gesundheit ssysteme stellen sich der armut - World Health ...
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Gesundheit<strong>ssysteme</strong> <strong>stellen</strong> <strong>sich</strong> <strong>der</strong> Armut<br />
die Zahlungsunfähigen ein Berechtigungssystem einzuführen. Als eine <strong>der</strong> staatlichen<br />
Maßnahmen verfolgt die Kostenbeteiligung das Ziel, dass die Kosten für<br />
eine medizinische Behandlung vor <strong>der</strong>en Durchführung festgelegt werden und<br />
<strong>sich</strong> innerhalb eines Rahmens bewegen, den <strong>sich</strong> <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
leisten kann. Den ärmsten Bevölkerungsgruppen soll mit Hilfe eines „Reservefonds“<br />
<strong>der</strong> kostenfreie Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.<br />
Von den anfallenden Gebühren, die sowohl für das Gesundheitsministerium als<br />
auch für den Patienten vorhersehbar sind, wird ein bestimmter Anteil für<br />
Behandlungen zahlungsunfähiger Patienten abgezweigt. Die im März 2001 in<br />
zwei Verwaltungsbezirken (Oblaste) eingeführte Maßnahme betrifft ungefähr<br />
25% <strong>der</strong> Bevölkerung. Nach <strong>der</strong> Einführungsphase durchgeführte Studien<br />
lassen auf eine Abnahme <strong>der</strong> inoffiziellen Zahlungen „im Briefumschlag“ an<br />
Gesundheitsfachkräfte und Dienstleister schließen. Somit wurde für die<br />
Krankenhäuser eine zusätzliche Einnahmequelle geschaffen. Neueren Erkenntnissen<br />
zufolge haben ärmere Menschen von <strong>der</strong> Maßnahme ebenfalls profitiert,<br />
da sie nun Zugang zu vorher unerreichbaren Gesundheitsdiensten haben. Die<br />
weitere Entwicklung wird bei <strong>der</strong> landesweiten Ausbreitung <strong>der</strong> Maßnahme<br />
sorgfältig beobachtet<br />
In Polen hat jede Person ungeachtet ihres rechtlichen Status im Notfall einen<br />
gesetzlichen Anspruch auf eine Behandlung. Allerdings steht gesellschaftlichen<br />
Randgruppen und Min<strong>der</strong>heiten außerhalb <strong>der</strong> festgesetzten Berechtigungskategorien<br />
keine medizinische Grundversorgung zu. Infolgedessen erhalten diese<br />
Menschen erst dann eine Behandlung, wenn ihre Krankheit bereits chronisch<br />
o<strong>der</strong> zu einem Notfall geworden ist. Dann kann eine Behandlung aber bereits<br />
zu spät kommen o<strong>der</strong> sehr kostenträchtig sein und die Betroffenen können<br />
bereits an<strong>der</strong>e Personen angesteckt haben. Zur Lösung dieses Problems wurde<br />
im Juni 2000 in , <strong>der</strong> zweitgrößten polnischen Stadt, ein Programm ins<br />
Leben gerufen, durch das alle Bewohner ausgewählter Obdachlosenheime<br />
ungeachtet ihres Status eine medizinische Grundversorgung erhalten. Derzeit<br />
nehmen zwei Heime an diesem Programm teil. Beide verfügen über<br />
Behandlungsräume für Ärzte und abgetrennte Krankenzimmer. Vielen<br />
Menschen wurde durch das Programm eine Behandlung ermöglicht, was zu<br />
einer Senkung des Bedarfs an stationären Behandlungen geführt hat. Darüber<br />
hinaus konnten frühere Heimbewohner so wie<strong>der</strong> eine Ganztagsbeschäftigung<br />
aufnehmen.<br />
In <strong>der</strong> Republik Moldau mussten Patienten mit sexuell übertragbaren Krankheiten<br />
<strong>sich</strong> noch vor zehn Jahren registrieren lassen und eine Bescheinigung mit<br />
<strong>sich</strong> führen. Diese Registrierung hatte zur Folge, dass die Patienten <strong>sich</strong> we<strong>der</strong><br />
um eine Arbeitsstelle bewerben konnten noch <strong>sich</strong> uneingeschränkt im Land<br />
bewegen durften. Ermittlungsbeamte suchten nach den Partnern <strong>der</strong><br />
Betroffenen und registrierten sie bei Vorliegen einer Infektion ebenfalls. Das<br />
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