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C. Raumplanungs- und Baurecht - Verwaltungsgericht des Kantons ...

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112, 113<br />

eine spezifische Schutzfunktion zukommt, indem dadurch die Gefährdung <strong>des</strong> Familienfriedens<br />

ausgeschlossen werden soll, sodass es dort angebracht erscheint,<br />

allein auf die biologische Abstammung abzustellen. Hingegen verfolgen § 23 Abs. 1<br />

lit. b <strong>und</strong> § 21 Abs. 1 lit. d ESchG einzig den Zweck einer fiskalischen Privilegierung<br />

der Stiefkinder, ohne diese Vorzugsbehandlung auch in den übrigen Schwägerschaftsverhältnissen<br />

zu gewähren, weshalb sich bereits aus diesem Gr<strong>und</strong> eine<br />

restriktive Auslegung <strong>des</strong> Stiefkindbegriffs rechtfertigt. Schliesslich lässt sich aus<br />

der von der Pflichtigen zitierten Weisung <strong>des</strong> Regierungsrats <strong>und</strong> dem von ihr angeführten<br />

<strong>Verwaltungsgericht</strong>sentscheid (RB 1997 Nr. 58) nichts zu ihren Gunsten<br />

ableiten. Letzterer spricht vielmehr für eine enge Auslegung dieses Begriffs, indem<br />

aufgezeigt wird, das Steuerrecht gewähre Stiefkindern <strong>und</strong> Stiefeltern mildere<br />

Steuersätze, obschon das Erbrecht die entsprechenden Beziehungen nicht privilegiere,<br />

daher solle nur das engste Stiefverwandtschaftsverhältnis eine Vorzugsstellung<br />

einnehmen.<br />

SR.2004.00009 2. Kammer, 18. August<br />

Das B<strong>und</strong>esgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene staatsrechtliche Beschwerde am<br />

7. Januar 2005 abgewiesen.<br />

F. Personalrecht<br />

113. Arbeitszeugnisse für das juristische Sekretariat am Handelsgericht: Das<br />

Zeugnis gilt nicht als Verfügung, sondern erst der Entscheid über <strong>des</strong>sen (in<br />

einem Mal zu beantragende) Änderung. – Das Gesamtobergericht fungiert<br />

nicht als Anstellungsbehörde der juristischen Sekretäre. Anstellende <strong>und</strong><br />

Zeugnisbehörde müssen nicht von vornherein übereinstimmen. – Das Personalgesetz<br />

konnte bereits vor Gewährleistung seiner Verfassungsgr<strong>und</strong>lage<br />

in Kraft treten, da der Gewährleistungsbeschluss rein deklaratorisch wirkt.<br />

Weder Gesetz noch Verfassung bezeichnen die das Zeugnis ausstellende<br />

Behörde. Das kann jedoch durch den Vollziehungsverordnungsgeber geschehen.<br />

Der Regierungsrat durfte die Vollzugsverordnung zum Personalgesetz<br />

erlassen, bevor dieses in Kraft trat. Am meisten spricht für die<br />

Zeugniszuständigkeit <strong>des</strong> Handelsgerichtspräsidenten. Die obergerichtliche<br />

Verwaltungskommission waltet alsdann als Rekursinstanz. – Nichtig ist eine<br />

fehlerhafte Verfügung nur, wenn offenk<strong>und</strong>ig oder leicht erkennbar ein<br />

besonders schwerer Mangel vorliegt <strong>und</strong> die Annahme der Nichtigkeit nach<br />

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