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1 - Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg

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der Rechtsuerhältnilfe diet'er Bahnen iR den einzelnen Bundesilaaten überlaffen und<br />

in Preufjen erR durch das GeTelj über Kleinbahnen und PriuatanTchlufjbahnen am<br />

28. Juli 1892 erfolgt, während die aufjerpreufjifchen Staaten des Deutfchen Reichs uiel<br />

früher in dierer Beziehung gereljgebend uorgegangen waren. In diefem Gefelje tritt<br />

zum erRen Male der Begriff ,,Kleinbahn4' auf. Man kann diere als Bahn dritter Ord-<br />

nung anrehen, wenn man die Hauptbahnen als Bahnen erRer Ordnung und die neben-<br />

bahnen als Bahnen zweiter Ordnung bezeichnet. Den Kleinbahnen find gegenüber den<br />

nebenbahnen noch weitere Erleichterungen zugefianden, Co dafj fich dierelben der Eigen-<br />

artigkeit jedes Candesgebietes anfchmiegen können. IIaQ dem genannten GefeZJe werden<br />

unter Kleinbahnen rolche Bahnen uerRanden, welche hauptlachlich den Örtlichen Uer-<br />

kehr innerhalb eines Gemeindebezirkes oder benachbarter Gemeindebezirke uermitteln,<br />

rowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiuen betrieben werden.<br />

Unter Priuatanrchlufjbahnen uerReht das Gefelj folche Bahnen, welche dem öffentlichen<br />

Verkehre nicht dienen, aber mit Haupt-, neben- oder Kleinbahnen derart in unmittel-<br />

barer Gleisuerbindung Rehen, dafj ein Uebergang der Betriebsmittel Rattfinden kann.<br />

Die Unternehmer der bereits uor dem InkraFttreten diefes GeTeZJes genehmigten Klein-<br />

bahnen und Priuatanfchlufjbahnen find berechtigt, fiQ durch eine an die zunandige<br />

Ruffichtsbehörde zu richtende Erklärung den fämmtlichen BeRimmungen diefes Gefeljes<br />

zu unterwerfen. Sowohl die Kleinbahnen als auch die Priuatanfchlufjbahnen können<br />

uollrpurig Lein oder eine Spurweite uon 1 m, 0,75 m oder 0,6 m haben.<br />

StatiRifche Rngaben über Kleinbahnen Für das ganze Reich lind nicht vorhanden, es<br />

können daher nur Für Preufjen einige Rngaben aus der im preufjifchen Minifterium der<br />

Öffentlichen Arbeiten herausgegebenen ,,ZeitfchriFt Für Kleinbahnen" gegeben werden.<br />

Hiernach waren bis zum 30. September 1898 274 Kleinbahnen und Priuatanfchlufj-<br />

bahnen genehmigt, uon denen 36 dem Geretje niht unterworfen waren. Im Betriebe<br />

befanden fich 191, in der RusFührung begriffen waren 83 Bahnen, und ihre Gerammt-<br />

länge betrug 3673 km, gegen 4 278,5 km am 30. September 1897, mithin in einem Jahre<br />

Zuwachs 1414,3 km. - 6 dienen dauon:

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