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Gesetz ohne Gott

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wird und die im Kriegszustand verwehrt bleiben, neben Literatur und Künsten auch die<br />

gesellschaftlichen Beziehungen. 376<br />

Diese Belege mögen angesichts Hobbes’ wiederholten<br />

Bekräftigungen, dass der Mensch von Natur kein Gemeinschaftswesen sei, dürftig erscheinen,<br />

doch zeigen sie, dass bei Hobbes nicht bloss die Notwendigkeit der Vergesellschaftung aus<br />

der menschlichen Natur folgt, sondern dass in dieser Natur selbst ein Keim von<br />

Gesellschaftlichkeit angelegt ist.<br />

Blicken wir auf die bisherigen Ergebnisse zurück, tritt an zwei Aspekten der<br />

Zusammenhang des Menschen im Naturzustand mit dem Menschen des Staates hervor,<br />

wodurch die anthropologische Fundierung des Vergesellschaftungsprozesses deutlich wird:<br />

Zum einen tragen die den Vertrag initiierenden Vernunftschlüsse einer komplexen<br />

menschlichen Natur Rechnung, in der die Leidenschaften untereinander wie mit der Vernunft<br />

mannigfaltige Verbindungen eingehen. Dabei müssen Todesfurcht wie die übrigen, auf<br />

Genuss gerichteten Leidenschaften vernünftigerweise nach Frieden streben, da sie allein dort<br />

Verwirklichung finden. Zum andern zählen gewaltlose gesellschaftliche Beziehungen selbst<br />

zu den begehrten, nur in Friedenszeiten verfügbaren Objekten, so dass mitunter ein leiser<br />

Gesellschaftstrieb der Vergesellschaftung Antrieb gibt.<br />

Mit dem zuletzt ausgeführten dritten Punkt verliert der Einwand Hegels einen Teil seines<br />

Gewichts, da sich sein Vorschlag bei Hobbes bereits partiell eingelöst findet. Man mag nun<br />

einwerfen, dass ich mir durch diese Interpretation den Vorwurf, von dem ich Hobbes entlaste,<br />

selbst einhandle, indem ich die Hobbessche Anthropologie einem Selektionsvorgang<br />

unterziehe, bei dem ich das mir akzidentell Scheinende von dem für notwendig Erachteten<br />

abziehe. Auch hier bliebe bloss die achselzuckende Feststellung: „es wird vorausgesetzt,<br />

wohin man gelangen will“. 377<br />

Dieser Einwurf hat seine Berechtigung. Denn was bisher keine<br />

Berücksichtigung fand, ist das viel besprochene mechanistische Welt- und Menschenbild des<br />

17. Jahrhunderts, dem Hobbes in besonderer Weise verpflichtet war und das den Weg vom<br />

Aristotelismus zum Individualismus weist:<br />

„Hobbes legt die menschliche Natur nicht teleologisch aus und findet in ihr keine politische<br />

Wesensbestimmung; er betrachtet den Menschen vielmehr als Bestandteil der physikalischen<br />

Natur, der partiell den gleichen <strong>Gesetz</strong>en unterworfen ist wie alle anderen Dinge. Diese<br />

szientistische Fassung der Anthropologie bedingt eine radikal individualistische Ausrichtung:<br />

nimmt man den Menschen als ein Stück Natur, als kausalgesetzlich bewegtes Ding unter<br />

Dingen, dann nimmt man ihn auch als a-historisches, von allen sozialen Bindungen<br />

unabhängiges Individuum.“ 378<br />

376 Vgl. ebd., S. 96.<br />

377 Hegel: „Über die wissenschaftlichen Behandlungsarten des Naturrechts“, S. 447.<br />

378 Christine Chwaszcza: „Anthropologie und Moralphilosophie im ersten Teil des Leviathan“, in: Wolfgang<br />

Kersting (Hg.): Thomas Hobbes: Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen<br />

Staates (Klassiker Auslegen, Bd. 5), 2., bearb. Aufl., Berlin: Akademie Verlag 2008, S. 69-88, 69f. Auch<br />

Henning Ottmann sieht in der „Ersetzung der teleologischen Naturerklärung durch die kausal-mechanische, der<br />

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