsbehandlung auch in den übrigen Schwägerschaftsverhältnissen<br />
zu gewähren, weshalb sich bereits aus diesem Gr<strong>und</strong> eine<br />
restriktive Auslegung <strong>des</strong> Stiefkindbegriffs rechtfertigt. Schliesslich lässt sich aus<br />
der von der Pflichtigen zitierten Weisung <strong>des</strong> Regierungsrats <strong>und</strong> dem von ihr angeführten<br />
<strong>Verwaltungsgericht</strong>sentscheid (RB 1997 Nr. 58) nichts zu ihren Gunsten<br />
ableiten. Letzterer spricht vielmehr für eine enge Auslegung dieses Begriffs, indem<br />
aufgezeigt wird, das Steuerrecht gewähre Stiefkindern <strong>und</strong> Stiefeltern mildere<br />
Steuersätze, obschon das Erbrecht die entsprechenden Beziehungen nicht privilegiere,<br />
daher solle nur das engste Stiefverwandtschaftsverhältnis eine Vorzugsstellung<br />
einnehmen.<br />
SR.2004.00009 2. Kammer, 18. August<br />
Das B<strong>und</strong>esgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene staatsrechtliche Beschwerde am<br />
7. Januar 2005 abgewiesen.<br />
F. Personalrecht<br />
113. Arbeitszeugnisse für das juristische Sekretariat am Handelsgericht: Das<br />
Zeugnis gilt nicht als Verfügung, sondern erst der Entscheid über <strong>des</strong>sen (in<br />
einem Mal zu beantragende) Änderung. – Das Gesamtobergericht fungiert<br />
nicht als Anstellungsbehörde der juristischen Sekretäre. Anstellende <strong>und</strong><br />
Zeugnisbehörde müssen nicht von vornherein übereinstimmen. – Das Personalgesetz<br />
konnte bereits vor Gewährleistung seiner Verfassungsgr<strong>und</strong>lage<br />
in Kraft treten, da der Gewährleistungsbeschluss rein deklaratorisch wirkt.<br />
Weder Gesetz noch Verfassung bezeichnen die das Zeugnis ausstellende<br />
Behörde. Das kann jedoch durch den Vollziehungsverordnungsgeber geschehen.<br />
Der Regierungsrat durfte die Vollzugsverordnung zum Personalgesetz<br />
erlassen, bevor dieses in Kraft trat. Am meisten spricht für die<br />
Zeugniszuständigkeit <strong>des</strong> Handelsgerichtspräsidenten. Die obergerichtliche<br />
Verwaltungskommission waltet alsdann als Rekursinstanz. – Nichtig ist eine<br />
fehlerhafte Verfügung nur, wenn offenk<strong>und</strong>ig oder leicht erkennbar ein<br />
besonders schwerer Mangel vorliegt <strong>und</strong> die Annahme der Nichtigkeit nach<br />
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