gesundheit ssysteme stellen sich der armut - World Health ...
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Dank Couverture maladie universelle werden die Ärmsten in Frankreich erreicht<br />
alle. Dies war aber nicht <strong>der</strong> Fall. Zwischen 1993 und 1998 verdreifachte <strong>sich</strong> die<br />
Zahl <strong>der</strong> Personen, die medizinische Leistungen in Anspruch nahmen (von einer auf<br />
drei Millionen bzw. 5% <strong>der</strong> Bevölkerung). Man konnte nicht mehr nur von<br />
„sonstigen Randgruppen“ sprechen. Das Sozialver<strong>sich</strong>erungssystem, das seit seinen<br />
Anfängen im Jahr 1945 einen immer breiteren Rahmen abdeckte, musste dieses<br />
Problem in Angriff nehmen und eine Reihe führen<strong>der</strong> Politiker begann nach<br />
Lösungen zu suchen.<br />
Im Jahr 1997 deckte eine Studie des französischen Forschungsinstituts CREDES<br />
(Centre de Recherche d’Etude et de Documentation en Economie de la Santé)<br />
Ungerechtigkeiten bei <strong>der</strong> Gesundheitsversorgung auf. Etwa 600 000 Personen<br />
hatten nach dieser Studie keine Sozialver<strong>sich</strong>erung. Außerdem verfügten 16%<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung über keine Zusatzver<strong>sich</strong>erung. Viele davon verzichteten auf<br />
eine Behandlung, weil sie es <strong>sich</strong> nicht leisten konnten, einen Teil <strong>der</strong> Krankheitskosten<br />
zu übernehmen.<br />
Das Problem verschärfte <strong>sich</strong> dadurch, dass die Kosten einer ambulanten<br />
Behandlung vom Basisschutz nur zu einem geringeren Satz (60–70%) als bei<br />
stationärer Behandlung (80–95%) erstattet wurden. Infolgedessen zögerten<br />
Patienten, in einem frühen Stadium einer Krankheit einen Arzt aufzusuchen,<br />
weil sie <strong>sich</strong> die Behandlung nicht leisten konnten. Etienne Caniard, Vize-<br />
Präsidentin des Nationalen Französischen Verbandes <strong>der</strong> Ver<strong>sich</strong>erungen auf<br />
Gegenseitigkeit, stellt fest:<br />
Diese Umstände zeigen, dass eine Basiskrankenver<strong>sich</strong>erung nicht ausreicht, um<br />
allen eine medizinische Behandlung zu garantieren. Es wurde daraufhin folgende<br />
Frage an Martine Aubry, die damalige Ministerin für Arbeit und Solidarität, gestellt:<br />
Muss das Gesundheitssystem, um eine Chancengleichheit bei <strong>der</strong> medizinischen<br />
Versorgung zu gewährleisten, nach Maßgabe <strong>der</strong> verfügbaren Ressourcen geän<strong>der</strong>t<br />
werden? Ihre Antwort war Nein. Die Ministerin plädierte für ein beson<strong>der</strong>es<br />
System, dessen Grundidee die Vermeidung <strong>der</strong> Ausgrenzung <strong>der</strong> Allerärmsten ist.<br />
Ein bahnbrechendes Gesetz<br />
Das Parlament verabschiedete 1999 ein Gesetz, in das die CMU als Bestandteil<br />
umfangreicherer Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung einfloss. Es besteht<br />
aus drei Abschnitten. Im ersten Abschnitt wird eine Basis-CMU für alle festgelegt,<br />
für die von Personen mit einem Einkommen unter einer bestimmten<br />
Grenze (siehe Kasten 1) keine Beiträge verlangt werden. Mit an<strong>der</strong>en Worten:<br />
Jede in Frankreich offiziell wohnhafte Person, die nicht über ihren Arbeitsplatz<br />
sozialver<strong>sich</strong>ert o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitig leistungsberechtigt ist, wird automatisch in das<br />
Sozialver<strong>sich</strong>erungssystem mit eingebunden. Eine weitere wichtige Neuerung<br />
ist, dass <strong>der</strong> Nachweis eines Leistungsanspruchs vonseiten <strong>der</strong> Krankenver<strong>sich</strong>erung<br />
und nicht vom Patienten erbracht werden muss. Personen über<br />
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