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1 - Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg

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DfT4r56pgEs MRl&IIS<br />

Rnhangsweilc kommen die Rnltaltenzur Rusbildung yon Kinderpflegerinnen und Kind&-<br />

.gärInerinnen in Betracht. ' . -<br />

C Fürlorge für Kinder im lchulpflichtigen .Rlter. .Die Schule als gelebliche<br />

tioangseinrichtung entfällt aus demRahmen der eigentlichen Wohlfahrtseinrichtungen.<br />

Bganzende Einrichtungen, die hier in Betracht kommen, find Kinderheime und Kinder-<br />

horte zur Rufnahme und BelbiäfHgung der Kinder in der Tdiulfreien Zeit, Handfertigkeit~~<br />

unterricht für Knaben und Handarbeitsunterricht .für Mädchen, hauswirthlchaftliche<br />

Unterweilung der Mädchen, roweit dielelbe in die Zeit der Schulpflichtigkeit fällt, Sonn-<br />

tagslchulen, Kinderbibliotheken, Ueranrtaltungen für Erholung und Spiel, die logenannte<br />

,,SommerpflegeU, Schullpeifung und Uinderuolksküchen, Schullparkallen, lowie endlih<br />

.die berondaren Einrichtungen, der Berwahrlofung der Kinder usrzubeugen bez. die uer-<br />

.wahrlofien auf den Weg der Bellerung zurückzuführen. .<br />

*D. FürTorge für 3ugendliche im nachlchulpflichtigen- Rlter. Q handelt lidi<br />

shier,~um das meirtgefährdete Rlter, delren Grenze, was das Eintreten der Wohlfahrts-<br />

pflege anlangt, nicht Co eng gezogen werden darf, wie die Rrbeiterrbiu5geretjgebung<br />

den Begriff des jugendlichen Rlters auffafjt, d. h. bis zum uollendeten 16. Lebensjahre.<br />

nie Fürlorge . Für die hier in Betracht kommende Rltersklalle, lowohl die Uereinsthätig-<br />

keit wie die priuate Fürlorge der Arbeitgeber, errtredtt [ich zum Theil auf beide 6e-<br />

fhlechter gemeinfam, indem lie Einrichtungen lchaff t , dieSchulentlallenen in geeigneter<br />

Meile in Pienrt- und Lehrrtellen unterzubringen, ,belondere Bertimmungen trifft, die<br />

jugendlichen zum Sparen anzuhalten, und Rehnliches. Die meirten derartigen Einrich-<br />

tungen machen jedoch einen UnterTchied je nach dem Geldilechte der Pfleglinge. Befonders<br />

zahlreich find, in Anbetracht der erhöhten Schutjbedürfiigkeit der Betreffenden, die Ein-<br />

rihtungen, die den jungen Mädchen gelten; BeTondere Uereine zur Fürlorge für die<br />

weibliche Jugend, 3ungfrauenuereine, Rrbeiterinnenuereine U. a. üben eine umfalrende<br />

Fürrorge nah den uerlhiedenften Richtungen. Eine .Hauptrolle lpielt hier die Unter-<br />

bringung und .Beauflicht-)ung 'der Betreffenden in Mädchenheimen, eine Rrt der Für-<br />

rorge, die lich andererleits auch zahlreiche, Rrbeitgeber angelegen fein

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